Ein Erbe forderte von der Enkelin seines verstorbenen Vaters detaillierte Auskunft über rund 60.000 Euro, die sie über 16 Monate hinweg abgehoben hatte. Ihr Einspruch gegen die Rechenschaftspflicht scheiterte überraschend an einem Wert von nur 120 Euro.
Übersicht
- Das Urteil in 30 Sekunden
- Die Fakten im Blick
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Das Urteil in der Praxis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie funktioniert meine Rechenschaftspflicht bei einer Kontovollmacht?
- Kann ich als Erbe Auskunft über die Finanzen eines Verstorbenen fordern?
- Muss ich als Bevollmächtigter alle Transaktionen belegen können?
- Wie setze ich meinen Auskunftsanspruch als Erbe durch?
- Wie reicht es, wenn ich als Bevollmächtigter nur Kontoauszüge vorlege?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil 12 U 16/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Urteil in 30 Sekunden
- Das Problem: Ein Erbe entdeckte, dass große Geldsummen vom Konto seines verstorbenen Vaters fehlten. Eine Enkelin hatte die Transaktionen getätigt und weigerte sich, detailliert Auskunft zu geben.
- Die Rechtsfrage: War die Berufung gegen die Pflicht zur Auskunftserteilung vor Gericht zulässig?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht wies die Berufung ab, weil der geschätzte Wert der Auskunftspflicht für die Enkelin zu gering war.
- Die Bedeutung: Auch der Wert einer geforderten Auskunft wird vom Gericht bemessen. Ist dieser Wert unter einer bestimmten Grenze, kann eine Berufung unzulässig sein.
Die Fakten im Blick
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 05.06.2025
- Aktenzeichen: 12 U 16/24
- Verfahren: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Erbrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Kläger ist der Sohn und Erbe eines 2021 verstorbenen Mannes. Er forderte von der Beklagten Auskunft und Rechenschaft über Kontobewegungen.
- Beklagte: Die Beklagte ist die Enkelin des verstorbenen Kontoinhabers. Sie hatte eine Kontovollmacht und tätigte Abhebungen und Überweisungen, wogegen sie in Berufung ging.
Worum ging es genau?
- Sachverhalt: Die Enkelin hob Geld vom Konto ihres Großvaters ab und tätigte Überweisungen. Der Sohn des Großvaters fordert nach dessen Tod Auskunft und Rechenschaft über diese Kontobewegungen, was die Enkelin ablehnt.
Welche Rechtsfrage war entscheidend?
- Kernfrage: War die Berufung der Enkelin gegen das Urteil des Landgerichts überhaupt zulässig, insbesondere gemessen am Wert des Streitgegenstands?
Entscheidung des Gerichts:
- Urteil im Ergebnis: Die Berufung der Beklagten wurde verworfen.
- Zentrale Begründung: Die Berufung war unzulässig, weil ihr Wert den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag von 600 Euro nicht erreichte.
- Konsequenzen für die Parteien: Die Beklagte muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen und das Urteil des Landgerichts, das sie zur Auskunft verpflichtet, ist vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Worum ging es bei dem Streit zwischen Erbe und Enkelin?
Ein Mann beerbte seinen 2021 verstorbenen Vater und wurde dessen alleiniger Erbe. Beim Sichten der Unterlagen stieß er auf Ungereimtheiten: Vom Konto seines Vaters waren in einem Zeitraum von etwa 16 Monaten rund 60.000 Euro abgeflossen. Die Transaktionen, Barabhebungen und Überweisungen, wurden von der Enkelin des Verstorbenen getätigt. Sie besaß für diesen Zeitraum eine Kontovollmacht. Der Sohn und Erbe forderte von ihr eine lückenlose Aufklärung. Er wollte eine geordnete Aufstellung aller Kontobewegungen und Belege, um nachzuvollziehen, was mit dem Geld seines Vaters geschehen war.
Warum landete der Fall vor dem Oberlandesgericht?
