Ein zerrissenes Dokument in einem Bankschließfach wirbelte die scheinbar geklärte **Erbschaft** eines Mannes völlig durcheinander. Es war sein handschriftliches **Testament**, sauber in der Mitte geteilt. Galt dieser **letzte Wille** überhaupt noch, oder hatte der Erblasser ihn damit absichtlich widerrufen? Diese ungewöhnliche Frage führte zu einem erbitterten Rechtsstreit und forderte ein Gericht heraus.
Search Results for: Kündigung
Ein klassischer Erbschaftsstreit um den Pflichtteil nahm eine überraschende Wendung: Plötzlich ging es nicht mehr um das Vermögen selbst. Vielmehr musste ein Gericht klären, wer die Kosten für einen rechtlichen Schritt tragen muss, der sich als überflüssig erwies. Im Zentrum stand dabei die geforderte Auskunft zu einer Lebensversicherung – und die Frage, welche Informationen tatsächlich geschuldet sind. Am Ende blieb eine Partei auf den zusätzlichen Prozesskosten sitzen.
Eine Erbschaft brachte einen brandenburgischen Landwirt an den Rand des Abgrunds. Denn sein Miterbe drängte auf die Versteigerung des gemeinsamen Ackerlandes und damit auf das Ende des landwirtschaftlichen Betriebs. Das Landgericht Cottbus stand vor der schwierigen Frage: Kann ein Bauernhof vor dieser existenziellen Hofversteigerung bewahrt werden?
Ein handgeschriebener Zettel auf einem Restaurant-Bestellblock – so unscheinbar kann ein **Testament** sein, das über ein ganzes Erbe entscheidet. Genau darum stritt sich die langjährige Partnerin eines Verstorbenen mit dessen Nichten und Neffen. Auf dem knappen Fundstück stand nur: "BB kriegt alles", was die Frau als letzten Willen für sich beanspruchte. Das Oberlandesgericht Oldenburg stand nun vor der Frage, ob eine solche Notiz tatsächlich rechtsgültig ist.
Ein erbitterter Erbschaftsstreit um eine Eigentumswohnung gipfelte in einem ungewöhnlichen Urteil. Eine Anwältin hatte sich den hälftigen Anteil ihres Stiefvaters gesichert und stand als Alleineigentümerin im Grundbuch. Doch das Oberlandesgericht Hamm ordnete nun dessen Berichtigung an: Die Immobilie gehört weiterhin der ursprünglichen Erbengemeinschaft.
Ein altes Testament, eine Scheidung und der Streit um den Nachlass: Kann ein Mann seine Ex-Frau beerben, nur weil er vor Jahren im Testament stand? Diese brisante Frage musste das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein klären. Das Gericht stellte klar: Nach einer Scheidung verliert ein Testament zugunsten des früheren Partners grundsätzlich seine Wirkung. Für den geschiedenen Ehemann bedeutete dies am Ende: Er erhält keine Erbschaft.
Sie schlugen das **Erbe** aus, weil sie es für mittellos hielten. Als sich dann doch Geld fand, wollten die Geschwister ihre Entscheidung rückgängig machen, doch ihr Versuch scheiterte offenbar. Plötzlich wusste ein Gläubiger nicht mehr, wer überhaupt als Erbe für seine Forderung haftete. Das Gericht musste nun klären, wie trotz der unsicheren Rechtslage der Nachlass für den Anspruch gesichert werden kann.
Ein verschwundenes Testament stürzte drei Kölner Erben in einen bitteren Streit. Obwohl das Papier verschollen war, fällte das Gericht ein überraschendes Urteil: Es existierte – und bestimmte die Erbfolge neu. Plötzlich ging es nicht mehr um die Frage, ob es ein Testament gab, sondern nur noch darum, wer welchen Teil vom Kuchen bekommt.
Ein Erbvertrag schien alles zu regeln, doch ein einziges Wort kippte das vermeintlich sichere Fundament. Es geht um ein „Ja“ zur Scheidung und die überraschenden Folgen für das Erbe, noch bevor das Gerichtsurteil überhaupt gesprochen war. Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell erbrechtliche Vereinbarungen in der Schwebe hängen können, wenn eine Trennung im Raum steht.
Wer im Erbfall vorschnell handelt, kann später vor Gericht landen. Eine Frau wollte ihre Erbausschlagung rückgängig machen, da sie sich über den Nachlass geirrt hatte. Das Gericht fällte nun ein Urteil.
