Erbschein
Erbschein:
Den Erbschein beantragt man beim zuständigen Nachlassgericht (letzter Wohnsitz des Verstorbenen). Im Erbschein werden die Erben mit ihrem jeweiligen Erbanteil aufgeführt (z.B. Alleinerbe oder Miterbe mit Erbanteilsangabe).
Erbschein:
Den Erbschein beantragt man beim zuständigen Nachlassgericht (letzter Wohnsitz des Verstorbenen). Im Erbschein werden die Erben mit ihrem jeweiligen Erbanteil aufgeführt (z.B. Alleinerbe oder Miterbe mit Erbanteilsangabe).