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Der Erbschein

Was ist der Erbschein und wofür braucht man ihn?

Erbschein beantragen
Foto: Yastremska/Bigstock

Nach dem Tod eines Menschen, gibt es für dessen Angehörige einiges zu regeln. Wer zum Beispiel das Konto eines Erblassers auflösen will, oder über dessen hinterbliebene Immobilie verfügen will, muss seine Berechtigung dafür auch beweisen können. Liegen weder ein Testament oder ein Erbvertrag vor, die die Berechtigung ausreichend beweisen, ist ein sogenannter Erbschein erforderlich. Aus diesem Erbschein geht hervor, wer zu welchen Anteilen Erbe am Nachlass des Verstorbenen geworden ist.

Erbschein beantragen – Nachweise müssen vorgelegt werden

Um einen Erbschein ausgestellt zu bekommen, muss dieser beim zuständigen Nachlassgericht, also Amtsgericht, an dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, beantragt werden. Je nach Form der Erbschaft werden dabei spezifische Erbscheine benötigt. So ist ein Alleinerbschein dem Wortlaut nach für einen Alleinerben sinnvoll, während die Erbengemeinschaft einen Gemeinschaftserbschein einfordern muss. Auch ein Teilerbschein für bestimmte Bereiche ist denkbar. Die Antragstellung unterliegt dabei keiner gesonderten Formvorschrift, jedoch ist es zwingend notwendig, dass der Erbe dem Nachlassgericht seine Erbberechtigung nachweisen kann. Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Todeszeitpunkt,
  • Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser,
  • Angaben zu solchen Personen, die den Antragsteller von der Erbfolge ausschließen, oder, dessen Erbteil mindern könnten,
  • Vorhandensein von Testamenten und Erbverträgen,
  • Anhängigkeit eines Rechtsstreits vor Gericht über den Nachlass.

Diese Nachweise können in Form von öffentlichen Urkunden erbracht werden. Nur in Sonderfällen genügt die Abgabe anderer Beweismittel.

Beantragung erfolgt nicht kostenlos

Die Erteilung eines Erbscheins ist immer mit Kosten verbunden. Ein genauer Wert ist nicht festzulegen. Vielmehr lässt sich sagen, dass die Kosten für den Erbschein mit dem Wert des Nachlasses, den der Erblasser hinterlassen hat, steigt.

Achtung: Das Beantragen des Erbscheins ist nicht fristlos!

Wichtig zu wissen ist: Mit der Antragstellung eines Erbscheins wird das Erbe automatisch angenommen. Das bedeutet: Bevor eine Ausstellung des Erbscheins beantragt wird, sollte überprüft werden, ob das Erbe nicht verschuldet ist. Sollte sich dies jedoch herausstellen, ist die hier geltende Ausschlagungsfrist von sechs Wochen zu beachten. Andernfalls wird das Erbe automatisch angenommen.

Vorgang durch Bereithaltung aller Unterlagen beschleunigen

Erben, die beim Nachlassgericht die Ausstellung eines Erbscheins beantragen, sind grundsätzlich daran interessiert, dass dieser auch möglichst zeitnah ausgestellt wird, da ohne Erbschein einige Nachlassregelungen nicht vorgenommen werden können.

Wie lange der Vorgang tatsächlich dauert, kann pauschal nicht gesagt werden. Vielmehr hängt es von der Auslastung des Gerichts ab, wie schnell Ihre Angelegenheit bearbeitet wird. Möchten Sie jedoch so viel Zeit sparen wie möglich, dann ist es sinnvoll, sich bereits im Voraus zu informieren und alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. So wird vermieden, dass noch im Nachhinein Beweisurkunden herbeigeschafft werden müssen, die den Vorgang verzögern.

Rechtliche Beratung ist nicht erforderlich, aber stets ratsam.

Für die Antragstellung müssen Sie sich grundsätzlich nicht anwaltlich vertreten lassen.

Erfahren Sie mehr zur Beantragung eines Erbscheins auf: https://www.notar-drkotz.de/erbschein-beantragen/

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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