Ein Erbschein sollte Klarheit in Erbfragen bringen, doch im Fall dreier Geschwister wurde er zum Zündstoff. Vor Gericht entbrannte ein Streit um das „Warum“ des Erbes, obwohl das „Ob“ längst feststand: Jedes Kind sollte ohnehin den gleichen Teil erhalten. Ein Testament der Mutter hatte die Familie entzweit, obwohl es rechnerisch keinen Unterschied machte.
Urteile & Artikel
Eigentlich sollte ein notarielles Testament für die Grundbuchberichtigung reichen – eigentlich. Doch im konkreten Fall wurde das Testament unerwartet zum Stolperstein. Eine spezielle Klausel darin sorgte für Wirbel beim Grundbuchamt, das nun plötzlich einen Erbschein forderte.
In letzter Minute noch schnell das Testament gemacht – drei Zeugen eilten ans Sterbebett. Doch vor Gericht scheiterte das Nottestament. Denn die Richter machten klar: Für solche letztwilligen Verfügungen in höchster Not gelten extrem hohe Hürden.
Ein unscheinbarer Stiftstrich auf Papier sollte über ein ganzes Erbe entscheiden. Doch stammte er wirklich vom Verstorbenen? In Wolfsburg entbrannte ein Erbschaftsstreit, bei dem am Ende nicht nur die Echtheit des Testaments, sondern vor allem die Frage der Kosten überraschte.
Nach dem Tod des Vaters entbrannte ein Erbstreit zwischen Kindern und Schwager. Ein altes Dokument sollte nun alles entscheiden.
Ein Erbvertrag schien die Nachfolge eindeutig zu regeln, doch dann tauchte plötzlich ein Testament auf. Wer erbt nun – und was gilt wirklich in diesem komplizierten Familienfall?Ordentliches Schreibtisch in einem deutschen Wohnzimmer mit offenem Schublade und einem alten Testament sichtbar.
Ein Familienerbe wird zum Schlachtfeld: Bruder und Schwester ringen um das elterliche Erbe. War die Zuteilung gerecht oder wurden alte Versprechen gebrochen? Ein Gerichtsurteil in Bielefeld offenbart tiefe Wunden und die Frage, ob Blut wirklich dicker ist als Geld.
In einem wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Hamm steht eine Erbin im Mittelpunkt, die mehr preisgeben sollte, als sie ehrlicherweise bereit war. Der Streit um die korrekte Offenlegung eines Erbes legt schonungslos die Schwierigkeiten bei der Ermittlung selbst versteckter Schenkungen und Lebensversicherungen offen. Das Gericht setzte damit ein klares Zeichen für die akribischen Pflichten von Notaren und die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten.
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht Stuttgart die Rechte von Erben auf umfassende Auskunft über den Nachlass deutlich gestärkt. Erben haben Anspruch auf detaillierte Informationen, einschließlich Schenkungen und digitaler Vermögenswerte. Das Urteil verpflichtet einen Beklagten zur umfassenden Offenlegung aller Nachlassbestandteile.
Ehe-Aus vor dem Tod: Ein rätselhaftes Namenskürzel auf einem Testament führt zu einem komplizierten Erbschaftsstreit, der nun vor Gericht entschieden werden muss. War der Erblasser wirklich testierfähig? Oder hat er im Angesicht des Todes etwas verfügt, was so nicht hätte Bestand haben können? Die Frage, ob das Testament wirksam ist oder nicht, wird darüber entscheiden, wer das Erbe antreten wird.
Eine überraschende Pflegegeldnachzahlung in Höhe von fast 19.000 Euro stellte einen Erben vor die Frage, ob er seine bereits erklärte Erbausschlagung anfechten kann. Der Versuch scheiterte jedoch an einer entscheidenden Formalie. Das Gericht betonte die Bedeutung der Einhaltung zwingender Formvorschriften bei der Anfechtung einer Erbausschlagung, auch wenn moderne Kommunikationsmittel wie das elektronische Anwaltspostfach (beA) genutzt werden.
