Als eine griechische Staatsbürgerin in Deutschland verstarb, stellte sich die entscheidende Frage, welches Erbrecht für ihren Nachlass gelten sollte. Das Amtsgericht Frankenthal entschied, dass selbst eine für deutsche Erbfälle übliche Erhöhung des Ehegattenerbteils hier nicht zur Anwendung kam.
Urteile & Artikel
Ein Erbvertrag, Jahre vor der Ehe geschlossen, sollte die Erbfolge regeln. Das Paar heiratete später und ließ sich nach über zwei Jahrzehnten scheiden. Trotz des Scheiterns der Ehe konnte der Ex-Mann nun überraschend das gesamte Erbe beanspruchen.
Ein Witwer stand nach dem Tod seiner Frau vor der Frage, wie transparent ihr gemeinschaftliches Testament sein müsse. Er begehrte, bestimmte Verfügungen, die den zweiten Erbfall betrafen, nicht offenlegen zu müssen. Doch sowohl das Nachlassgericht als auch das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden, dass das Testament vollständig zu eröffnen ist, da es sich um keine trennbaren Verfügungen handelte.
Ein Pflichtteilsberechtigter verlangte von den Erben die gerichtliche Pflichtteil Wertermittlung einer Nachlassimmobilie. Er hatte jedoch parallel bereits eine Zahlungsklage für seinen Pflichtteil anhängig gemacht, in der er den Immobilienwert eigenständig geschätzt hatte. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis für die separate Wertermittlungsklage und auferlegte ihm die gesamten Prozesskosten.
Zwei eheliche Söhne hatten sich bereits als alleinige Erben ihres Vaters gesehen und einen entsprechenden Erbschein erhalten. Doch wenige Monate nach dessen Tod meldete sich ein vorehelich geborener Stiefsohn zu Wort, beanspruchte ebenfalls einen Anteil und legte Widerspruch ein. Unerwartet erklärte das Gericht den gültigen Erbschein daraufhin für ungültig, da ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 1997 nun eine vollkommen andere Erbfolge als das spätere Einzeltestament des Vaters aufwarf.
Eine junge Frau mit Behinderung, deren Pflegekosten von über 7.000 Euro monatlich größtenteils das Sozialamt finanziert, erbte unerwartet 60.000 Euro. Ihre Eltern, als Betreuer, wollten dieses beträchtliche Erbe ausschlagen, da es nur für wenige Monate die hohen Pflegekosten decken würde. Das Sozialamt hingegen verlangte, die Summe anzunehmen und sah die Ablehnung als sittenwidrig an.
Ein alleinstehender Mann verstarb 2022 ohne nahe Angehörige, doch sein professioneller Betreuer beanspruchte, der alleinige Erbe zu sein. Als vermeintlichen letzten Willen legte dieser ein Testament vor, das der Betreute im Mai 2021 unterschrieben haben sollte – größtenteils gedruckt und nur lückenhaft handschriftlich ergänzt. Das süddeutsche Amtsgericht sah sich mit dem Verdacht konfrontiert, der gesundheitlich angeschlagene Mann habe dieses Schriftstück nicht selbst erstellt oder frei verfasst.
Nach dem Tod eines Familienvaters tauchte ein handschriftliches Testament auf, das eine andere Frau als Alleinerbin bestimmte, nicht die Ehefrau. Diese unerwartete Verfügung entzündete sofort einen erbitterten Streit unter den Hinterbliebenen. Seine Witwe zweifelte vehement die Echtheit des Testaments an und behauptete, der Verstorbene sei aufgrund eines Gehirntumors gar nicht mehr fähig gewesen, seinen letzten Willen zu äußern.
Ein alter Hausbesitzer verfasste ein Testament, das seine Familie enterben und eine fremde Frau als Alleinerbin einsetzen sollte. Doch ein mysteriöser Code im handgeschriebenen Dokument und die lange belegte Intelligenzminderung des Erblassers stellten dessen Gültigkeit infrage. War dieser letzte Wille tatsächlich der des Verstorbenen, oder entbehrte er jeder Grundlage?
Im Frühjahr 2021 erhielt ein Mann die Diagnose eines aggressiven Hirntumors und verstarb nur Wochen später. Kurz vor seinem Tod verfasste er ein Testament, das seine Schwester als Alleinerbin bestimmte. Doch seine Ehefrau und Tochter hegten sofort erhebliche Zweifel: Entsprach dieser letzte Wille tatsächlich seiner eigenhändigen Schrift und seinem freien Geisteszustand?
In seinem handschriftlichen Testament vom 9. März 2022 verfügte ein Sohn eine schockierende **Pflichtteilsentziehung** seines Vaters, indem er diesen wegen einer angeblichen Todesdrohung – O-Ton: "du sollst verrecken, oder ich mache es!" – enterbte. Doch nach dem Tod des Sohnes im Sommer 2023 forderte der Vater unbeirrt seinen gesetzlichen Pflichtteil vom Lebensgefährten des Sohnes ein. Damit stand ein letzter Wille, der auf tiefstem Hass beruhte, einem vermeintlich unantastbaren Erbanspruch gegenüber.
