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Entscheidung über Kosten Erbscheinerteilungsverfahren

Ein Erbstreit um das Erbe von Frau R. landete vor dem Oberlandesgericht Köln. Die Enkel der Verstorbenen zogen vor Gericht, weil sie mit der Testamentsvollstreckung durch ihre Tante nicht einverstanden waren und sich auf ein altes Testament beriefen. Letztendlich entschied das Gericht zugunsten der Tochter und beendete damit den Familienstreit.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Gericht hat entschieden, dass die ursprüngliche Entscheidung des Nachlassgerichts abgeändert wird. Der Antrag der Beteiligten zu 3), die Kosten den Beteiligten zu 1) und 2) aufzuerlegen, wurde zurückgewiesen.
  • Es wurden keine Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren erhoben, und es findet keine Erstattung außergerichtlicher Kosten statt.
  • Die Erblasserin hinterließ mehrere Testamente, was zu unterschiedlichen Auslegungen führte.
  • Der Streitpunkt lag darin, ob das gemeinschaftliche Testament von 1981 Bindungswirkung hat und ob die Erblasserin nach dem Tod ihres Mannes die Bedingungen ihres Testaments ändern konnte.
  • Die Beteiligten zu 1) und 2) behaupten, als Ersatzerben an die Stelle ihres verstorbenen Vaters treten zu können.
  • Die Beteiligte zu 3) widersprach dieser Auffassung und meinte, dass das neuere Testament von 2009 gültig sei, da keine Bindungswirkung vorläge.
  • Das Nachlassgericht nahm an, dass das gemeinschaftliche Testament bindend sei und die Erblasserin deshalb die Testamentsvollstreckung später nicht mehr anordnen konnte.
  • Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) zielte darauf ab, die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments in Frage zu stellen.
  • Das Urteil betont, dass die richtige Interpretation und Bindungskraft von Testamenten oft komplex und umstritten ist.
  • Die Entscheidung verdeutlicht die Wichtigkeit, bereits frühzeitig klare und rechtssichere Testamente zu erstellen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Erbscheinerteilung: Einblicke in Kosten und rechtliche Komplexität eines Falles

Die Erbscheinerteilung ist ein entscheidender Schritt im Nachlassverfahren und entscheidend für die Regelung von Erbschaftsstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Der Erbschein dient als Nachweis der Erbfolge und bestätigt, wer die rechtmäßigen Erben sind. In Deutschland ist das Nachlassgericht zuständig für die Erteilung eines Erbscheins und prüft dabei die vorgelegten Unterlagen, wie etwa Testamente oder Erbverträge. Dieser formale Prozess kann jedoch mit verschiedenen Kosten, insbesondere Erbschein Gebühren und Gerichtskosten, verbunden sein, die manchmal nicht sofort offensichtlich sind.

Die Frage der Kosten im Erbscheinerteilungsverfahren spielt eine wichtige Rolle, da sie oft zu Konflikten unter den Erben führen kann. Ein transparentes Verständnis der Gebührenstruktur und möglicher steuerlicher Aspekte des Erbscheins ist daher für alle Beteiligten unerlässlich. Zudem kann die rechtliche Unterstützung eines Anwalts, der sich mit Erbschaftsrecht auskennt, dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess reibungslos zu gestalten.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der näher untersucht und analysiert wird, um die Komplexität und die finanziellen Aspekte eines Erbscheinerteilungsverfahrens zu verdeutlichen.

Der Fall vor Gericht


Erbstreit um Testament und Testamentsvollstreckung

In einem komplexen Erbrechtsfall musste das Oberlandesgericht Köln über die Gültigkeit eines Testaments und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung entscheiden.

Erbscheinerteilung und Kosten im Nachlassverfahren
Im Erbscheinerteilungsverfahren entschied das Oberlandesgericht Köln, dass die Kostenentscheidung über die Erbscheinserteilung bereits in der Hauptsache hätte gefällt werden müssen, was zur Aufhebung der nachträglichen Kostenentscheidung führte. (Symbolfoto: Flux gen.)

Der Fall drehte sich um das Erbe von Frau R., die am 24. Januar 2021 verstorben war.

Gemeinschaftliches Testament und spätere Verfügungen

Frau R. hatte gemeinsam mit ihrem 1997 verstorbenen Ehemann am 24. Mai 1981 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet. Darin setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmten ihre beiden Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben. Nach dem Tod ihres Mannes verfasste Frau R. zwei weitere notarielle Testamente in den Jahren 2004 und 2009. Im letzten Testament vom 29. Dezember 2009 ordnete sie eine Testamentsvollstreckung an und ernannte ihre Tochter zur Testamentsvollstreckerin.

