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Auslegung erbaurechtlicher Vertragstext einer Parkhausanlage

Ein Parkhausbetreiber in Aachen klagte gegen die Stadt, weil er sich aufgrund der Gebührenfreiheit für E-Autos von der Zahlung des Erbbauzinses befreit sah. Er berief sich dabei auf eine Klausel im Erbbaurechtsvertrag, die eine Befreiung bei eingeschränkten oder abgeschafften Parkgebühren im öffentlichen Raum vorsah. Das Landgericht Aachen entschied jedoch zugunsten der Stadt und wies die Klage ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Aachen
  • Datum: 20.09.2022
  • Aktenzeichen: 12 O 69/22
  • Verfahrensart: Zivilklage auf Feststellung bezüglich der Auslegung eines erbaurechtlichen Vertrags
  • Rechtsbereiche: Erbbaurecht, Vertragsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Betreiberin eines Parkhauses als Erbbauberechtigte, die argumentiert, dass die Befreiung von der Erbbauzinszahlung auch bei einer allgemeinen Gebührenbefreiung im Parkraum durch die Stadt greift, nicht nur bei der speziellen „Brötchentaste“.
  • Beklagte: Die Stadt als Grundstückseigentümerin, die darauf besteht, dass die Zahlungseinschränkung nur greift, wenn die „Brötchentaste“ eingeführt wird, was hier nicht der Fall ist.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerin betreibt ein Parkhaus und schuldet der Beklagten Erbbauzins. Der ursprüngliche Vertrag, später modifiziert, beinhaltet eine Regelung zur Zahlungseinschränkung, wenn Parkgebühren im öffentlichen Raum teils aufgehoben werden („Brötchentaste“). Die Beklagte führte stattdessen eine Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge ein, woraufhin die Klägerin keine Sockelbeträge mehr zahlte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Regelung zur Zahlungseinschränkung des Erbbauzinses auch bei einer generellen Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge greift oder ausschließlich bei der Einführung der „Brötchentaste“.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage der Klägerin wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die vertragliche Befreiungsregelung nur bei Einführung der spezifischen „Brötchentaste“ gilt, was nicht der Fall war. Die vertragliche Auslegung nach §§ 133, 157 BGB sowie wirtschaftliche Betrachtungen sprechen gegen eine erweiterte Anwendung der Befreiung.
  • Folgen: Die Klägerin muss den Erbbauzins zahlen und die Kosten des Rechtsstreites tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Erbaurecht im Fokus: Rechtliche Herausforderungen bei Parkhausnutzung analysiert

Das Erbaurecht ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienrechts, der die Nutzung eines Grundstücks regelt, ohne dass das Eigentum daran übertragen wird. Häufig begegnet man dieser Rechtsform in baurechtlichen Genehmigungen, insbesondere bei größeren Baurechtsprojekten wie Parkhausanlagen. Ein zentraler Aspekt hierbei ist der Erbbaurechtsvertrag, der die Bedingungen für die Nutzung und Errichtung von Gebäuden, etwa für den Bau eines Parkhauses, detailliert festlegt.

Die genaue Auslegung solcher Vertragstexte kann jedoch zu rechtlichen Herausforderungen führen, die sich aus spezifischen Stellplatzregelungen oder der Flächennutzungsplanung ergeben. In der Folge werden wir einen konkreten Fall betrachten, der die rechtliche Auslegung eines erbaurechtlichen Vertragstextes zur Nutzung einer Parkhausanlage behandelt und die wesentlichen Aspekte sowie die Urteilsfindung analysiert.

Der Fall vor Gericht


Streit um Erbbauzins für Parkhaus – E-Auto-Gebührenbefreiung löst keine Vertragsklausel aus

Parkhausbetreiber und Stadtvertreter unterzeichnen Erbbaurechtsvertrag an Schreibtisch
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Parkhaus-Betreiber und die Stadt Aachen lieferten sich vor dem Landgericht einen Rechtsstreit über die Auslegung einer Erbbauzins-Befreiungsklausel. Im Kern ging es um die Frage, ob die städtische Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge den Betreiber von seiner Zahlungspflicht entbindet.

Vertragliche Regelungen zum Erbbauzins unter der Lupe

Der ursprüngliche Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 2004 wurde 2008 durch eine notarielle Änderungsurkunde modifiziert. Diese sah vor, dass der Erbbauzins aus einem Sockelbetrag und einem umsatzbezogenen Teil besteht. Eine spezielle Klausel regelte die Befreiung vom Sockelbetrag für den Fall, dass die Stadt die Parkgebühren in der ersten halben Stunde der Parkplatznutzung im öffentlichen Parkraum teilweise einschränkt oder abschafft – in Klammern als „Brötchentaste an öffentlichen Parkautomaten“ bezeichnet.

Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge als Streitpunkt

Die Stadt führte eine Parkgebührenbefreiung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ein, die bis zu zwei Stunden kostenlos parken dürfen. Der Parkhaus-Betreiber stellte daraufhin die Zahlung des Sockelbetrages ein und argumentierte, dass diese Regelung den Befreiungstatbestand der Vertragsklausel erfülle. Die Stadt hingegen vertrat die Position, dass die Befreiungsregelung ausschließlich für die in der Klammer erwähnte „Brötchentaste“ gelte – also nur dann, wenn alle Fahrzeugführer in der ersten halben Stunde gebührenfrei parken können.

Gerichtliche Würdigung der Vertragsauslegung

Das Landgericht Aachen folgte der Argumentation der Stadt. Nach Ansicht des Gerichts sprechen mehrere Gründe gegen die vom Parkhaus-Betreiber vertretene Auslegung: Zum einen wäre der Klammertext zur „Brötchentaste“ überflüssig, wenn die Regelung auf alle Fälle einer Parkgebührenreduzierung anzuwenden wäre. Die Vertragsparteien hätten an anderer Stelle des Vertrags mit „z.B.“ deutlich gemacht, wenn sie nur Beispiele aufführen wollten.

Auch die wirtschaftliche Betrachtung stützt die Entscheidung des Gerichts. Die Befreiungsklausel sollte erkennbar die Stadt davon abhalten, Regelungen zu treffen, die die Einnahmesituation des Parkhauses maßgeblich gefährden. Eine vollständige Befreiung vom Sockelbetrag sei nur dann im Interesse der Parteien, wenn sie alle oder eine Mehrheit der Fahrzeugführer betreffe. Die E-Auto-Regelung hingegen betrifft nach Ansicht des Gerichts nur eine Minderheit der Fahrzeuge.

Das Gericht wies die Feststellungsklage des Parkhaus-Betreibers ab, der die Nichtexistenz von Erbbauzinsforderungen in Höhe von insgesamt 42.398,96 Euro für die Jahre 2019 und 2020 feststellen lassen wollte. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der klagenden Partei auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Eine Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge löst keine vertragliche Befreiung vom Erbbauzins aus, wenn der Vertrag explizit nur die „Brötchentaste“ als Befreiungstatbestand nennt. Bei der Auslegung von Vertragsklauseln ist der Klammertext nicht nur beispielhaft zu verstehen, sondern als abschließende Definition der Regelung. Vertragsklauseln zur Befreiung vom Erbbauzins greifen nur dann, wenn die vereinbarten Bedingungen exakt erfüllt sind und die wirtschaftlichen Auswirkungen alle oder die Mehrheit der Nutzer betreffen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Erbbauberechtigter müssen Sie die genauen Bedingungen für Befreiungen vom Erbbauzins in Ihrem Vertrag sorgfältig prüfen und dürfen diese nicht eigenmächtig auf ähnliche Situationen übertragen. Wenn Ihr Vertrag beispielsweise eine Befreiung für bestimmte Parkgebührenregelungen vorsieht, gilt diese nur für den exakt beschriebenen Fall und nicht für verwandte Regelungen. Um spätere Zahlungskonflikte zu vermeiden, sollten Sie bei Unklarheiten über die Auslegung solcher Klauseln frühzeitig rechtlichen Rat einholen und nicht einseitig die Zahlungen einstellen.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie werden Erbbauzinsen für gewerbliche Parkflächen üblicherweise berechnet?

Die Berechnung von Erbbauzinsen für gewerbliche Parkflächen orientiert sich am Verkehrswert des Grundstücks und liegt typischerweise zwischen 2% und 5,5% des Bodenwerts pro Jahr.

Standortabhängige Berechnung

In Innenstadtlagen oder an exklusiven Standorten wird üblicherweise ein Erbbauzins von 2,9% des Grundstückswerts angesetzt. Bei Grundstücken in der Nähe von Flughäfen oder anderen verkehrsgünstigen Lagen kann der Satz aufgrund der besonderen Lagequalität auf bis zu 5% steigen.

