Erben in Königstein forderten die Entlassung der Testamentsvollstreckerin aus wichtigem Grund, weil die 92-jährige Witwe als Nießbraucherin des Immobiliennachlasses zugleich eigene finanzielle Interessen verfolgt. Fraglich ist, ob ihre Eignung im hohen Alter und diese bewusste Doppelrolle als Nießbraucherin ausreichen, um den ausdrücklichen Willen des Verstorbenen juristisch auszuhebeln.
Urteile & Artikel
Ein Kläger in Bayern setzte den Streitwert bei einer Pflichtteilsstufenklage trotz Kenntnis über 40 Hektar Grundbesitz bewusst niedrig an, um vor Gericht Kosten zu sparen. Nach der Zahlung einer hohen Summe stellte sich die Frage nach der Schätzung der realistischen wirtschaftlichen Erwartungen für die fälligen Anwaltsgebühren.
Ein Sohn in Mecklenburg-Vorpommern kämpft um einen Nachlasswert von 500.000 Euro, weil zwei Testamente mit dem gleichen Datum völlig widersprüchliche Anweisungen des Verstorbenen enthalten. Dokumente auf kariertem und liniertem Papier lassen nun offen, ob die Beweislast für die Reihenfolge der Testamente eine bereits erklärte Erbausschlagung doch noch kippt.
Ein Streit um die Nachlassgericht-Zuständigkeit bei Hospizaufenthalt entbrannte, weil ein Mann seine voll eingerichtete Wohnung behielt, aber seine letzten Wochen woanders verbrachte. Plötzlich zählte nicht mehr der offizielle Wohnsitz, sondern ein ganz anderes Kriterium für die Erben.
Die Erben eines Mercedes-Fahrers forderten Schadensersatz für seinen Diesel nach dem Autoverkauf und beriefen sich auf vorsätzliche Täuschung durch den Hersteller. Eine oft übersehene Klausel im ADAC-Kaufvertrag entschied nun darüber, ob der Anspruch überhaupt noch bei ihnen lag.
Ein Antragsteller sollte die Kosten des Gutachtens im Erbscheinsverfahren von 1.559 Euro tragen und versuchte, diese auf einen Dritten abzuwälzen. Eine einzige versäumte Frist machte die Frage, wer die Kosten eigentlich hätte zahlen müssen, für das Gericht am Ende völlig irrelevant.
Ein Vertragserbe forderte 186.000 Euro an Schenkungen zurück, da sie seine Erbansprüche beeinträchtigten, obwohl ein Rücktrittsvorbehalt im Erbvertrag nachträglich vereinbart wurde. Das Gericht musste klären, ob dieser Vorbehalt die gesamte schutzwürdige Erberwartung des Klägers sofort eliminierte.
Die Erblasserin übertrug ihr Vermögen frühzeitig, reservierte sich einen Quotennießbrauch von 95 Prozent und rechnete fest damit, dass die 10-Jahres-Frist bei der Schenkung lief. Die Rechnung ging nicht auf: Nun muss der Erbe die geschenkten Vermögenswerte zwingend zu zwei Stichtagen neu bewerten lassen.
Ein einzelner Erbe erhob Einwände gegen das Europäische Nachlasszeugnis, was die Abwicklung eines komplexen Nachlassfalls in vier europäischen Staaten lahmlegte. Nun musste das Beschwerdegericht entscheiden, ob eine grenzüberschreitende Erbschaft durch bloß behauptete Einwände dauerhaft blockiert werden darf.
Ein weichender Erbe verzichtete vor 25 Jahren notariell auf alle künftigen Nachabfindungsansprüche aus der Hofübergabe des Ritterguts. Jahrzehnte später stand dieser unwiderrufliche Verzicht wegen des Verdachts auf Täuschung und verborgene Hofverkäufe plötzlich zur Disposition.
Nach der Teilungsversteigerung blockierte ein Ehegatte die Auszahlung des sechsstelligen Versteigerungserlöses und forderte 5.000 Euro Rückzahlung. Das Gericht musste klären, ob ein kleiner privater Schuldbetrag die gesamte Vermögensauseinandersetzung blockieren darf.
Ein Verfahrenspfleger forderte für die gerichtliche Genehmigung eines 85.000 Euro Hauskaufvertrags die Verfahrenspfleger-Vergütung nach RVG. Trotz seiner anwaltsspezifischen Tätigkeit für die unbekannten Erben verneinte das Gericht den höheren Vergütungsanspruch.
Eine Erblasserin mit fortgeschrittener Demenz hinterließ ein notarielles Testament im Wert von 333.333 Euro, doch ein zeitnahes Fachgutachten zweifelte stark an ihrer Testierfähigkeit. Obwohl der beurkundende Notar die Testierfähigkeit bejahte, könnte dieser positive Eindruck nun das gesamte Erbe gefährden.
Ein Notar bezeugte die Testierfähigkeit bei fortgeschrittener Demenz, da die Erblasserin auf ihn kurz vor der Unterzeichnung einen klaren Eindruck machte. Das Oberlandesgericht musste klären, ob dieser positive „Fassaden-Effekt“ schwerwiegende medizinische Gutachten zur Testierunfähigkeit außer Kraft setzen kann. Zum vorliegenden | | Kontakt ÜbersichtWas passiert, wenn der Notar ein Testament beurkundet, aber der Arzt Demenz attestiert?Wann ist man laut Gesetz testierunfähig?Warum war das notarielle Testament trotz Beurkundung ungültig?Reicht der Eindruck des Notars als Beweis für […]
Der Bruder focht das handschriftliche Testament seiner verstorbenen Schwester an, da ihre Testierfähigkeit nach Hirninfarkt stark beeinträchtigt war. Obwohl ein ärztliches Gutachten eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit belegte, musste er beweisen, dass die Erblasserin genau im Moment der Unterschrift verwirrt war.
Ein schwerkranker Erblasser setzte im Krankenhaus ein notarielles Testament auf. Die Erben starteten die Anfechtung vom Testament wegen Testierunfähigkeit. Bloße Vermutungen über den Geisteszustand konnten die formelle Bestätigung der Testierfähigkeit durch den anwesenden Notar nicht widerlegen.
Ein Erblasser änderte sein Testament 2019, obwohl bei ihm bereits eine fortgeschrittene Testierunfähigkeit bei Demenz festgestellt wurde. Sachverständige mussten klären, ob seine Fähigkeit zum Autofahren und Einkaufen die schwerwiegenden medizinischen Befunde entkräften konnte.
Die 85-jährige Erblasserin nahm ihr Testament aus der amtlichen Verwahrung zurück – eine Rücknahme eines notariellen Testaments als Widerruf, die sie möglicherweise nicht verstand. Nun muss geklärt werden, ob die Rückgabe wegen eines Irrtums über die Widerrufswirkung angefochten werden kann.
Weil die Aktivmasse eines Erbes nicht ausreichte, stritt ein Anwalt über die korrekte Höhe seiner Nachlasspfleger Vergütung bei teilmittellosem Nachlass. Doch die Richter entschieden, dass selbst vorhandenes Vermögen nicht zählte und der Nachlass als gänzlich mittellos behandelt werden musste.
Die Erben hatten bereits ein rechtskräftiges Urteil zur Hand, um eine hohe Nachlassforderung durchzusetzen und die Zwangsvollstreckung durch die Erbengemeinschaft zu starten. Trotz des positiven Titels scheiterte die Pfändung jedoch, weil die Richter auf eine unerwartete formale Hürde im Wortlaut des Urteils pochten.
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