Ein Antragsteller sollte die Kosten des Gutachtens im Erbscheinsverfahren von 1.559 Euro tragen und versuchte, diese auf einen Dritten abzuwälzen. Eine einzige versäumte Frist machte die Frage, wer die Kosten eigentlich hätte zahlen müssen, für das Gericht am Ende völlig irrelevant.
Dr. Christian Gerd Kotz
Dr. jur. Christian Gerd Kotz ist Notar in Kreuztal und seit 2003 Rechtsanwalt. Als versierter Erbrechtsexperte gestaltet er Testamente, Erbverträge und begleitet Erbstreitigkeiten. Zwei Fachanwaltschaften in Verkehrs‑ und Versicherungsrecht runden sein Profil ab – praxisnah, durchsetzungsstark und bundesweit für Mandanten im Einsatz.
Ein Vertragserbe forderte 186.000 Euro an Schenkungen zurück, da sie seine Erbansprüche beeinträchtigten, obwohl ein Rücktrittsvorbehalt im Erbvertrag nachträglich vereinbart wurde. Das Gericht musste klären, ob dieser Vorbehalt die gesamte schutzwürdige Erberwartung des Klägers sofort eliminierte.
Die Erblasserin übertrug ihr Vermögen frühzeitig, reservierte sich einen Quotennießbrauch von 95 Prozent und rechnete fest damit, dass die 10-Jahres-Frist bei der Schenkung lief. Die Rechnung ging nicht auf: Nun muss der Erbe die geschenkten Vermögenswerte zwingend zu zwei Stichtagen neu bewerten lassen.
Ein einzelner Erbe erhob Einwände gegen das Europäische Nachlasszeugnis, was die Abwicklung eines komplexen Nachlassfalls in vier europäischen Staaten lahmlegte. Nun musste das Beschwerdegericht entscheiden, ob eine grenzüberschreitende Erbschaft durch bloß behauptete Einwände dauerhaft blockiert werden darf.
Ein weichender Erbe verzichtete vor 25 Jahren notariell auf alle künftigen Nachabfindungsansprüche aus der Hofübergabe des Ritterguts. Jahrzehnte später stand dieser unwiderrufliche Verzicht wegen des Verdachts auf Täuschung und verborgene Hofverkäufe plötzlich zur Disposition.
Trotz der gesetzlichen Frist für die Steuerbefreiung für das geerbte Familienheim dauerte der Einzug des Erben wegen Bauverzögerungen und eines Wohnungsrechts insgesamt über drei Jahre. Das Finanzamt sah die lange Frist als schädlich an, doch ein unverschuldeter Hinderungsgrund könnte die Steuerbegünstigung noch retten.
Nach der Teilungsversteigerung blockierte ein Ehegatte die Auszahlung des sechsstelligen Versteigerungserlöses und forderte 5.000 Euro Rückzahlung. Das Gericht musste klären, ob ein kleiner privater Schuldbetrag die gesamte Vermögensauseinandersetzung blockieren darf.
Ein Verfahrenspfleger forderte für die gerichtliche Genehmigung eines 85.000 Euro Hauskaufvertrags die Verfahrenspfleger-Vergütung nach RVG. Trotz seiner anwaltsspezifischen Tätigkeit für die unbekannten Erben verneinte das Gericht den höheren Vergütungsanspruch.
Eine Erblasserin mit fortgeschrittener Demenz hinterließ ein notarielles Testament im Wert von 333.333 Euro, doch ein zeitnahes Fachgutachten zweifelte stark an ihrer Testierfähigkeit. Obwohl der beurkundende Notar die Testierfähigkeit bejahte, könnte dieser positive Eindruck nun das gesamte Erbe gefährden.
Ein Notar bezeugte die Testierfähigkeit bei fortgeschrittener Demenz, da die Erblasserin auf ihn kurz vor der Unterzeichnung einen klaren Eindruck machte. Das Oberlandesgericht musste…
Der Bruder focht das handschriftliche Testament seiner verstorbenen Schwester an, da ihre Testierfähigkeit nach Hirninfarkt stark beeinträchtigt war. Obwohl ein ärztliches Gutachten eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit belegte, musste er beweisen, dass die Erblasserin genau im Moment der Unterschrift verwirrt war.
Ein schwerkranker Erblasser setzte im Krankenhaus ein notarielles Testament auf. Die Erben starteten die Anfechtung vom Testament wegen Testierunfähigkeit. Bloße Vermutungen über den Geisteszustand konnten die formelle Bestätigung der Testierfähigkeit durch den anwesenden Notar nicht widerlegen.
Ein Erbstreit entbrannte um die Testierfähigkeit bei psychischer Erkrankung einer Erblasserin, die jahrelang unter bipolarer Störung und Alkoholmissbrauch litt. Doch die Anfechtung scheiterte an der extrem hohen Hürde, den genauen Nachweis der Testierunfähigkeit zu führen.
Ein Erblasser änderte sein Testament 2019, obwohl bei ihm bereits eine fortgeschrittene Testierunfähigkeit bei Demenz festgestellt wurde. Sachverständige mussten klären, ob seine Fähigkeit zum Autofahren und Einkaufen die schwerwiegenden medizinischen Befunde entkräften konnte.
Die 85-jährige Erblasserin nahm ihr Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück – eine Rücknahme eines notariellen Testaments als Widerruf, die sie möglicherweise nicht verstand. Nun muss geklärt werden, ob die Rückgabe wegen eines Irrtums über die Widerrufswirkung angefochten werden kann.
Eine Schwester wollte das Testament bei Alzheimer-Demenz anfechten, das ihre Verwandte 2012 notariell beurkundet hatte. Trotz der Beglaubigung durch einen Notar sah das Gericht das medizinische Gutachten als ausschlaggebend für die Testierunfähigkeit an.
Ein Immobilieneigentümer klagte gegen die Erbengemeinschaft des verstorbenen Verwalters auf Rechenschaft und musste den Gerichtsstand der Erbschaft bestimmen. Obwohl die Erben in München und Kelheim wohnen, lehnte das Gericht die Zuständigkeitsbestimmung ab – der letzte Wohnsitz des Erblassers soll zwingend entscheiden.
Ein Alleinerbe forderte die Annullierung eines Vermächtnisses, da der handschriftliche Anhang zum Testament keine eigene Unterschrift des Verstorbenen aufwies. Obwohl die Formvorschriften für das private Testament streng sind, könnte die fehlende Unterschrift auf diesem Anhang die Gültigkeit der gesamten letztwilligen Verfügung nicht beeinflussen.
Ein Erbe forderte die volle Rückzahlung der Gelder, die der Miterbe vom Nachlasskonto entnommen hatte, was den Streitwert der Miterbenklage für Nachlassforderung festlegte. Das Gericht erkannte den Wert der Rückforderung nur zur Hälfte an und minderte den Streitwert um den beklagten Miterbenanteil.
Weil die Aktivmasse eines Erbes nicht ausreichte, stritt ein Anwalt über die korrekte Höhe seiner Nachlasspfleger Vergütung bei teilmittellosem Nachlass. Doch die Richter entschieden, dass selbst vorhandenes Vermögen nicht zählte und der Nachlass als gänzlich mittellos behandelt werden musste.
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