Grundregeln der gesetzlichen Erbfolge „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über.“, § 1922 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regel greift immer dann ein, wenn ein Erblasser kein (wirksames) Testament aufgesetzt hat. Die Anforderungen an ein wirksames Testament sind relativ streng. Eine Vielzahl von Testamenten leidet unter Mängeln und ist daher unwirksam. Hier sollen die Folgen eines unwirksamen Testaments betrachtet werden. In diesem […]
Ratgeber
Ist der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens Erbe geworden, fällt der Nachlass bis zur Annahme oder zur Ausschlagung (§§ 1942 ff BGB) vorläufig in die Masse (§ 1922 Abs. 1 BGB, § 35 Abs. 1 InsO). Die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft steht wegen ihrer höchstpersönlichen Natur ausschließlich dem Schuldner zu (§ 83 Abs. 1 InsO). Die wirksame Ausschlagung beseitigt den Anfall der Erbschaft von Anfang an (§ 1953 Abs. […]
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