Erbenstreit um eine Immobilie: Ein Pflichtteilsberechtigter wollte per Teilklage seinen Anspruch durchsetzen, doch das OLG Hamm wies ihn ab. Knackpunkt war die Bewertung des Miteigentumsanteils, der für Zündstoff zwischen den Parteien sorgte.
Im Erbschaftsstreit um ein großes Vermögen zerstörte ein Ehepaar im hohen Alter ihr früheres Testament und setzte sich erneut als Erben ein, doch die Frau war zum Zeitpunkt der Errichtung aufgrund ihrer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr testierfähig. Da die neuen Testamente somit ungültig waren, entschied ein Gericht, dass das ursprüngliche Testament weiterhin rechtskräftig sei und die Tochter als Nacherbin eingesetzt wird.
Ein Erbstreit um die Vergütung eines Testamentsvollstreckers, der über 25 Jahre deutsche Immobilien eines US-Nachlasses verwaltete, landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Erben des Testamentsvollstreckers forderten nachträglich Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 86.700 Euro, doch das Gericht sprach ihnen lediglich 15.527,92 Euro zu, da die meisten Ansprüche verjährt oder verwirkt waren.
Eine Stiefmutter erbt das Vermögen ihres verstorbenen Mannes, doch die Tochter aus erster Ehe geht nicht leer aus. Das Landgericht Ellwangen sprach der Tochter ihren Pflichtteil zu, da der Vater der Stiefmutter zu Lebzeiten ein wertvolles Nießbrauchrecht schenkte. Der Streitwert: knapp 4.000 Euro plus Zinsen – ein Fall, der die Feinheiten des Erbrechts beleuchtet.
Ein Erbe scheiterte vor dem Oberlandesgericht Brandenburg mit seiner Klage auf Auskunft über den Nachlass eines 2019 Verstorbenen. Die Beklagten, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers in dessen Haus wohnten, mussten keine Auskunft über den Nachlassbestand und Kontobewegungen erteilen, da sie als Hausgenossen bereits Mitbesitzer waren und der Erbe den Nachlass sichten konnte. Das Gericht betonte zudem das Vertrauensverhältnis in der häuslichen Pflege und sah keine Notwendigkeit für eine detaillierte Rechnungslegung der Kontoverwaltung.
Ein Mann scheiterte vor dem Oberlandesgericht Hamm mit dem Versuch, nach 30 Jahren die Erbschaft eines landwirtschaftlichen Anwesens für sich allein zu beanspruchen. Obwohl er als einziger der sechs Brüder die Voraussetzungen des Testaments erfüllte, wertete das Gericht sein Verhalten als widersprüchlich und verspätet. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Anforderungen an die Auslegung von Testamenten und die Bedeutung von Treu und Glauben im Erbrecht.
Ein mysteriöser Erbfall beschäftigt das Oberlandesgericht Brandenburg: Eine Frau verstarb und hinterließ ein Erbe, doch der Verbleib ihres Sohnes ist unbekannt. Während die Tochter ihren Erbteil antritt, wird für den verschwundenen Bruder ein Nachlasspfleger bestellt, um die Ansprüche eines Gläubigers zu klären. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Rechtslage bei unbekannten Erben und die Sicherung von Pflichtteilsansprüchen.
Ein bayerisches Grundbuchamt verweigerte die Anerkennung einer Testamentsvollstreckerin, weil ihr die Annahmebescheinigung des Nachlassgerichts nicht formal genug war. Das Oberlandesgericht München stellte nun klar: Die Bescheinigung ist ausreichend, um die Rechtmäßigkeit der Amtsannahme zu belegen und Grundbucheinträge zu ändern. Damit stärkt das Gericht die Position von Testamentsvollstreckern und vereinfacht Erbschaftsabwicklungen.
Ein Münchner Gericht entschied über die Rechte eines Pflichtteilsberechtigten bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob der Berechtigte der Erstellung des Verzeichnisses beiwohnen darf und in welchem Umfang der Notar Nachforschungen anstellen muss. Das Oberlandesgericht München wies die Beschwerde des Klägers letztlich ab und stärkte damit die Position der Erbin.
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