Die Enkelin weigerte sich, die geforderte detaillierte Auskunft zu erteilen. Der Fall ging vor das Landgericht Potsdam. Dieses gab dem Erben recht und verurteilte die Enkelin, eine vollständige Rechnung über alle von ihr getätigten Verfügungen vorzulegen. Das Gericht sah zwischen dem Großvater und seiner Enkelin ein Auftragsverhältnis. Daraus ergebe sich eine klare Pflicht zur Rechenschaft. Gegen dieses Urteil legte die Enkelin Berufung beim Oberlandesgericht Brandenburg ein. Sie argumentierte, eine solche Aufstellung sei ihr unmöglich. Sie habe Bargeld immer nur in Anwesenheit ihres Großvaters abgehoben und es ihm direkt übergeben. Über die weitere Verwendung wisse sie nichts. Zudem habe der Erbe ohnehin alle Kontoauszüge und könne sich selbst ein Bild machen.
Weshalb scheiterte die Berufung an einer formalen Hürde?
Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Enkelin zurück, ohne den Fall inhaltlich neu zu verhandeln. Der Grund war eine prozessuale Vorschrift: Eine Berufung ist in Zivilsachen nur zulässig, wenn der Wert des Anliegens des Berufungsklägers einen Betrag von 600 Euro übersteigt. Es ging also nicht um die strittigen 60.000 Euro. Die entscheidende Frage war, welchen Wert das Interesse der Enkelin hatte, die vom Landgericht angeordnete Auskunft nicht erteilen zu müssen. Diesen Wert bemisst die Rechtsprechung nach dem konkreten Aufwand an Zeit und Kosten, der für die Erstellung der Auskunft anfällt. Der Streitwert der Berufung war also der Preis für die Mühe der Rechenschaftslegung.
Wie berechnete das Gericht den Wert der Auskunftspflicht?

Das Gericht musste schätzen, wie aufwendig die geforderte Auskunft für die Enkelin tatsächlich wäre. Die Enkelin selbst sprach von über 100 Stunden Arbeit. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es fand den Vortrag nicht ausreichend belegt. Eine nachvollziehbare Aufschlüsselung, welche Tätigkeiten wie viel Zeit beanspruchen würden, fehlte. Die Richter sahen sich die Kontoauszüge genauer an. Viele Überweisungen betrafen alltägliche Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom, Steuern oder Pflegeleistungen. Ihr Zweck war offensichtlich und bedurfte keiner aufwendigen Recherche. Das Gericht schätzte den verbleibenden Arbeitsaufwand für die Enkelin auf maximal 30 Stunden. Zur Bewertung dieser Zeit griff es auf einen Satz aus dem Justizvergütungsgesetz zurück, der für Zeugenentschädigungen gilt: 4 Euro pro Stunde. Die Rechnung des Gerichts war einfach: 30 Stunden mal 4 Euro ergibt einen Wert von 120 Euro. Dieser Betrag liegt weit unter der erforderlichen Grenze von 600 Euro. Die Berufung war damit unzulässig.
Was war mit den anderen Argumenten der Enkelin?
Die Enkelin brachte vor, sie müsse zur Erfüllung der Auskunftspflicht womöglich teure Hilfe in Anspruch nehmen. Das Gericht verwarf auch dies, da keine zwingende Notwendigkeit dafür dargelegt wurde. Es prüfte sogar eine alternative Berechnung: Was würde es die Enkelin kosten, sich anwaltlich gegen eine Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs zu wehren? Selbst diese fiktiven Anwaltskosten, berechnet auf Basis des ursprünglichen Streitwerts, hätten nur eine Höhe von 536,45 Euro erreicht. Auch damit wäre die Schwelle von 600 Euro knapp verfehlt worden. Die Kosten für die Erfüllung der Auskunft (120 Euro) und die Kosten der Abwehr einer Vollstreckung (536,45 Euro) durften zudem nicht zusammengerechnet werden. Das Ergebnis blieb gleich: Die Hürde für eine Berufung war nicht genommen. Das Urteil des Landgerichts Potsdam ist damit rechtskräftig, und die Enkelin muss dem Erben nun detailliert Auskunft erteilen.
