ÜbersichtDer Fall vor GerichtGericht kippt Entscheidung zu Testierunfähigkeit – Erbschein trotz Demenzrisiko erteiltDer Fall im Detail – Streit um ein umfangreiches ErbeZweifel an der Testierfähigkeit – Betreuungsakten werfen Fragen aufSachverständigengutachten und die Entscheidung des AmtsgerichtsDie Entscheidung des OLG Zweibrücken – Klare Anforderungen an den Nachweis der TestierunfähigkeitKeine Zweifel an der Formwirksamkeit und dem Inhalt des TestamentsDie Beweislast liegt bei den Zweiflern – Gericht betont hohe Hürde für TestierunfähigkeitKostenentscheidung – Wer trägt die Verfahrenskosten?Bedeutung des Urteils […]
Urteile & Artikel
Ein unerwarteter Geldsegen, der sich in Luft auflöst? Eine Frau erhielt irrtümlich einen Teil eines Erbes, doch das Oberlandesgericht Brandenburg forderte nun die Rückzahlung. Ein Kampf um vermeintliches Vermögen entbrennt, bei dem das Gericht die Rechte der wahren, bislang unbekannten Erben stärkt.
Ein alter Familienzwist um ein Erbe, bei dem eine vermeintliche "Bestrafung" aus längst vergangenen Zeiten wieder auflebt. Ging es wirklich um die Durchsetzung eines Pflichtteils oder um eine missverstandene Geste, die nun über das Schicksal eines Erbes entscheiden soll? Ein Gericht muss nun klären, ob alte Vereinbarungen wirklich das letzte Wort haben oder ob ein Neuanfang möglich ist.
Ein Familienerbe wird zum Schlachtfeld: Bruder und Schwester ringen um das elterliche Erbe. War die Zuteilung gerecht oder wurden alte Versprechen gebrochen? Ein Gerichtsurteil in Bielefeld offenbart tiefe Wunden und die Frage, ob Blut wirklich dicker ist als Geld.
Im brandenburgischen Rosenkrieg um ein Familienerbe prallten Lebenslieben und kalte Paragraphen aufeinander. Ein Ex-Lebensgefährte kämpfte um sein Zuhause, doch das Gericht sprach der Erbengemeinschaft das Haus zu – ein bittersüßer Sieg mit einem Hauch von Gerechtigkeit für getätigte Investitionen. Wer zieht aus, wer zahlt drauf?
Eine folgenschwere Fehleinschätzung, die nun korrigiert wurde: Eine Erbin schlug aus Unwissenheit eine vermeintlich wertlose Erbschaft aus, um sich dann eines Besseren zu besinnen. Plötzlich steht ihr ein überraschendes Vermögen offen, nachdem das Gericht ihren Irrtum anerkannte und den Weg für die Annahme der Erbschaft freimachte. Frau lehnt in Notarzimmer eine Erbschaft ab, sitzt an Schreibtisch mit Dokumenten, blickt auf einen Ablehnungsbrief.
Ein ungewöhnlicher Fall vor dem Oberlandesgericht: Ein Tagespflege-Fahrdienstmitarbeiter wird zum Alleinerben bestimmt. War der Erblasser wirklich Herr seiner Sinne, oder spielte hier mehr als nur Dankbarkeit eine Rolle? Ein Erbstreit entbrennt, der die Frage aufwirft, wie nahbar Nächstenliebe und wie trügerisch der letzte Wille sein kann.
Ein Familienstreit entbrennt um das Erbe einer kinderlosen Frau – war sie wirklich Herrin ihrer Sinne, als sie ihr Testament verfasste? Im Fokus steht die Frage, ob ihr letzter Wille überhaupt Gültigkeit hat, oder ob das Erbe nun anderen Verwandten zusteht. Die Antwort liegt verborgen in den Erinnerungen von Nachbarn, Ärzten und der Mieterin des Hauses.
Wenn eine Bundesbehörde versucht, Versorgungsbezüge rückwirkend einzubehalten, trifft sie dabei auf die Schranken der Billigkeit: Ein Gericht hat entschieden, dass der sorglose Umgang mit finanziellen Verhältnissen eines verstorbenen Beamten nicht ohne Folgen bleiben darf. Jahrzehntelange Zahlungsforderungen, die ohne rechtliche Grundlage aufgestellt wurden, müssen nun mit Augenmaß neu geregelt werden, um Gerechtigkeit und Fairness zu wahren. Die Entscheidung unterstreicht, dass sich auch Behörden an rechtliche Verfahren halten müssen, wenn es um existenzielle finanzielle Aspekte geht.
In einem wegweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Hamm steht eine Erbin im Mittelpunkt, die mehr preisgeben sollte, als sie ehrlicherweise bereit war. Der Streit um die korrekte Offenlegung eines Erbes legt schonungslos die Schwierigkeiten bei der Ermittlung selbst versteckter Schenkungen und Lebensversicherungen offen. Das Gericht setzte damit ein klares Zeichen für die akribischen Pflichten von Notaren und die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten.
