Ein handschriftliches Testament setzte die Betreuerin als Erbin ein, knüpfte die Zuwendung aber an eine unbestimmte Erbeinsetzung: Sie müsse ihn bis zum Tode pflegen. Obwohl der Erblasser seinen Willen zur Belohnung klar äußerte, machte die vage Formulierung die gesamte Verfügung vor Gericht unwirksam.
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Wenn kein Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens. Ein System von Ordnungen bestimmt die Erben und ihre Anteile, wobei Ehepartner eine Sonderrolle einnehmen.
Eine Erbin wollte einen Erbschein beantragen, obwohl das Original-Testament ihres verstorbenen Angehörigen unauffindbar war. Sie versuchte den Verlust mit einer Kopie zu beweisen. Doch trotz des scheinbaren Ersatzes durch die Testament-Kopie reichten die vorgelegten Beweise plötzlich nicht mehr aus.
Einem Mann wurde gerichtlich auferlegt, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen; dessen Fertigstellung zog sich monatelang hin. Obwohl das Dokument schließlich vorlag und der Zwangsgeldantrag zurückgezogen wurde, muss er die gesamten Verfahrenskosten tragen.
Nach dem Tod eines Mannes forderten dessen Erbinnen eine an eine andere Frau ausgezahlte Lebensversicherungssumme von 11.418 Euro zurück, da sie die Schenkung widerrufen hatten. Trotz einer klaren Einsetzung als Begünstigte und erfolgter Auszahlung sah das Gericht keinen gültigen Schenkungsgrund für die Empfängerin.
Ein Erbvertrag, Jahre vor der Ehe geschlossen, sollte die Erbfolge regeln. Das Paar heiratete später und ließ sich nach über zwei Jahrzehnten scheiden. Trotz des Scheiterns der Ehe konnte der Ex-Mann nun überraschend das gesamte Erbe beanspruchen.
Im Frühjahr 2021 erhielt ein Mann die Diagnose eines aggressiven Hirntumors und verstarb nur Wochen später. Kurz vor seinem Tod verfasste er ein Testament, das seine Schwester als Alleinerbin bestimmte. Doch seine Ehefrau und Tochter hegten sofort erhebliche Zweifel: Entsprach dieser letzte Wille tatsächlich seiner eigenhändigen Schrift und seinem freien Geisteszustand?
In seinem handschriftlichen Testament vom 9. März 2022 verfügte ein Sohn eine schockierende **Pflichtteilsentziehung** seines Vaters, indem er diesen wegen einer angeblichen Todesdrohung – O-Ton: "du sollst verrecken, oder ich mache es!" – enterbte. Doch nach dem Tod des Sohnes im Sommer 2023 forderte der Vater unbeirrt seinen gesetzlichen Pflichtteil vom Lebensgefährten des Sohnes ein. Damit stand ein letzter Wille, der auf tiefstem Hass beruhte, einem vermeintlich unantastbaren Erbanspruch gegenüber.
Ein Vater in Deutschland verfügte in seinem Testament, seinen Sohn aus erster Ehe zu enterben – ein drastischer Schritt, begründet mit einem schweren Vorwurf aus der Vergangenheit. Doch der Sohn wehrte sich und forderte von der Witwe, der Alleinerbin, lückenlose Auskunft über den Nachlass. Trotz anfänglicher Anerkennung des Gerichts blieben die Angaben so unvollständig, dass die Witwe den gesamten Nachlass unter Eid versichern muss.
Ein Streit um ein millionenschweres Erbenermittler-Honorar erschütterte eine frischgebackene Erbin, die von den Detektiven ihres Glücks plötzlich zur Kasse gebeten wurde. Die Firma forderte ihren hohen Anteil, als nur ein Teil des Vermögens bereits ausgezahlt war. Doch wann genau wird ein Finderlohn fällig – schon bei Teilauszahlung oder erst, wenn der gesamte Nachlass vollständig abgewickelt ist?
Ein zerrissenes Dokument in einem Bankschließfach wirbelte die scheinbar geklärte **Erbschaft** eines Mannes völlig durcheinander. Es war sein handschriftliches **Testament**, sauber in der Mitte geteilt. Galt dieser **letzte Wille** überhaupt noch, oder hatte der Erblasser ihn damit absichtlich widerrufen? Diese ungewöhnliche Frage führte zu einem erbitterten Rechtsstreit und forderte ein Gericht heraus.