Streit um die Erbanteile

Nach dem Tod von Frau R. beantragte ihr Enkel die Erteilung eines Erbscheins, der ihn und seine Schwester zu je einem Viertel und ihre Tante zur Hälfte als Erben ausweisen sollte. Er argumentierte, dass er und seine Schwester als Ersatzerben an die Stelle ihres verstorbenen Vaters getreten seien. Die Tochter der Erblasserin widersprach diesem Antrag und vertrat die Ansicht, dass die Testamentsvollstreckung wirksam angeordnet worden sei.

Gerichtliche Entscheidungen

Das Nachlassgericht wies den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurück. Es begründete dies damit, dass das gemeinschaftliche Testament von 1981 keine Bindungswirkung in Bezug auf etwaige Ersatzerben entfalte. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte diese Entscheidung in der Hauptsache.

Streit um die Verfahrenskosten

Im Anschluss an die Hauptsacheentscheidung beantragte die Tochter der Erblasserin, den Enkeln die Kosten des Erbscheinverfahrens aufzuerlegen. Das Nachlassgericht wies diesen Antrag zunächst zurück, änderte seine Entscheidung dann aber ab und legte den Enkeln die Kosten auf. Gegen diese Kostenentscheidung legten die Enkel Beschwerde ein.

OLG Köln hebt Kostenentscheidung auf

Das Oberlandesgericht Köln gab der Beschwerde der Enkel statt und hob die nachträgliche Kostenentscheidung auf. Es begründete dies damit, dass über die Kosten bereits in der Endentscheidung hätte entschieden werden müssen. Da dies nicht geschehen war, konnte eine Kostenentscheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen nachgeholt werden, die hier nicht vorlagen. Zudem war der Antrag auf Kostenentscheidung nicht fristgerecht gestellt worden.

Das Gericht stellte klar, dass bezüglich der Gerichtskosten die gesetzliche Regelung gilt und eine Erstattung von Rechtsanwaltskosten mangels gerichtlicher Entscheidung nicht stattfindet. Mit dieser Entscheidung beendete das OLG Köln den Streit um die Verfahrenskosten im Erbscheinverfahren.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung des OLG Köln unterstreicht die strikte Handhabung prozessualer Fristen und Formvorschriften im Erbscheinverfahren. Sie verdeutlicht, dass Kostenentscheidungen grundsätzlich in der Hauptsacheentscheidung zu treffen sind und eine nachträgliche Kostenentscheidung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Dies betont die Wichtigkeit einer sorgfältigen und vollständigen Entscheidungsfindung durch die Gerichte und mahnt Beteiligte zur Wachsamkeit bezüglich ihrer Verfahrensrechte und -pflichten.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil des OLG Köln hat wichtige Auswirkungen für alle, die in ein Erbscheinverfahren involviert sind. Es unterstreicht, wie entscheidend Fristen im Erbrecht sein können: Wenn Sie Kosten erstattet haben möchten, müssen Sie dies rechtzeitig beantragen – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Hauptentscheidung. Versäumen Sie diese Frist, können Sie möglicherweise auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Das Gericht wird nicht automatisch über die Kosten entscheiden, wenn es dies in der Hauptsache versäumt hat. Für Sie als Erbe oder potentieller Erbe bedeutet das: Bleiben Sie wachsam, handeln Sie schnell und ziehen Sie im Zweifel einen Fachanwalt hinzu, um keine wichtigen Fristen zu verpassen.


Weiterführende Informationen


Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Rolle spielt der Erbschein im Nachlassverfahren und wann ist er notwendig?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Er spielt eine zentrale Rolle im Nachlassverfahren, da er die Erbenstellung und den Umfang des Erbrechts offiziell bestätigt.

Funktion des Erbscheins

Der Erbschein dient als Legitimationsnachweis im Rechtsverkehr. Er ermöglicht es Ihnen als Erbe, über Nachlassgegenstände zu verfügen und Ihre Rechte geltend zu machen. Wenn Sie beispielsweise ein Bankkonto des Verstorbenen auflösen oder eine Immobilie im Grundbuch umschreiben lassen möchten, werden Sie in der Regel einen Erbschein vorlegen müssen.