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landgericht Stuttgart die Rechte von Erben auf umfassende Auskunft über den Nachlass deutlich gestärkt. Erben haben Anspruch auf detaillierte Informationen, einschließlich Schenkungen und digitaler Vermögenswerte. Das Urteil verpflichtet einen Beklagten zur umfassenden Offenlegung aller Nachlassbestandteile.
Ehe-Aus vor dem Tod: Ein rätselhaftes Namenskürzel auf einem Testament führt zu einem komplizierten Erbschaftsstreit, der nun vor Gericht entschieden werden muss. War der Erblasser wirklich testierfähig? Oder hat er im Angesicht des Todes etwas verfügt, was so nicht hätte Bestand haben können? Die Frage, ob das Testament wirksam ist oder nicht, wird darüber entscheiden, wer das Erbe antreten wird.
Eine überraschende Pflegegeldnachzahlung in Höhe von fast 19.000 Euro stellte einen Erben vor die Frage, ob er seine bereits erklärte Erbausschlagung anfechten kann. Der Versuch scheiterte jedoch an einer entscheidenden Formalie. Das Gericht betonte die Bedeutung der Einhaltung zwingender Formvorschriften bei der Anfechtung einer Erbausschlagung, auch wenn moderne Kommunikationsmittel wie das elektronische Anwaltspostfach (beA) genutzt werden.
Erbenstreit um eine Immobilie: Ein Pflichtteilsberechtigter wollte per Teilklage seinen Anspruch durchsetzen, doch das OLG Hamm wies ihn ab. Knackpunkt war die Bewertung des Miteigentumsanteils, der für Zündstoff zwischen den Parteien sorgte.
Im Erbschaftsstreit um ein großes Vermögen zerstörte ein Ehepaar im hohen Alter ihr früheres Testament und setzte sich erneut als Erben ein, doch die Frau war zum Zeitpunkt der Errichtung aufgrund ihrer fortgeschrittenen Demenz nicht mehr testierfähig. Da die neuen Testamente somit ungültig waren, entschied ein Gericht, dass das ursprüngliche Testament weiterhin rechtskräftig sei und die Tochter als Nacherbin eingesetzt wird.
Ein Erbstreit um die Vergütung eines Testamentsvollstreckers, der über 25 Jahre deutsche Immobilien eines US-Nachlasses verwaltete, landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Die Erben des Testamentsvollstreckers forderten nachträglich Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 86.700 Euro, doch das Gericht sprach ihnen lediglich 15.527,92 Euro zu, da die meisten Ansprüche verjährt oder verwirkt waren.
Eine Stiefmutter erbt das Vermögen ihres verstorbenen Mannes, doch die Tochter aus erster Ehe geht nicht leer aus. Das Landgericht Ellwangen sprach der Tochter ihren Pflichtteil zu, da der Vater der Stiefmutter zu Lebzeiten ein wertvolles Nießbrauchrecht schenkte. Der Streitwert: knapp 4.000 Euro plus Zinsen – ein Fall, der die Feinheiten des Erbrechts beleuchtet.
Ein Erbe scheiterte vor dem Oberlandesgericht Brandenburg mit seiner Klage auf Auskunft über den Nachlass eines 2019 Verstorbenen. Die Beklagten, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers in dessen Haus wohnten, mussten keine Auskunft über den Nachlassbestand und Kontobewegungen erteilen, da sie als Hausgenossen bereits Mitbesitzer waren und der Erbe den Nachlass sichten konnte. Das Gericht betonte zudem das Vertrauensverhältnis in der häuslichen Pflege und sah keine Notwendigkeit für eine detaillierte Rechnungslegung der Kontoverwaltung.
Ein Mann scheiterte vor dem Oberlandesgericht Hamm mit dem Versuch, nach 30 Jahren die Erbschaft eines landwirtschaftlichen Anwesens für sich allein zu beanspruchen. Obwohl er als einziger der sechs Brüder die Voraussetzungen des Testaments erfüllte, wertete das Gericht sein Verhalten als widersprüchlich und verspätet. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Anforderungen an die Auslegung von Testamenten und die Bedeutung von Treu und Glauben im Erbrecht.
Ein mysteriöser Erbfall beschäftigt das Oberlandesgericht Brandenburg: Eine Frau verstarb und hinterließ ein Erbe, doch der Verbleib ihres Sohnes ist unbekannt. Während die Tochter ihren Erbteil antritt, wird für den verschwundenen Bruder ein Nachlasspfleger bestellt, um die Ansprüche eines Gläubigers zu klären. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Rechtslage bei unbekannten Erben und die Sicherung von Pflichtteilsansprüchen.
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