Erbschein


Erbschein:

Den Erbschein beantragt man beim zuständigen Nachlassgericht (letzter Wohnsitz des Verstorbenen). Im Erbschein werden die Erben mit ihrem jeweiligen Erbanteil aufgeführt (z.B. Alleinerbe oder Miterbe mit Erbanteilsangabe).


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