Die Urteilslogik
Ein Auftragsverhältnis begründet eine umfassende Pflicht zur Rechenschaft über alle getätigten Verfügungen, und wer sich dieser Pflicht entziehen möchte, muss prozessuale Hürden überwinden.
- Berufungswert bei Auskunftsansprüchen: Gerichte bemessen den Wert einer Berufung gegen eine Auskunftspflicht danach, welchen konkreten Aufwand die Erteilung der Information tatsächlich verursacht, und nicht nach dem finanziellen Wert der ursprünglichen Streitigkeit.
- Beweislast für Aufwand: Wer einen hohen Arbeits- oder Kostenaufwand zur Erfüllung einer rechtlichen Pflicht geltend macht, muss diesen detailliert und nachvollziehbar darlegen, da pauschale Angaben nicht genügen, um gerichtliche Schwellenwerte zu erreichen.
Ein Erfolg im Rechtsstreit hängt maßgeblich davon ab, prozessuale Anforderungen präzise zu erfüllen und Behauptungen durch konkrete Fakten zu untermauern.
Benötigen Sie Hilfe?
Müssen Sie auch Auskunft über Kontobewegungen aus einem Nachlass fordern? Erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen.
Das Urteil in der Praxis
Für jeden, der im Vertrauen Dritter Finanzen verwaltet, ist dieses Urteil ein unmissverständlicher Fingerzeig. Das OLG Brandenburg macht mit brutaler Klarheit deutlich: Der Aufwand, eine Rechenschaftspflicht zu erfüllen, wird vom Gericht erstaunlich gering bewertet und darf eine Berufung nicht blockieren. Wer glaubt, eine detaillierte Auskunft sei teuer oder unmöglich, unterschätzt die Entschlossenheit der Justiz, Transparenz zu fordern und die niedrige Hürde, die hier für eine Berufung gesetzt wurde. Dieses Urteil ist ein klares Signal: Akribische Dokumentation ist kein Luxus, sondern eine zwingende Notwendigkeit, um finanzielle Fallstricke zu umschiffen und spätere, oft unangenehme Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie funktioniert meine Rechenschaftspflicht bei einer Kontovollmacht?
Die Rechenschaftspflicht bei einer Kontovollmacht bedeutet knallhart: Wer fremdes Geld verwaltet, muss jede einzelne Transaktion lückenlos belegen können. Sie handeln als Treuhänder, nicht als Eigentümer – das erfordert vollständige Transparenz über alle Einnahmen und Ausgaben. Dies ist die Kernanforderung, sobald Sie Zugriff auf ein fremdes Konto erhalten.
Das Gesetz sieht dahinter oft ein Auftragsverhältnis. Gerichte nennen es so, wenn jemand für eine andere Person Finanzgeschäfte führt. Deshalb müssen Bevollmächtigte genau dokumentieren, wohin jeder Cent floss. Eine reine Behauptung, Barabhebungen seien dem Vollmachtgeber übergeben worden, reicht niemals aus.
Ein aktueller Fall vor dem OLG Brandenburg zeigt, wie ernst das ist. Eine Enkelin hatte 60.000 Euro vom Konto ihres Großvaters abgehoben. Nach dessen Tod forderte der Erbe lückenlose Aufklärung. Sie weigerte sich, gab an, das Bargeld sei dem Großvater immer direkt übergeben worden – keine Belege, keine weiteren Erklärungen. Das Gericht sah das anders. Ohne detaillierte Aufstellung und Belege bleibt der Verbleib des Geldes unklar. Selbst wenn Kontoauszüge vorliegen, müssen Bevollmächtigte den Zweck jeder Buchung – auch Barabhebungen – nachvollziehbar darlegen.
Halten Sie als Bevollmächtigter jede Bewegung fest – der Teufel steckt im Detail.
Kann ich als Erbe Auskunft über die Finanzen eines Verstorbenen fordern?
Ja, Erben haben einen klaren Anspruch, umfassende Auskunft über die Finanzen eines Verstorbenen zu fordern, besonders von Personen mit Vollmacht über dessen Konten. Das ist Ihr Recht auf Transparenz. Stellen Sie sich vor, Sie erben ein Haus und möchten wissen, was genau darin ist – genauso ist es mit den Finanzen.