Im Jahr 1994 vermachte ein Mann seiner langjährigen Lebensgefährtin eine Eigentumswohnung als Vermächtnis, eine feste Zusage für die Zukunft. Fast 15 Jahre später kam eine Tochter zur Welt, die nach dem Tod des Vaters 2023 als Alleinerbin das Testament aus dem Nichts heraus anfocht. Damit geriet ein fast 30 Jahre altes Versprechen plötzlich in heftigen Streit.
Sie hielt ein handschriftliches Testament in Händen, das sie zur Alleinerbin ernannte: Für eine Frau schien der Erbschein nur noch Formsache. Doch das Nachlassgericht zweifelte, ob die hochbetagte Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserstellung überhaupt noch testierfähig war. Ein Gutachten und Zeugenaussagen enthüllten ein verstörendes Detail: Die alte Dame suchte bereits Monate vor Testamentsabfassung wiederholt nach ihrer längst verstorbenen Mutter.
Ein Mann setzte 2010 seinen langjährigen Lebenspartner als Alleinerben ein, obwohl sie ihre eingetragene Lebenspartnerschaft 2015 aus pragmatischen Gründen auflösten. Als der Verfasser des Testaments verstarb, erklärte das zuständige Amtsgericht dieses Testament für unwirksam. So stand der letzte Wille des Mannes, sein Vermögen solle der Familie seines Freundes zugutekommen, plötzlich vor dem Aus.
Seit 2018 ließen zwei Geschwister, die ein Sondernutzungsrecht Garten an drei Parzellen besaßen, diese komplett verwildern. Zäune brachen, ein Gartenhäuschen wurde zur Ruine, und Dornen rankten auf den Weg zum Kinderspielplatz. Trotz wiederholter Abmahnungen und ausstehender Hausgelder von 297,75 Euro reagierten die Eigentümer nicht; die Gemeinschaft forderte daraufhin den erzwungenen Verkauf ihres gesamten Eigentumsanteils.
Nach Jahren in einer Obdachlosenunterkunft bot ein geerbtes Familienheim einem Mann den einzigen sicheren Anker seines Lebens. Doch eine seiner fünf Schwestern forderte über 22.000 Euro Pflichtteil, eine Summe, die den mittellosen Erben ohne sofortige Pflichtteil Stundung erneut obdachlos machen würde. Das Haus war sein gesamtes Vermögen, die Schwester wiederum benötigte das Geld dringend für eigene Schulden.
Ein Vater in Deutschland verfügte in seinem Testament, seinen Sohn aus erster Ehe zu enterben – ein drastischer Schritt, begründet mit einem schweren Vorwurf aus der Vergangenheit. Doch der Sohn wehrte sich und forderte von der Witwe, der Alleinerbin, lückenlose Auskunft über den Nachlass. Trotz anfänglicher Anerkennung des Gerichts blieben die Angaben so unvollständig, dass die Witwe den gesamten Nachlass unter Eid versichern muss.
Seit fast zwei Jahren forderte ein Mann hartnäckig die **Akteneinsicht Nachlass** seiner verstorbenen Tante und ihres Ehemanns, gestützt auf vermeintliche Erbansprüche aus einem notariellen Vertrag von 1907. Er übersandte ein umfangreiches, teils schwer lesbares Dokumentenkonvolut und verstrickte sich in widersprüchliche Angaben zu seiner Verwandtschaft. Trotz wiederholter Aufforderungen des Gerichts, sein berechtigtes Interesse schlüssig darzulegen, blieb sein Vortrag verworren.
Seit dem Erbfall im Jahr 2019 entfachte ein Streit zwischen einer Erbin und einem Pflichtteilsberechtigten über die Offenlegung des Nachlasses. Als ein Gericht die Erbin zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses verpflichtete und später sogar ein Zwangsgeld von 1.000 Euro verhängte, schien die Sache geklärt. Doch der Pflichtteilsberechtigte hielt das vorgelegte Verzeichnis für mangelhaft und forderte weiter volle Transparenz.
Stellen Sie sich vor, Sie glauben, im Erbstreit die Fäden in der Hand zu halten, weil Sie den Anteil Ihrer Gegnerin gepfändet haben. Doch dann verkauft diese ihren vermeintlich gesperrten Anteil einfach weiter – mit einer vertrackten Vertragsklausel, die alles in Frage stellt. Plötzlich sitzt eine fremde Person am Verhandlungstisch, die beansprucht, das gesamte Verfahren zu leiten – obwohl Ihr Zugriff doch längst gesichert schien.
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