Im brandenburgischen Rosenkrieg um ein Familienerbe prallten Lebenslieben und kalte Paragraphen aufeinander. Ein Ex-Lebensgefährte kämpfte um sein Zuhause, doch das Gericht sprach der Erbengemeinschaft das Haus zu – ein bittersüßer Sieg mit einem Hauch von Gerechtigkeit für getätigte Investitionen. Wer zieht aus, wer zahlt drauf?
In einem wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Hamm steht eine Erbin im Mittelpunkt, die mehr preisgeben sollte, als sie ehrlicherweise bereit war. Der Streit um die korrekte Offenlegung eines Erbes legt schonungslos die Schwierigkeiten bei der Ermittlung selbst versteckter Schenkungen und Lebensversicherungen offen. Das Gericht setzte damit ein klares Zeichen für die akribischen Pflichten von Notaren und die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten.
In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit musste sich ein Mann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten, weil er sich weigerte, fast 100.000 Euro für Strom, Gas und Wasser zu zahlen. Der Streitpunkt: Die Kosten entstanden für Mietshäuser, die er gemeinsam mit seiner Schwester geerbt hatte, und der Energieversorger klagte ihn als Miterben und Hausverwalter an. Das Gericht entschied zugunsten des Versorgers und verurteilte den Mann zur Zahlung der offenen Rechnungen, selbst für Wohnungen, die zwischenzeitlich leer standen.
Eine Frau schlug aus Angst vor Schulden die Erbschaft ihrer verstorbenen Mutter aus – und irrte sich gewaltig! Als sie von einem beträchtlichen Vermögen auf einem Bankkonto erfuhr, zog sie ihre Entscheidung zurück und landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Richter gaben ihr Recht und erklärten die Anfechtung der Erbausschlagung für wirksam.
Ein Schloss mit 13.000 Hektar Land und über 60 Angestellten – mitten in Deutschland entbrennt ein erbitterter Erbstreit um ein Millionenvermögen. Zwei Parteien kämpfen um die Nachfolge eines verstorbenen Gutsbesitzers, während das Amtsgericht Bad Berleburg einen neutralen Nachlasspfleger einsetzt, um die wertvollen Besitztümer zu sichern. Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen und die Entscheidung des Gerichts sorgt für Spannung in der Region.
Drei Geschwister erben ein Haus, doch einer der Brüder schließt seine Schwestern einfach aus – und wohnt allein in der Immobilie. Die Schwestern ziehen vor Gericht und fordern eine Nutzungsentschädigung, da ihnen der Zugang zum gemeinsamen Erbe verwehrt wird. Das Landgericht Münster gibt ihnen Recht, aber nur teilweise, und berücksichtigt dabei die besondere Situation der Erbengemeinschaft.
In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit um eine Lebensversicherung entschied das Landgericht Kiel zugunsten der ersten Ehefrau eines Verstorbenen. Obwohl geschieden, erhält sie die Versicherungssumme von knapp 60.000 Euro, die eigentlich zur Absicherung der gemeinsamen Töchter gedacht war. Die zweite Ehefrau und Alleinerbin ging leer aus und muss nun auch die Prozesskosten tragen.
Wegen mangelnder Kooperation im Erbstreit verhängte das Oberlandesgericht Stuttgart ein Zwangsgeld gegen eine Erbin. Die Frau hatte sich geweigert, ein notariell beurkundetes Nachlassverzeichnis vorzulegen und die Bewertung einer Immobilie zu ihren Gunsten manipuliert. Nun muss sie 3.000 Euro zahlen oder muss mit Gefängnis rechnen.
Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit beschäftigt das Oberlandesgericht Köln: Ein Rechtsanwalt will die Testamentsvollstreckung für ein noch ungeborenes Kind übernehmen und pocht auf die Bestätigung seiner Amtsannahme. Das Amtsgericht Köln verweigerte dies zunächst, doch das OLG gab dem Anwalt nun Recht und sorgte für eine Klarstellung im Erbrecht.
In Frankfurt entbrennt ein erbitterter Streit um ein Mehrfamilienhaus, nachdem eine Frau den Eigentumsanteil ihrer Schwester erwirbt und vom Bruder Auskunft über Mieteinnahmen und Nutzungsrechte verlangt. Der Konflikt eskaliert, als die neue Miteigentümerin die Herausgabe eines Teils der Mieteinnahmen sowie eine Nutzungsentschädigung für die vom Bruder bewohnten Wohnungen fordert. Das Oberlandesgericht Frankfurt fällt schließlich ein Urteil zugunsten der Klägerin, doch der Streitwert von mehreren tausend Euro verdeutlicht die Brisanz des Konflikts.
Unsere Hilfe im Erbrecht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht. Vom rechtssicheren Testament über den Pflichtteilsanspruch bis hin zur Erbausschlagung.

Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!