Nach dem Tod des Erblassers treten Erben in dessen Fußstapfen. Wer über Konten verfügte, etwa mit einer Vollmacht, handelte im Auftrag des Verstorbenen. Juristen nennen das ein Auftragsverhältnis. Daraus resultiert eine unmissverständliche Pflicht zur Rechenschaft.
Ein Sohn, der seinen Vater beerbte, erlebte das hautnah. Rund 60.000 Euro waren vor dem Tod des Vaters vom Konto verschwunden, abgehoben von der Enkelin mit Vollmacht. Das Landgericht Potsdam entschied klar: Die Enkelin musste detailliert Rechenschaft ablegen. Ihr Einwand, dies sei zu aufwendig, verpuffte später vor dem Oberlandesgericht Brandenburg.
Fordern Sie als Erbe diese Finanztransparenz aktiv ein, notfalls gerichtlich – es ist Ihr gutes Recht für eine geordnete Nachlassverwaltung.
Muss ich als Bevollmächtigter alle Transaktionen belegen können?
Als Bevollmächtigter müssen Sie lückenlos Rechenschaft über jede einzelne Transaktion ablegen können, von Überweisungen bis zu Barabhebungen. Gerichte verlangen dafür eine detaillierte Aufstellung, oft auch mit Belegen, denn Juristen sehen hier eine klare Pflicht zur vollständigen Rechenschaftspflicht. Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte jüngst diese strenge Linie.
Der Grund? Juristen nennen das ein Auftragsverhältnis. Wer fremdes Geld verwaltet, schuldet Transparenz. Jede Abhebung, jede Überweisung, muss dokumentiert sein. Sonst droht die Anrechnung auf eigene Kosten. Selbst kleinere Barabhebungen entbinden nicht von dieser Pflicht.
Genau das erlebte eine Enkelin vor dem Oberlandesgericht Brandenburg. Der Erbe forderte von ihr lückenlose Belege und eine detaillierte Aufstellung über 60.000 Euro. Das Landgericht Potsdam hatte die Enkelin bereits zur vollständigen Rechnung verurteilt, trotz ihrer Argumentation, das Bargeld sei direkt übergeben worden. Die Berufung scheiterte formal, da der Aufwand für diese Rechenschaftslegung vom Gericht als gering eingeschätzt wurde.
Die Konsequenz: Eine Vollmacht ist kein Freibrief. Jede Verfügung muss klar nachvollziehbar sein. Bewahren Sie Kontoauszüge, Rechnungen und Quittungen akribisch auf. Vermerken Sie den Zweck jeder Transaktion, besonders bei Barabhebungen. Diese Sorgfalt schützt nicht nur den Auftraggeber, sondern auch Sie selbst vor langwierigen Gerichtsverfahren.
Führen Sie penibel Buch, sonst wird die nachträgliche Auskunftspflicht zur kostspieligen Falle.
Wie setze ich meinen Auskunftsanspruch als Erbe durch?
Als Erbe können Sie Ihren Auskunftsanspruch gegenüber einem Bevollmächtigten nicht nur fordern, Sie können ihn auch gerichtlich durchsetzen. Zuerst fordern Sie eine detaillierte Aufstellung schriftlich und unter Fristsetzung. Bleibt die Rechenschaft aus, führt der Weg oft zum Gericht, um die nötige Offenlegung zu erzwingen.
Der Grund? Eine bloße Bitte verpufft oft, wenn die Gegenseite auf stur schaltet. Juristen nennen die Beziehung zwischen Vollmachtgeber und -nehmer ein Auftragsverhältnis. Daraus erwächst die Pflicht zur Rechenschaft. Stellen Sie sich vor: Auch bei unbezahlter Miete mahnt man zuerst, dann klagt man. Ähnlich ist es mit dem Auskunftsanspruch.