Berechnungsgrundlagen

Der konkrete Erbbauzins errechnet sich aus einer Multiplikation des Grundstückswerts mit dem vereinbarten Prozentsatz. Wenn ein Grundstück beispielsweise einen Wert von 300.000 Euro hat und ein Erbbauzinssatz von 4% vereinbart wurde, beträgt der jährliche Erbbauzins 12.000 Euro.

Anpassungsklauseln

Die Erbbauzinsen werden in der Regel mit einer Wertsicherungsklausel versehen. Eine Anpassung ist meist alle drei Jahre möglich und orientiert sich häufig am Verbraucherpreisindex. Bei gewerblichen Parkflächen kann auch eine Kopplung an die lokale Mietpreisentwicklung oder an die Umsatzentwicklung vereinbart werden.


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Welche rechtlichen Auswirkungen haben städtische Parkgebührenregelungen auf bestehende Erbbauverträge?

Städtische Parkgebührenregelungen haben keinen direkten Einfluss auf die privatrechtlichen Vereinbarungen in Erbbauverträgen. Der Erbbauberechtigte behält seine im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte am Grundstück, auch wenn sich die kommunalen Parkgebühren ändern.

Vertragliche Gestaltungsfreiheit

Die Nutzung eines Grundstücks als Parkhaus oder Parkfläche kann im Erbbaurechtsvertrag explizit geregelt werden. Der Erbbaurechtsnehmer hat dabei das Recht, das Grundstück im vereinbarten Rahmen zu nutzen und darüber zu verfügen. Die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks bleibt dem Erbbaurechtsnehmer überlassen, solange dies nicht gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt.

Kommunale Vorgaben

Kommunen können zwar Parkgebühren durch Rechtsverordnungen regeln, diese haben jedoch keine Auswirkung auf die grundsätzlichen Rechte und Pflichten aus dem Erbbaurechtsvertrag. Der Erbbaurechtsnehmer muss sich allerdings an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften halten.

Anpassungsmöglichkeiten

Wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch neue kommunale Parkgebührenregelungen wesentlich ändern, können die Vertragsparteien Anpassungen des Erbbauzinses vereinbaren. Eine einseitige Änderung des Vertrags ist jedoch nicht möglich.

Nutzungsrechte und Pflichten

Der Erbbaurechtsnehmer kann das Grundstück im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen weiterhin als Parkfläche nutzen. Dabei muss er sowohl die Vorgaben des Erbbaurechtsvertrags als auch die kommunalen Regelungen beachten. Die Pflicht zur Instandhaltung und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Parkflächen bleibt bestehen.


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Was müssen Parkhaus-Betreiber bei Befreiungsklauseln in Erbbauverträgen beachten?

Bei Befreiungsklauseln in Erbbauverträgen für Parkhäuser müssen besonders strenge Maßstäbe an die vertragliche Ausgestaltung angelegt werden.

Grundlegende Vertragsgestaltung

Der Erbbaurechtsvertrag muss die Nutzung als Parkhaus explizit vorsehen und entsprechende Befreiungsklauseln präzise formulieren. Die Zustimmungsvorbehalte des Grundstückseigentümers nach §§ 5-7 ErbbauRG sind dabei zwingend zu berücksichtigen.

Spezifische Anforderungen

Bei der Vertragsgestaltung ist die zwangsversteigerungsfeste Ausgestaltung des Erbbauzinses von zentraler Bedeutung. Der Erbbauzins sollte an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden, um im Fall einer Zwangsversteigerung eine starke Gläubigerposition zu sichern.

Heimfallregelungen

Die Vertragsklauseln müssen präzise Bedingungen für einen möglichen Heimfall definieren. Besonders wichtig sind dabei:

  • Die Festlegung konkreter Qualitätsstandards für die Instandhaltung
  • Klare Regelungen zu Nutzungsänderungen
  • Eindeutige Bestimmungen zur gewerblichen Nutzung

Wertsicherung und Anpassung

Der Erbbaurechtsvertrag sollte dynamische Anpassungsklauseln enthalten. Die gesetzliche Kappungsgrenze nach § 9a ErbbauRG ist zu beachten, die eine Erhöhung des Erbbauzinses auf den Mittelwert aus der Entwicklung der Bruttolöhne und Lebenshaltungskosten begrenzt.


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Welche Bedeutung haben Klammerzusätze und Beispiele in Erbbauverträgen?

Klammerzusätze und Beispiele in Erbbauverträgen dienen der rechtlichen Klarstellung und Konkretisierung des Vertragsinhalts. Wenn Sie einen Erbbauvertrag abschließen, haben diese ergänzenden Angaben eine bindende Wirkung für die Auslegung der Vertragsbestimmungen.