Ein klassischer Erbschaftsstreit um den Pflichtteil nahm eine überraschende Wendung: Plötzlich ging es nicht mehr um das Vermögen selbst. Vielmehr musste ein Gericht klären, wer die Kosten für einen rechtlichen Schritt tragen muss, der sich als überflüssig erwies. Im Zentrum stand dabei die geforderte Auskunft zu einer Lebensversicherung – und die Frage, welche Informationen tatsächlich geschuldet sind. Am Ende blieb eine Partei auf den zusätzlichen Prozesskosten sitzen.
Eine Erbschaft brachte einen brandenburgischen Landwirt an den Rand des Abgrunds. Denn sein Miterbe drängte auf die Versteigerung des gemeinsamen Ackerlandes und damit auf das Ende des landwirtschaftlichen Betriebs. Das Landgericht Cottbus stand vor der schwierigen Frage: Kann ein Bauernhof vor dieser existenziellen Hofversteigerung bewahrt werden?
Ein handgeschriebener Zettel auf einem Restaurant-Bestellblock – so unscheinbar kann ein **Testament** sein, das über ein ganzes Erbe entscheidet. Genau darum stritt sich die langjährige Partnerin eines Verstorbenen mit dessen Nichten und Neffen. Auf dem knappen Fundstück stand nur: "BB kriegt alles", was die Frau als letzten Willen für sich beanspruchte. Das Oberlandesgericht Oldenburg stand nun vor der Frage, ob eine solche Notiz tatsächlich rechtsgültig ist.
Ein erbitterter Erbschaftsstreit um eine Eigentumswohnung gipfelte in einem ungewöhnlichen Urteil. Eine Anwältin hatte sich den hälftigen Anteil ihres Stiefvaters gesichert und stand als Alleineigentümerin im Grundbuch. Doch das Oberlandesgericht Hamm ordnete nun dessen Berichtigung an: Die Immobilie gehört weiterhin der ursprünglichen Erbengemeinschaft.
Ein altes Testament, eine Scheidung und der Streit um den Nachlass: Kann ein Mann seine Ex-Frau beerben, nur weil er vor Jahren im Testament stand? Diese brisante Frage musste das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein klären. Das Gericht stellte klar: Nach einer Scheidung verliert ein Testament zugunsten des früheren Partners grundsätzlich seine Wirkung. Für den geschiedenen Ehemann bedeutete dies am Ende: Er erhält keine Erbschaft.
Sie schlugen das **Erbe** aus, weil sie es für mittellos hielten. Als sich dann doch Geld fand, wollten die Geschwister ihre Entscheidung rückgängig machen, doch ihr Versuch scheiterte offenbar. Plötzlich wusste ein Gläubiger nicht mehr, wer überhaupt als Erbe für seine Forderung haftete. Das Gericht musste nun klären, wie trotz der unsicheren Rechtslage der Nachlass für den Anspruch gesichert werden kann.
Ein verschwundenes Testament stürzte drei Kölner Erben in einen bitteren Streit. Obwohl das Papier verschollen war, fällte das Gericht ein überraschendes Urteil: Es existierte – und bestimmte die Erbfolge neu. Plötzlich ging es nicht mehr um die Frage, ob es ein Testament gab, sondern nur noch darum, wer welchen Teil vom Kuchen bekommt.
Ein Erbvertrag schien alles zu regeln, doch ein einziges Wort kippte das vermeintlich sichere Fundament. Es geht um ein „Ja“ zur Scheidung und die überraschenden Folgen für das Erbe, noch bevor das Gerichtsurteil überhaupt gesprochen war. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell erbrechtliche Vereinbarungen in der Schwebe hängen können, wenn eine Trennung im Raum steht.
Wer im Erbfall vorschnell handelt, kann später vor Gericht landen. Eine Frau wollte ihre Erbausschlagung rückgängig machen, da sie sich über den Nachlass geirrt hatte. Das Gericht fällte nun ein Urteil.
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