Ein Erbe stand vor genau diesem Problem: Der Vater verstarb, doch 60.000 Euro waren spurlos vom Konto verschwunden, abgehoben von der Enkelin mit Vollmacht. Sie weigerte sich, lückenlose Auskunft zu erteilen. Das Landgericht Potsdam gab dem Erben daraufhin Recht und verurteilte die Enkelin, eine detaillierte Rechnung vorzulegen. Ihr Versuch, dies vor dem Oberlandesgericht anzufechten, scheiterte an einer formalen Hürde. Das Urteil ist nun rechtskräftig: Der Erbe erhält die begehrte Rechenschaft.
Setzen Sie klare Fristen und ziehen Sie frühzeitig rechtlichen Rat hinzu, um diese ersten Schritte korrekt zu gehen und wichtige Fristen nicht zu versäumen.
Wie reicht es, wenn ich als Bevollmächtigter nur Kontoauszüge vorlege?
Für die Auskunftspflicht als Bevollmächtigter sind reine Kontoauszüge oft nur die halbe Miete. Gerichte erwarten eine detaillierte Aufstellung, die jede Transaktion erklärt und über bloße Buchungen hinausgeht. Das sichert Transparenz und schafft Vertrauen.
Der Grund? Wer für jemand anderen Geld verwaltet, steht in einem klaren Auftragsverhältnis. Dieses verlangt lückenlose Rechenschaft. Stellen Sie sich eine Spesenabrechnung vor: Kassenzettel allein genügen nicht. Sie müssen auch den Zweck jeder Ausgabe erläutern, damit die Zuordnung klar ist.
Ein Fall vor dem Oberlandesgericht Brandenburg macht das klar. Eine Enkelin hatte 60.000 Euro ihres Großvaters über eine Kontovollmacht verwaltet. Obwohl der Erbe alle Bankauszüge besaß, forderte das Gericht eine umfassende Aufstellung aller Buchungen mit konkreten Erläuterungen.
Dokumentieren Sie jede Ausgabe präzise: Belege, Zweck, Datum – so weisen Sie die korrekte Verwendung des Geldes lückenlos nach und vermeiden teure Rechtsstreitigkeiten.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Auftragsverhältnis
Ein Auftragsverhältnis entsteht, wenn eine Person für eine andere eine bestimmte Aufgabe übernimmt, beispielsweise die Verwaltung von Vermögen. Dieses Rechtsverhältnis beruht auf Vertrauen und erfordert vom Auftragnehmer, die Interessen des Auftraggebers gewissenhaft wahrzunehmen. Das Gesetz stellt sicher, dass der Auftraggeber jederzeit nachvollziehen kann, was mit seinen Anliegen geschieht.
Beispiel: Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Potsdam zwischen dem Großvater und seiner Enkelin ein klares Auftragsverhältnis, da sie seine Kontovollmacht nutzte, um Finanzgeschäfte zu tätigen.
Rechenschaftspflicht
Die Rechenschaftspflicht bezeichnet die juristische Verpflichtung, detailliert über empfangene Gelder oder Güter sowie deren Verwendung Nachweis zu erbringen. Diese Pflicht sichert Transparenz und Vertrauen in Verhältnissen, wo eine Person für eine andere handelt, und schützt den Auftraggeber vor Missbrauch oder Unklarheiten. Sie stellt sicher, dass Bevollmächtigte ihre Befugnisse nicht zu Lasten des Vollmachtgebers ausnutzen.
Beispiel: Die Enkelin musste nach dem Urteil des Landgerichts Potsdam ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen und eine vollständige Aufstellung der von ihr getätigten Kontobewegungen vorlegen.
Streitwert der Berufung
Den Streitwert der Berufung bemisst das Gericht als den monetären Wert des Interesses, das der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel verfolgt. Dieser Wert ist entscheidend für die Zulässigkeit einer Berufung in Zivilsachen und legt fest, ob ein Fall überhaupt vor einem höheren Gericht wie dem Oberlandesgericht verhandelt werden darf. Die Regel soll verhindern, dass Bagatellfälle die Gerichte unnötig belasten.
Beispiel: Da der Streitwert der Berufung im Fall der Enkelin vom Gericht auf lediglich 120 Euro geschätzt wurde, lag er weit unter der erforderlichen Schwelle von 600 Euro und die Berufung scheiterte.
