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Ehegattentestament – Das Berliner Testament

Was ist das Ehegattentestament und wie funktioniert es?

Das Ehegattentestament, auch Berliner Testament genannt, ist eine besondere Form der Regelung über den Nachlass. Diese Sonderform wird in Deutschland Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten.

Besonders beliebt ist die Form des Ehegattentestaments aufgrund dessen, dass sich die Ehepartner gegenseitig Sicherheit bieten.

Durch das gemeinschaftliche Testament begünstigen sich die Ehegatten also gegenseitig. Stirbt einer der Partner, so erbt der zweite das gesamte Vermögen. Die Kinder und die weiteren Erben erhalten im Regelfall zunächst erst einmal nichts. Vielmehr werden sie als Nach- oder Schlusserben nach dem Ableben des zweiten Ehegatten beerbt.

Möglichkeiten verbergen Nachteile

Neben dem großen Vorteil der gegenseitigen Bereicherung, die dafür sorgt, dass der überlebende Ehegatte seinen gewöhnlichen Lebensstandard auch nach dem Tod seines Partners weiter führen kann, verbirgt diese Möglichkeit jedoch auch Nachteile, die automatisch mit einhergehen. Das Konstrukt kann dann aus den Angeln gehoben werden, wenn die Kinder nach dem Tod des ersten Ehegatten ihren Pflichtteilsanspruch auf das Erbe geltend machen. Wenn das Vermögen also besonders in einer Immobilie festgesetzt ist, kann das so Schwierigkeiten für den noch lebenden Ehegatten bedeuten. Doch auch für diesen Fall ist Abhilfe geschaffen. So können in das gemeinschaftliche Testament so genannte Strafklauseln eingefügt werden, die die Kinder von einem solchen Vorhaben abhalten sollen. Diese können wie folgt lauten:

Verlangt eines unserer Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil, so werden er und seine Abkömmlinge nicht Erben des Letztversterbenden.

Neben diesem Aspekt kann sich das Ehegattentestament auch steuerrechtlich nachteilig auswirken.

Kann das Ehegattentestament geändert werden?

Ehegattentestament Berliner Testament
Foto: Zinkevych/Bigstock

Nachträgliche Änderungen des Ehegattentestaments sind grundsätzlich möglich. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Änderungen nur vorgenommen werden können, solange beide Ehegatten noch leben. Ist einer der beiden bereits vorverstorben, ist eine Änderung ausgeschlossen. Dieselbe Regelung gilt auch für die vollständige Aufhebung des Testaments: Ein Widerruf ist also nur zu Lebzeiten beider Ehegatten möglich.

Ehegattentestament bei der Scheidung

Eine Sonderregelung gilt bei der Scheidung. Lassen sich also beide Ehegatten scheiden, verliert auch das gemeinschaftliche Testament seine Wirkung. Gleiches gilt, sofern die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vor dem Tod des einen Erblassers gegeben waren und er die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Formerfordernisse

Grundsätzlich gelten beim Erstellen eines Ehegattentestaments die gleichen Regeln wie auch bei einem Einzeltestament. Das bedeutet es kann sowohl selbst handschriftlich aufgesetzt werden, wie auch öffentlich von einem Notar erstellt werden. Entscheiden Sie sich für ein eigenhändiges Testament, ist es ausreichend, dass einer der Ehegatten dieses handschriftlich aufsetzt.

Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollten diese durchnummeriert und auf jeder Seite von beiden Ehegatten unterschrieben werden.

Gerade Testamente, die ohne Hilfe eines Rechtsanwalts oder eines Notars errichtet wurden, sind in vielen Fällen auslegungsbedürftig, anfechtbar oder unwirksam.

Grundsätzlich ist es daher immer sinnvoll und ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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