Erbvertrag


Erbvertrag:

Bei einem Erbvertrag handelt es sich um einen Vertrag über den Nachlass des Erblassers mit Dritten. Der Erbvertrag kann – im Gegensatz zum Testament – nicht mehr ohne weiteres widerrufen werden. Ein Erbvertrag ist sinnvoll, wenn die Erben gewisse „Planungssicherheiten“ haben möchten. Er muss notariell beurkundet werden.


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