Ein handgeschriebener Zettel auf einem Restaurant-Bestellblock – so unscheinbar kann ein **Testament** sein, das über ein ganzes Erbe entscheidet. Genau darum stritt sich die langjährige Partnerin eines Verstorbenen mit dessen Nichten und Neffen. Auf dem knappen Fundstück stand nur: "BB kriegt alles", was die Frau als letzten Willen für sich beanspruchte. Das Oberlandesgericht Oldenburg stand nun vor der Frage, ob eine solche Notiz tatsächlich rechtsgültig ist.
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Ein altes Erbbaurecht, steigende Erbbauzinsen und eine Zwangsversteigerung – dieser explosive Mix landete vor Gericht. Denn nach dem Verkauf des Rechts stellte sich eine heikle Frage: Wer haftet für vereinbarte Inflationsanpassungen, die nur als persönliche Schuld existierten? Droht den Erben des ursprünglichen Vertragspartners nun eine unerwartete Zahlungspflicht? Das Oberlandesgericht Nürnberg hat dazu eine klare Entscheidung getroffen.
Sie ist aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden und hat eine Abfindung erhalten – doch der Name steht noch immer im Grundbuch. Was simpel klingt, wurde zum Justizfall: Eine Frau wollte ihren Eintrag löschen lassen und stieß auf unerwarteten Widerstand beim Grundbuchamt. Reicht für die Löschung des eigenen Namens wirklich nur die eigene Zustimmung? Dieses Dilemma landete schließlich vor dem Oberlandesgericht München.
Was geschieht, wenn jemand seinen letzten Willen verfasst, aber statt einer Unterschrift nur ein ungewöhnliches Zeichen daruntersetzt? Genau diese Frage musste das Oberlandesgericht München klären, als eine 'wolkenähnlich geformte Linie' ein Testament ersetzen sollte. Es ging um nicht weniger als das Erbe und die Frage, ob dieses Dokument überhaupt gültig ist.
Manche Geschenke lösen nach dem Tod des Schenkers bösen Streit aus. Im Fokus vor Gericht: Sparbücher im Wert von über 90.000 Euro. Gehörten sie zur Erbschaft oder waren sie der Schwester des Verstorbenen bereits zu Lebzeiten geschenkt worden? Das Landgericht Koblenz musste entscheiden, wem dieses beträchtliche Vermögen nun zusteht.
Eine zweite Hochzeit kann alte Versprechen ungültig machen. Ein gemeinschaftliches Testament legte einst die Erbfolge fest. Doch die Wiederverheiratung des Vaters rüttelte an dieser Bindung. Nun musste ein Gericht entscheiden, wer das Erbe erhält: der Sohn aus erster Ehe oder die neue Frau.
Ein erbitterter Erbschaftsstreit um eine Eigentumswohnung gipfelte in einem ungewöhnlichen Urteil. Eine Anwältin hatte sich den hälftigen Anteil ihres Stiefvaters gesichert und stand als Alleineigentümerin im Grundbuch. Doch das Oberlandesgericht Hamm ordnete nun dessen Berichtigung an: Die Immobilie gehört weiterhin der ursprünglichen Erbengemeinschaft.
Ein Erbfall wurde zur bitteren Familienfehde. Ein Sohn schlug zunächst die Erbschaft aus, nur um den Verzicht später anzufechten. Sein zentrales Argument: Er sei zum Zeitpunkt der Ausschlagung nicht geschäftsfähig gewesen. Nun ist gerichtlich geklärt, ob sein späterer Einwand sein Erbe noch retten konnte.
Ein Fall vor Gericht zeigt, wie heikel eine **Nacherbschaft** sein kann. Es ging um eine knappe Frist und eine Erklärung, die scheinbar zu spät ankam. Doch das Gericht traf eine Entscheidung, die den Gang der Erbschaft komplett änderte. Ein Notarfehler wird zur höheren Gewalt und bestimmt nun, wer rückwirkend ein großes Vermögen erbt.