Notwendigkeit des Erbscheins

Ein Erbschein ist nicht in allen Fällen zwingend erforderlich. Seine Notwendigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Art des Nachlasses: Bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten verlangen Behörden und Institutionen oft einen Erbschein.
  2. Form des Testaments: Liegt ein notarielles Testament vor, kann dieses in vielen Fällen den Erbschein ersetzen.
  3. Komplexität der Erbsituation: Bei komplizierten Erbfällen oder Streitigkeiten unter den Erben ist ein Erbschein oft unumgänglich.
  4. Anforderungen Dritter: Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt können einen Erbschein verlangen, um Ihre Erbenstellung zu verifizieren.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den Erbschein finden Sie in den §§ 2353 ff. BGB und §§ 352 ff. FamFG. Diese Vorschriften regeln die Zuständigkeit des Nachlassgerichts, den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins und das Verfahren zur Prüfung des Erbrechts.

Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Ein wichtiger Aspekt des Erbscheins ist sein öffentlicher Glaube gemäß § 2366 BGB. Dies bedeutet, dass Dritte, die im Vertrauen auf die Richtigkeit des Erbscheins mit dem darin ausgewiesenen Erben Geschäfte tätigen, geschützt sind. Selbst wenn sich der Erbschein später als unrichtig herausstellt, bleiben diese Geschäfte wirksam.


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Wie werden die Kosten für ein Erbscheinerteilungsverfahren ermittelt?

Die Kosten für ein Erbscheinerteilungsverfahren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der entscheidende Faktor für die Höhe der Gebühren ist der Geschäftswert, der dem Wert des reinen Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls entspricht.

Berechnung des Geschäftswerts

Um den Geschäftswert zu ermitteln, müssen Sie zunächst alle Vermögenswerte des Nachlasses addieren. Von diesem Betrag ziehen Sie dann die vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (Erblasserschulden) ab. Beachten Sie, dass Erbfallschulden wie Beerdigungskosten oder Pflichtteilsansprüche nicht abzugsfähig sind.

Gebührenstruktur

Für das Erbscheinverfahren fallen in der Regel zwei volle Gebühren nach der Tabelle B des GNotKG an:

  1. Eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins
  2. Eine Gebühr für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung

Beispiele für Gebührenhöhen

Wenn Sie beispielsweise einen Nachlass im Wert von 110.000 Euro erben, müssen Sie mit Kosten von etwa 546 Euro für den Erbschein rechnen. Bei einem Erbe von 500.000 Euro steigen die Kosten auf etwa 1.870 Euro.

Zusätzliche Kosten

Neben den Grundgebühren können weitere Kosten entstehen:

  • Auslagen des Gerichts
  • Bei notarieller Beantragung: Umsatzsteuer auf die Notargebühren
  • Kosten für ein eventuell erforderliches Nachlassverzeichnis

Kostenträger

Die Kosten trägt grundsätzlich der Antragsteller. Wenn Sie als Teil einer Erbengemeinschaft gemeinsam einen Antrag stellen, teilen Sie sich die Kosten.

Beachten Sie, dass die genauen Kosten von Fall zu Fall variieren können. Wenn Sie eine präzise Kosteneinschätzung für Ihre spezifische Situation benötigen, können Sie sich an das zuständige Nachlassgericht wenden.


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Wer trägt die Kosten des Erbscheinerteilungsverfahrens?

Die Kosten des Erbscheinerteilungsverfahrens trägt grundsätzlich der Antragsteller. Dies ergibt sich aus § 22 Abs. 1 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), wonach der Veranlasser des Verfahrens für die Kosten haftet.

Kostenverteilung im Normalfall

Wenn Sie als Erbe einen Erbschein beantragen, müssen Sie in der Regel die Kosten dafür übernehmen. Dies umfasst sowohl die Gerichtsgebühren als auch eventuelle Notarkosten, falls Sie den Antrag über einen Notar stellen.

Besonderheiten bei Streitigkeiten

Kommt es im Erbscheinverfahren zu Streitigkeiten, etwa weil ein anderer Beteiligter die Echtheit eines Testaments anzweifelt, kann das Gericht nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG eine abweichende Kostenentscheidung treffen. Dabei berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren:

  • Das Maß des Obsiegens oder Unterliegens der Beteiligten
  • Die Veranlassung unnötiger Kosten durch einen Beteiligten
  • Die Billigkeit im Einzelfall

Wichtig: Auch wenn ein Beteiligter Einwände gegen die Erteilung des Erbscheins erhebt, bedeutet dies nicht automatisch, dass er die Kosten tragen muss. Das Gericht wird eine Ermessensentscheidung treffen.