Zulässigkeit der Berufung
Für die Zulässigkeit der Berufung müssen bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein höheres Gericht eine Klage oder ein Rechtsmittel überhaupt inhaltlich prüfen darf. Gerichte prüfen diese Bedingungen an erster Stelle, bevor sie sich dem eigentlichen Streitgegenstand widmen, um eine effiziente Rechtspflege sicherzustellen und offensichtlich unbegründete oder formfehlerhafte Rechtsmittel abzuweisen. Dadurch werden Verfahren beschleunigt und Ressourcen gespart.
Beispiel: Das Oberlandesgericht wies die Berufung der Enkelin zurück, da die Zulässigkeit der Berufung aufgrund des zu geringen Streitwerts nicht gegeben war.
Zwangsvollstreckung
Eine Zwangsvollstreckung ist das staatlich geregelte Verfahren, um gerichtlich festgestellte Ansprüche gegen den Willen des Schuldners durchzusetzen. Sie ist das letzte Mittel, das dem Gläubiger bleibt, wenn der Schuldner seiner Pflicht trotz Gerichtsurteil nicht nachkommt. Das Rechtssystem stellt damit sicher, dass einmal ergangene Urteile nicht bloße Papiertiger bleiben, sondern auch realisiert werden können.
Beispiel: Die Enkelin befürchtete mögliche Kosten für die Abwehr einer Zwangsvollstreckung des Auskunftsanspruchs, falls sie dem Urteil des Landgerichts nicht nachkommen würde.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Rechenschaftspflicht des Beauftragten (§ 666 BGB)
Wer im Auftrag einer anderen Person Geschäfte führt, muss dieser Person Auskunft über die getätigten Handlungen erteilen und auf Verlangen Rechenschaft ablegen.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Kontovollmacht der Enkelin begründete ein Auftragsverhältnis zum Großvater, woraus sich nach dem Landgerichtsurteil ihre Pflicht ergab, dem Erben als Rechtsnachfolger detaillierte Auskunft über die Kontobewegungen zu geben.
- Zulässigkeit der Berufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
Eine Berufung gegen ein Urteil ist in Zivilsachen nur zulässig, wenn der Wert des Anliegens der Partei, die Berufung einlegt, einen bestimmten Betrag von 600 Euro übersteigt.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese Vorschrift war die entscheidende formale Hürde für die Enkelin, da das Oberlandesgericht prüfte, ob der Wert ihres Interesses, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, die 600-Euro-Grenze erreichte.
- Wertbemessung bei Auskunftsansprüchen im Berufungsverfahren (Allgemeiner Rechtsgrundsatz)
Der Wert des Interesses, eine Auskunft nicht erteilen zu müssen, wird im Berufungsverfahren nach dem konkreten Aufwand an Zeit und Kosten bemessen, der für die Erstellung der Auskunft anfällt.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberlandesgericht musste den Aufwand der Enkelin für die Erstellung der geforderten Auskunft schätzen, um den Streitwert der Berufung zu bestimmen und damit zu entscheiden, ob die 600-Euro-Grenze überschritten war.
- Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 22 JVEG)
Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz regelt unter anderem die Entschädigung, die Zeugen und andere beteiligte Personen für ihre Zeitversäumnis vor Gericht erhalten.
→ Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht griff auf den im JVEG festgesetzten Stundensatz von 4 Euro zurück, um den geschätzten Arbeitsaufwand der Enkelin für die Auskunftserteilung monetär zu bewerten und so den Streitwert der Berufung zu berechnen.
Das vorliegende Urteil
OLG Brandenburg – Az.: 12 U 16/24 – Urteil vom 05.06.2025
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→ Lesen Sie hier den vollständigen Urteilstext…

Dr. jur. Christian Gerd Kotz ist Notar in Kreuztal und seit 2003 Rechtsanwalt. Als versierter Erbrechtsexperte gestaltet er Testamente, Erbverträge und begleitet Erbstreitigkeiten. Zwei Fachanwaltschaften in Verkehrs‑ und Versicherungsrecht runden sein Profil ab – praxisnah, durchsetzungsstark und bundesweit für Mandanten im Einsatz.