Ein unbekanntes Kind, ein verstorbener Vater, ein beachtliches Erbe: Kann ein nichteheliches Kind seinen Pflichtteil beanspruchen, wenn die Vaterschaft erst lange nach dem Tod geklärt wird? Hier droht die Verjährungsfalle, doch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs schafft nun Klarheit, wann die Zeit für solche Ansprüche abläuft – und welche Sorgfalt von den Betroffenen erwartet wird.
Eine Erbschaft voller Schulden – wer nicht erben will, muss schnell handeln und die Erbschaft ausschlagen. Doch was passiert, wenn der vorgesehene Erbe unter rechtlicher Betreuung steht? Genau diese Frage hat ein Gericht nun beantwortet und klargestellt: Die wichtige Frist beginnt bereits, sobald der Betreuer vom Erbfall weiß.
Ein **Erbschaftsstreit** vor Gericht zeigt die Fallstricke **gemeinschaftlicher Testamente**. Darf eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes noch frei über das Vermögen verfügen und ihren Enkeln ein Vermächtnis zusprechen? Die zentrale Frage war, ob sie die **Bindungswirkung** der gemeinsamen Verfügungen ignorieren konnte. Ein Urteil bringt nun Klarheit in diesen komplexen Familienkonflikt um das **Erbe**.
Ein altes Testament, eine Scheidung und der Streit um den Nachlass: Kann ein Mann seine Ex-Frau beerben, nur weil er vor Jahren im Testament stand? Diese brisante Frage musste das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein klären. Das Gericht stellte klar: Nach einer Scheidung verliert ein Testament zugunsten des früheren Partners grundsätzlich seine Wirkung. Für den geschiedenen Ehemann bedeutete dies am Ende: Er erhält keine Erbschaft.
Ein Familienstreit um das Erbe des Vaters landete vor Gericht, als ein Sohn trotz testamentarischer Enterbung seinen Pflichtteil einforderte. Doch sein erster Schritt vor das Oberlandesgericht Celle endete abrupt: Die Richter wiesen seine Klage ab. Der vermeintlich direkte Weg zur Klärung seines Anspruchs erwies sich als prozessual falsch gewählt.
Sie schlugen das **Erbe** aus, weil sie es für mittellos hielten. Als sich dann doch Geld fand, wollten die Geschwister ihre Entscheidung rückgängig machen, doch ihr Versuch scheiterte offenbar. Plötzlich wusste ein Gläubiger nicht mehr, wer überhaupt als Erbe für seine Forderung haftete. Das Gericht musste nun klären, wie trotz der unsicheren Rechtslage der Nachlass für den Anspruch gesichert werden kann.
Ein überraschendes handschriftliches **Testament** stürzte die **Erbschaft** eines Millionenvermögens ins Chaos. Plötzlich sollte nicht mehr der Sohn, sondern ein Nachbar das große Geld erben. Der Sohn allerdings zweifelte massiv an der Echtheit des Testaments. Nun hat das Oberlandesgericht final entschieden, wer am Ende tatsächlich erbt.
Ein aufgetauchtes Testament versprach einem Enkel das ganze Erbe. Doch vor Gericht platzte dieser Traum: Das Dokument war gefälscht. Ein Gutachten entlarvte die Handschrift als Fälschung. Damit bleibt es bei der gesetzlichen Erbfolge.
Für den Straßenausbau sollten Anwohner tief in die Tasche greifen. Doch ein Gericht stoppte die Kommune: Deren Rechnung für den Erschließungsbeitrag war falsch.
Ein Testamentsvollstrecker muss sein Honorar zurückzahlen. Widersprüchliche Testamente der Erblasser hatten zu dem ungewöhnlichen Urteil geführt. Mehrere Verfügungen sollten den Nachlass regeln – doch am Ende sorgten sie für juristisches Chaos.
Ein verschwundenes Testament stürzte drei Kölner Erben in einen bitteren Streit. Obwohl das Papier verschollen war, fällte das Gericht ein überraschendes Urteil: Es existierte – und bestimmte die Erbfolge neu. Plötzlich ging es nicht mehr um die Frage, ob es ein Testament gab, sondern nur noch darum, wer welchen Teil vom Kuchen bekommt.
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