Aus Sorge vor einer persönlichen Haftung des Erben für Nachlasspfleger-Kosten legte eine Erbin Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss ein. Doch trotz ihrer Angst vor Pfändung des Privatvermögens war die Klärung dieser Frage für sie rechtlich irrelevant.
Urteile & Artikel
Die Frage nach dem berechtigten Interesse für eine Nachlasspflegschaft stellte sich, als ein Gläubiger die Einsetzung beantragte, obwohl der Nachlass des Verstorbenen offensichtlich vermögenslos war. Der Kern der Debatte: Ist der Wunsch eines Gläubigers allein ausreichend, wenn keine Werte mehr existieren?
Wegen einer nicht deklarierten Schenkung und eines strittigen Darlehensverzichts forderte eine Pflichtteilsberechtigte die eidesstattliche Versicherung zum Nachlassverzeichnis der Alleinerbin. Doch reicht allein mangelnde Sorgfalt bei den Angaben dafür aus, diese Erklärung zu erzwingen?
Nach erheblichen Vorabzahlungen forderten Pflichtteilsberechtigte Kinder aus erster Ehe im Erbschaftsstreit die genaue Wertermittlung für Immobilien und ihren Zusatzpflichtteil. Doch ihre vorbehaltlose Annahme eines Vermächtnisses sollte unerwartet zum stillschweigenden Pflichtteil-Verzicht führen.
Ein Frankfurter Familienerbe stand auf dem Spiel, als das Originaltestament plötzlich fehlte und ein **Testamentswiderruf durch Vernichtung** diskutiert wurde. Das Gericht musste entscheiden, ob die reine Abwesenheit des Dokuments als endgültige Willensänderung galt.
Wer die Prozesskosten im Erbfall trägt, wurde zum Hauptstreitpunkt, als eine Erbin den geschätzten Wert einer Nachlassimmobilie monatelang ignorierte. Ihre anfängliche Untätigkeit löste nicht nur ein Gutachten aus, sondern auch eine Kette kostspieliger juristischer Schritte.
Im Nachlassverfahren am Amtsgericht Marburg stellte sich die Frage: Wer zahlt die Kosten eines Gutachtens zur Testierfähigkeit des Erblassers? Der Gegner hatte seinen Antrag später zurückgezogen, doch die Begründung seiner Zweifel war entscheidend für die Kostenfolge.
Ein Anwalt berief sich auf seine anwaltliche Schweigepflicht und verweigerte dem Nachlassgericht die vollständige Herausgabe eines mehrseitigen Testaments. Doch selbst eine solche strenge Pflicht konnte in diesem Fall die geheime Ablieferung eines letzten Willens nicht dauerhaft schützen.
Eine Betreuerin kümmerte sich jahrzehntelang um einen Schutzbedürftigen und sollte per handschriftlichem Testament sein Elternhaus erben. Doch eine vermeintlich klare Formulierung des Erblassers erwies sich vor Gericht als unüberwindbares Hindernis für ihren Anspruch.
Um ihren Pflichtteil korrekt zu berechnen, forderte eine Tochter von ihrer Mutter umfassende Auskunft über eine Hofübergabe an ihren Bruder aus dem Jahr 2002. Die Hofübergabe an den Sohn musste laut Gericht überraschend doch zum Pflichtteil hinzugerechnet werden – trotz einer expliziten Ausschlussklausel.
Ein Mann verfügte in handschriftlichen Notizen über sein Erbe und benannte seine Geschwister als neue Erben für Grundstücke und Konten. Doch eine entscheidende Auslassung führte dazu, dass seine Frau trotzdem Alleinerbin blieb.
Ein Erbe hatte ein Zwangsgeld von 1.000 Euro gegen eine Erbin erwirkt, um ein als unvollständig empfundenes Nachlassverzeichnis zu ergänzen. Überraschend hob das Gericht die Strafe wieder auf, denn die Notarin musste nicht jedem vagen Verdacht nachgehen.
Eine Erbin gewann als Teil einer Erbengemeinschaft einen Prozess und wollte ihre kompletten Anwaltskosten vom Verlierer erstattet bekommen. Doch trotz des Sieges sprach ihr das Gericht nur exakt 237,76 Euro zu – der Grund lag in den getrennten Wegen der Miterben.
Ein Sohn verließ sich auf die Zusage seiner Stiefmutter, Geld für die Bestattung sei vorhanden, und wurde Erbe. Als dies ein Irrtum war, forderte sie über 7.100 Euro von ihm. Obwohl die gesetzliche Frist längst abgelaufen war, muss er die Kosten jetzt nicht tragen.
Ein Ehepaar in einer Patchworkfamilie hinterließ ein Berliner Testament, das sie gegenseitig als Erben einsetzte. Was für sie eindeutig schien, löste zwischen den Stieftöchtern einen erbitterten Erbstreit aus. Die eine Tochter glaubte ihr Erbe gesichert, doch das Gericht sah es anders – mit überraschenden Konsequenzen für die Erbfolge.
Ein Erbe forderte von der Enkelin seines verstorbenen Vaters detaillierte Auskunft über rund 60.000 Euro, die sie über 16 Monate hinweg abgehoben hatte. Ihr Einspruch gegen die Rechenschaftspflicht scheiterte überraschend an einem Wert von nur 120 Euro.
Einem Mann wurde gerichtlich auferlegt, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen; dessen Fertigstellung zog sich monatelang hin. Obwohl das Dokument schließlich vorlag und der Zwangsgeldantrag zurückgezogen wurde, muss er die gesamten Verfahrenskosten tragen.
Nach dem Tod eines Mannes forderten dessen Erbinnen eine an eine andere Frau ausgezahlte Lebensversicherungssumme von 11.418 Euro zurück, da sie die Schenkung widerrufen hatten. Trotz einer klaren Einsetzung als Begünstigte und erfolgter Auszahlung sah das Gericht keinen gültigen Schenkungsgrund für die Empfängerin.
Ein Ehepaar heiratete 1987 in Jugoslawien und erwarb 1995 die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Erbfolge war nach dem Tod des Mannes wegen dieser Auslandsehe zunächst unklar. Doch trotz der ursprünglichen ausländischen Verbindung führte eine überraschende juristische Wendung zur Anwendung deutschen Erbrechts.
Als eine griechische Staatsbürgerin in Deutschland verstarb, stellte sich die entscheidende Frage, welches Erbrecht für ihren Nachlass gelten sollte. Das Amtsgericht Frankenthal entschied, dass selbst eine für deutsche Erbfälle übliche Erhöhung des Ehegattenerbteils hier nicht zur Anwendung kam.
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