Rechtliche Bedeutung

Klammerzusätze in Erbbauverträgen werden als integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung betrachtet. Sie präzisieren die Hauptbestimmungen und sind für die Vertragsauslegung maßgeblich. Wenn Sie beispielsweise in Ihrem Erbbauvertrag einen Klammerzusatz zur Nutzungsart finden, definiert dieser verbindlich den erlaubten Verwendungszweck des Grundstücks.

Auslegungsfunktion

Die Beispiele und Klammerzusätze helfen bei der eindeutigen Interpretation des Vertragswillens. Wenn in Ihrem Vertrag etwa die Zweckbestimmung eines Grundstücks nicht offensichtlich ist, können Klammerzusätze zur Klärung herangezogen werden. Diese Zusätze sind besonders wichtig, da sie mögliche Streitigkeiten über die Auslegung des Vertrags vermeiden können.

Praktische Anwendung

In der Praxis finden Sie Klammerzusätze häufig bei der Bezeichnung der Grundstücksart oder der Nutzungsbeschreibung. Wenn Sie zum Beispiel ein als „Kirchenland“ bezeichnetes Grundstück erwerben, können Klammerzusätze wie „(Kantorat)“ oder „(Küsterei)“ die genaue Zweckbestimmung definieren. Diese Zusätze haben dann dieselbe rechtliche Bindungswirkung wie der Haupttext des Vertrags.


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Wie können Parkhaus-Betreiber ihre wirtschaftlichen Interessen bei Änderungen städtischer Parkgebührenordnungen schützen?

Parkhaus-Betreiber können durch strategische Preisgestaltung und angepasste Geschäftsmodelle auf Änderungen der kommunalen Parkraumbewirtschaftung reagieren. Die rechtliche Grundlage bildet dabei der Werkvertrag nach dem BGB zwischen Betreiber und Nutzer, der die Preisgestaltung grundsätzlich dem Betreiber überlässt.

Preisliche Anpassungsstrategien

Eine differenzierte Tarifstruktur ermöglicht es, verschiedene Nutzergruppen gezielt anzusprechen. Durch die Einführung von Dauerparkertarifen, Nachttarifen und Spezialtarifen wie Park+Ride-Kombinationen lässt sich die Auslastung optimieren. Die Preise sollten dabei so gestaltet werden, dass das Parken im Parkhaus günstiger ist als im öffentlichen Straßenraum.

Nutzerorientierte Ausrichtung

Die Fokussierung auf spezifische Zielgruppen wie Kurzzeitparker oder Touristen kann die Wirtschaftlichkeit verbessern. Touristen akzeptieren längere Fußwege bei günstigeren Parkgebühren, während Kurzzeitparker höhere Preise für zentrale Lagen in Kauf nehmen.

Digitale Transformation

Die Integration digitaler Parkdienste erhöht die Attraktivität des Parkhauses. Mobile Bezahlsysteme und dynamische Preismodelle ermöglichen eine flexible Anpassung an die Nachfrage und verbessern die Kundenakzeptanz.

Rechtliche Absicherung

Vertragsklauseln in den AGB sollten die Möglichkeit zur Preisanpassung explizit vorsehen. Die Preisgestaltung muss dabei transparent und nachvollziehbar sein, um rechtlichen Anforderungen zu genügen. Bei der Anpassung der Tarife ist zu beachten, dass diese im angemessenen Verhältnis zu den städtischen Parkgebühren stehen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erbbauzins

Eine regelmäßige Zahlung, die der Nutzer (Erbbauberechtigter) eines Grundstücks an den Grundstückseigentümer für das Recht zahlt, auf dessen Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Der Erbbauzins wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und ist meist als jährlicher Betrag zu entrichten. Die rechtliche Grundlage findet sich im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).

Beispiel: Ein Parkhausbetreiber zahlt der Stadt jährlich einen Erbbauzins dafür, dass er auf städtischem Grund ein Parkhaus betreiben darf.

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Erbbaurecht

Ein dingliches Recht, das dem Berechtigten erlaubt, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen, ohne das Grundstück kaufen zu müssen. Es wird im Grundbuch eingetragen und ist übertragbar und vererblich. Geregelt ist dies in §§ 1-11 ErbbauRG.

Beispiel: Eine Stadt überlässt einem Investor per Erbbaurecht ein Grundstück für 99 Jahre zum Bau eines Parkhauses, behält aber das Eigentum am Grundstück.

