Pflichtteilsergaenzungsanspruch


Pflichtteilsergänzungsanspruch:

Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall einem Erben eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte von dem beschenkten Erben den Geldbetrag fordern, um den sich sein Pflichtteil erhöht, wenn man den verschenkten Gegenstand dem Nachlass hinzurechnet.


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