Kosten für Sachverständigengutachten

Wird im Verfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt, beispielsweise zur Prüfung der Echtheit eines Testaments, kann das Gericht die Kosten dafür gesondert verteilen. In einem Fall entschied das Amtsgericht, dass die Kosten für ein Gutachten von dem Beteiligten zu tragen sind, der Zweifel an der Echtheit des Testaments geäußert hatte.

Kosten im Beschwerdeverfahren

Legen Sie gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts Beschwerde ein, tragen Sie als Beschwerdeführer im Regelfall die Kosten des Beschwerdeverfahrens, wenn Ihre Beschwerde erfolglos bleibt. Das Gericht kann jedoch auch hier eine abweichende Entscheidung treffen, wenn sich beispielsweise der Sachverhalt im Laufe des Verfahrens wesentlich ändert.

Bedenken Sie, dass die Kosten für einen Erbschein vom Wert des Nachlasses abhängen. Je höher der Nachlasswert, desto höher fallen in der Regel auch die Gebühren aus. Wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten, sollten Sie diese Kostenaspekte in Ihre Überlegungen einbeziehen.


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Kann ein Erbscheinsantrag abgelehnt werden und welche Folgen hat das?

Ja, ein Erbscheinsantrag kann vom Nachlassgericht abgelehnt werden. Dies geschieht, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins nicht erfüllt sind.

Gründe für eine Ablehnung

Das Nachlassgericht lehnt einen Erbscheinsantrag ab, wenn:

  • Sie Ihr Erbrecht nicht ausreichend nachweisen können
  • Ein anderes Testament auftaucht, das Ihre Erbenstellung in Frage stellt
  • Es Zweifel an der Wirksamkeit des Testaments gibt
  • Die gesetzliche Erbfolge nicht korrekt dargelegt wurde
  • Der Antrag formelle Mängel aufweist

Folgen einer Ablehnung

Bei Ablehnung Ihres Erbscheinsantrags ergeben sich folgende Konsequenzen:

  1. Sie können nicht über den Nachlass verfügen, da Ihnen der offizielle Nachweis Ihrer Erbenstellung fehlt.
  2. Banken, Versicherungen und andere Institutionen werden Ihnen keinen Zugriff auf Vermögenswerte des Erblassers gewähren.
  3. Eintragungen im Grundbuch sind ohne Erbschein nicht möglich, wenn Sie eine geerbte Immobilie überschreiben möchten.
  4. Die Kosten des Verfahrens müssen Sie trotz Ablehnung tragen.

Rechtsmittel gegen die Ablehnung

Wenn Ihr Erbscheinsantrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat ab Zustellung des ablehnenden Beschlusses. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen ablehnenden Bescheid – in diesem Fall ist schnelles Handeln geboten, um Ihre Rechte zu wahren.

Erneuter Antrag

Nach einer Ablehnung können Sie einen erneuten Antrag stellen, wenn Sie:

  • Neue Beweise für Ihr Erbrecht vorlegen können
  • Formfehler im ursprünglichen Antrag korrigieren
  • Zusätzliche Unterlagen nachreichen, die Ihre Erbenstellung belegen

Bedenken Sie: Jeder neue Antrag verursacht erneut Kosten. Daher ist es ratsam, bereits beim ersten Antrag alle notwendigen Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen und vorzulegen.


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In welchen Fällen können Erbscheinskosten im Nachhinein geändert werden?

Erbscheinskosten können in bestimmten Fällen nachträglich geändert werden. Dies ist insbesondere möglich, wenn der ursprüngliche Kostenbescheid fehlerhaft war oder sich die Grundlagen für die Kostenberechnung nachträglich ändern.

Fehlerhafte Kostenberechnung

Wenn Sie feststellen, dass bei der Berechnung der Erbscheinskosten ein Fehler unterlaufen ist, können Sie eine Korrektur beantragen. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • Der Nachlasswert falsch eingeschätzt wurde
  • Abzugsfähige Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden
  • Eine falsche Gebührentabelle angewendet wurde

In solchen Fällen können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Kostenbescheids Erinnerung einlegen. Das Nachlassgericht wird dann die Berechnung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Änderung der Berechnungsgrundlage

Manchmal ändert sich die Grundlage für die Kostenberechnung nachträglich. Dies kann eintreten, wenn:

  • Neue Nachlassgegenstände entdeckt werden
  • Sich der Wert von Nachlassgegenständen erheblich ändert
  • Bisher unbekannte Nachlassverbindlichkeiten auftauchen

In diesen Fällen kann das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag eine Neufestsetzung der Kosten vornehmen. Beachten Sie, dass dies sowohl zu einer Erhöhung als auch zu einer Verringerung der Kosten führen kann.

Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzung

Wenn Sie mit der Kostenfestsetzung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Dazu gehören:

  • Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung

Die Frist für diese Rechtsmittel beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung des jeweiligen Beschlusses. Stellen Sie sich vor, Sie erhalten einen Kostenbescheid, der Ihnen unangemessen hoch erscheint. In einem solchen Fall sollten Sie umgehend prüfen, ob die Berechnung korrekt ist und gegebenenfalls Erinnerung einlegen.

Nachträgliche Kostenentscheidung

In manchen Fällen kann es vorkommen, dass im ursprünglichen Erbscheinverfahren keine Kostenentscheidung getroffen wurde. Hier besteht die Möglichkeit, dass das Gericht nachträglich eine Kostenentscheidung trifft. Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn mehrere Erben beteiligt sind und die Kostentragung zwischen ihnen geklärt werden muss.

Beachten Sie, dass die Möglichkeiten zur nachträglichen Änderung der Erbscheinskosten begrenzt sind. Es ist daher ratsam, bereits bei der Antragstellung alle relevanten Informationen vollständig und korrekt anzugeben, um spätere Komplikationen zu vermeiden.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erbschein

Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument im Nachlassverfahren. Er bescheinigt, wer die rechtmäßigen Erben einer verstorbenen Person sind und ermöglicht den Erben den Zugriff auf das Erbe. Zuständig für die Ausstellung eines Erbscheins ist in Deutschland das Nachlassgericht. Ein Erbschein ist z.B. notwendig, wenn Vermögen bei einer Bank aufgeteilt werden soll. Er bildet die Grundlage für die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

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Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein juristischer Vorgang, bei dem eine vom Erblasser benannte Person (Testamentsvollstrecker) eingesetzt wird, um den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen. Dieser Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe gemäß den Anordnungen im Testament. Diese Rolle kann Unklarheiten beseitigen und Streitigkeiten verhindern. Ein Beispiel ist die Regelung der Verteilung des Nachlasses an verschiedene Familienmitglieder.

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Ersatzerben

Ersatzerben sind Personen, die im Testament bestimmt sind, an die Stelle eines ursprünglich benannten Erben zu treten, falls dieser vorverstorben oder nicht erbfähig ist. Das Konzept verhindert, dass der Erbanteil verfällt. Im besprochenen Fall beanspruchten die Enkel die Rolle der Ersatzerben, da ihr Vater bereits verstorben war.

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Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament wird von Ehepartnern oder Lebenspartnern gemeinsam erstellt. Es enthält in der Regel gegenseitige Erbeinsetzungen und kann Bindungswirkungen entfalten, sodass nach dem Tod eines Partners der überlebende Partner an die erlassenen Verfügungen gebunden ist. Das testamentarische Recht bietet Schutz für gemeinschaftliche Planung und Klarheit über die zukünftige Erbfolge.

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Bindungswirkung

Die Bindungswirkung bezieht sich auf die rechtliche Verpflichtung, die Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Testaments nicht zu ändern, nachdem einer der Erblasser verstorben ist, sofern nicht anders vorgesehen. Dies sichert die Umsetzung des gemeinsamen testamentarischen Willens ab und kann weitreichende Konsequenzen für verbleibende Erben haben.

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Fristen im Erbverfahren

Fristen im Erbverfahren sind festgelegte Zeiträume, innerhalb derer rechtliche Schritte unternommen oder Anträge gestellt werden müssen. Eine versäumte Frist kann dazu führen, dass einzelne Verfahrensanträge, wie etwa die Erstattung von Kosten, nicht mehr geltend gemacht werden können. Im Fall des OLG Köln mussten Anträge auf Kostenerstattung innerhalb von zwei Wochen nach der Entscheidung gestellt werden, um Berücksichtigung zu finden.

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Das vorliegende Urteil

OLG Köln – Az.: I-2 Wx 260/22 – Beschluss vom 28.12.2022


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