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Feststellungsklage

Eine Klageart, mit der gerichtlich festgestellt werden soll, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht (§ 256 ZPO). Anders als bei einer Leistungsklage wird hier keine konkrete Leistung eingeklagt, sondern nur die rechtliche Situation geklärt.

Beispiel: Ein Parkhausbetreiber klagt auf Feststellung, dass er keinen Erbbauzins schuldet, statt abzuwarten, bis die Stadt ihn auf Zahlung verklagt.

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Notarielle Änderungsurkunde

Ein durch einen Notar beurkundetes Dokument, das Änderungen eines bestehenden Vertrags rechtssicher dokumentiert. Bei Erbbaurechtsverträgen ist die notarielle Beurkundung von Änderungen gesetzlich vorgeschrieben (§ 11 Abs. 2 ErbbauRG).

Beispiel: Die Anpassung der Zahlungsmodalitäten eines Erbbaurechtsvertrags muss durch eine notarielle Änderungsurkunde erfolgen.

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Sockelbetrag

Ein vertraglich vereinbarter Grundbetrag, der unabhängig von weiteren Faktoren als Mindestbetrag zu zahlen ist. Im Erbbaurecht oft als Basiskomponente des Erbbauzinses verwendet, die durch variable Bestandteile ergänzt werden kann.

Beispiel: Der Erbbauzins setzt sich aus einem festen Sockelbetrag von 10.000 Euro pro Jahr plus einem umsatzabhängigen Anteil zusammen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 133 BGB: Diese Vorschrift regelt die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen. Sie besagt, dass der wirkliche Wille der Vertragsparteien zu ermitteln ist, wobei sowohl der Wortlaut als auch die Interessenlage der Parteien und die Grundsätze von Treu und Glauben berücksichtigt werden müssen. Im vorliegenden Fall ist die Auslegung des Erbbauvertrages von zentraler Bedeutung, da die Klägerin sich auf eine Befreiungsregelung beruft, die durch die Peter-Peter Zusammenarbeit von § 133 BGB bestätigt oder eingeschränkt werden muss.
  • § 157 BGB: Diese Norm ergänzt die Regelungen zur Auslegung von Verträgen und stellt klar, dass Vertragsinhalt auch aus dem Gesamtzusammenhang eines Vertrages und der beabsichtigten Interessen der Vertragsparteien abzuleiten ist. Diese Vorschrift ist relevant, da das Gericht die gesamte Vertragsgestaltung bewerten muss, um zu entscheiden, ob die Klägerin tatsächlich von der Zahlung des Sockelbetrages befreit ist, oder ob die spezifische Regelung zu den Parkgebühren restriktiv im Sinne des Vertrages auszulegen ist.
  • Ziffer II des Erbbauvertrags: In dieser spezifischen Vertragsklausel wird die Höhe des Erbbauzinses festgelegt und Bedingungen für mögliche Befreiungen beschrieben. Die genaue Formulierung dieser Klausel ist entscheidend, da sie beschreibt, unter welchen Bedingungen die Klägerin Erbbauzinszahlungen reduzieren oder aussetzen kann. Das Gericht hat die Bedeutung dieser Klausel im Kontext der angeblichen Befreiung von Parkgebühren diskutiert und darauf hingewiesen, dass der Klammertext entscheidend für die Auslegung ist.
  • Ziffer II 1 b) des Erbbauvertrags: Diese spezielle Formulierung befasst sich mit einer möglichen Befreiung des Sockelbetrages im Fall der Anwendung der „Brötchentaste“ für öffentliche Parkgebühren. Der Zusammenhang hierzu ist für den Fall entscheidend, weil die Klägerin argumentiert, dass eine breitere Anwendung der Befreiungsklausel vorliegt und nicht nur die beschränkte Regelung der „Brötchentaste“ zur Geltung kommt, was das Gericht jedoch anders sieht.
  • § 91 ZPO: Diese Vorschrift regelt die Kostentragung zwischen den Parteien nach einem Prozess. Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits tragen muss, was für sie finanzielle Auswirkungen hat und ihre Position im Bezug auf die Erbbauzinszahlung und deren Auslegung verstärkt. Die Entscheidung über die Kostentragung basiert auf der Tatsache, dass die Klage ohne rechtlichen Erfolg blieb.

Das vorliegende Urteil

Landgericht Aachen – Az.: 12 O 69/22 – Urteil vom 20.09.2022


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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