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Formerfordernis für ein eigenhändiges Testament

Ein handbeschriebener Briefumschlag mit dem Vermerk „Rest Dir“ und einem Pfeil, der auf einen Aufkleber mit dem Namen des Antragstellers zeigt, sorgte für einen Erbstreit vor dem Amtsgericht München. Der Antragsteller sah sich als Alleinerbe, doch das Gericht entschied, dass der Briefumschlag nicht die notwendigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament erfüllt. Die maschinell erstellte Beschriftung des Aufklebers wurde dabei als entscheidendes Kriterium für die Formunwirksamkeit gewertet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Datum: 01.12.2022
  • Aktenzeichen: 618 VI 1071/22
  • Verfahrensart: Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins
  • Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Der Antragsteller beantragte die Erteilung eines Erbscheins, da er sich als alleinigen Erben der Erblasserin sah. Seine Argumentation basierte auf einem Briefumschlag, auf welchem handschriftlich „Rest Dir“ stand, verbunden mit einem Pfeil zu einem maschinenschriftlichen Aufkleber mit seinem Namen.
  • Erblasserin: Die Verfasserin des Briefumschlags, deren Unterschrift auf diesem vorhanden ist. Es wurde diskutiert, ob ein Testierwille bestand.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller legte einen Briefumschlag vor, der mit „Rest Dir“ beschriftet war und einen Pfeil zu einem Aufkleber mit seinem Namen zeigte. Er meinte, dies stelle eine letztwillige Verfügung dar, die ihn als Erben einsetze.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Briefumschlag mit den handschriftlichen Notizen und dem Aufkleber als wirksames Testament angesehen werden kann, um den Antragsteller als Erben zu benennen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Antrag auf Erteilung des Erbscheins wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Briefumschlag kein formgültiges Testament darstellt. Es fehlte an einem eindeutigen Testierwillen und einer wirksamen Erbeinsetzung gemäß § 2247 BGB. Die Interpretation der Worte „Rest Dir“ zugunsten des Antragstellers sei nicht genügend, und der maschinenschriftliche Aufkleber könne nicht als Beleg für eine letztwillige Verfügung herangezogen werden.
  • Folgen: Der Antragsteller erhält keinen Erbschein und gilt somit nicht als Alleinerbe. Das Urteil macht deutlich, dass die gesetzlichen Formerfordernisse für Testamente strikt eingehalten werden müssen.

Gerichtsurteil beleuchtet die Bedeutung eines rechtsgültigen Testaments

Die Gestaltung eines eigenhändigen Testaments ist eine sehr persönliche und bedeutsame Angelegenheit. Menschen möchten sicherstellen, dass ihr Vermögen nach ihrem Tod genau so verteilt wird, wie sie es sich vorstellen. Das Testamentrecht bietet dabei klare Rahmenbedingungen, wie ein rechtsgültiges Einzeltestament aufgesetzt werden kann.

Wer ein Testament handschriftlich verfassen möchte, muss spezifische rechtliche Formerfordernisse beachten. Diese Formerfordernisse sollen sicherstellen, dass der letzte Wille des Erblassers eindeutig und unverfälscht festgehalten wird. Das Ziel ist es, bei der Erbfolge Klarheit zu schaffen und mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Ein konkreter Gerichtsfall zeigt nun exemplarisch, wie wichtig die präzise Einhaltung dieser Formvorschriften beim Testament aufsetzen tatsächlich ist.

Der Fall vor Gericht


Formunwirksames Testament durch Pfeil auf Aufkleber

Handgeschriebener Briefumschlag „Rest Dir“ auf einem Holztisch, umgeben von Alltagsgegenständen in einem deutschen Wohnzimmer.
Wirksamkeit eines eigenhändigen Testaments | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Amtsgericht München hat in einem Erbrechtsfall die Erteilung eines Erbscheins abgelehnt. Der Fall drehte sich um einen Briefumschlag mit handschriftlichen Vermerken, auf dem verschiedene Gegenstände sowie die Worte „Rest Dir“ notiert waren. Ein Pfeil verwies dabei auf einen maschinenschriftlich bedruckten Aufkleber mit dem Namen des Antragstellers. Der Umschlag trug die Unterschrift der Erblasserin.

Streit um die Wirksamkeit der Erbeinsetzung

Der Antragsteller, der nach eigenen Angaben die Hauptbezugsperson der Erblasserin war, interpretierte die Notiz „Rest Dir“ in Verbindung mit dem Pfeil auf seinen Namen als eindeutige Erbeinsetzung zu seinen Gunsten. Zusätzlich befanden sich auf dem Umschlag die Buchstaben „kl. Test.“, die der Antragsteller als Abkürzung für „Kleines Testament“ deutete.

Gericht verneint Formerfordernisse eines Testaments

Das Amtsgericht München stellte in seinem Beschluss vom 1. Dezember 2022 (Az.: 618 VI 1071/22) fest, dass die vorgelegte Urkunde nicht den gesetzlichen Formerfordernissen eines wirksamen Testaments nach § 2247 BGB entspricht. Das Gericht konnte weder eine wirksame letztwillige Verfügung zugunsten des Antragstellers noch zugunsten einer anderen Person erkennen.

Maschinenschriftlicher Aufkleber nicht ausreichend

Die Richter betonten in ihrer Begründung, dass der maschinenschriftlich bedruckte Aufkleber mit dem Namen des Antragstellers für die Auslegung des vermeintlichen Testaments nicht herangezogen werden könne. Auch bleibe es letztlich eine bloße Mutmaßung, dass mit der Notiz „Dir“ tatsächlich der Antragsteller gemeint gewesen sei, da sich dies aus dem Text selbst nicht eindeutig entnehmen lasse. Das Gericht stellte zudem in Frage, ob überhaupt ein Testierwille der Erblasserin vorgelegen habe, da selbst die Interpretation der Buchstaben „kl. Test.“ als „Kleines Testament“ nicht zwingend sei.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil macht deutlich, dass bei handschriftlichen Testamenten strenge Formvorschriften gelten. Ein Verweis durch einen Pfeil auf einen maschinenschriftlichen Aufkleber mit dem Namen des vermeintlichen Erben erfüllt diese Anforderungen nicht. Auch wenn die Erblasserin eine enge Beziehung zu einer Person hatte, reicht dies nicht aus, um unklare Formulierungen wie „Rest Dir“ eindeutig dieser Person zuzuordnen. Die Kernbotschaft ist, dass ein Testament unmissverständlich und vollständig handschriftlich verfasst sein muss.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie ein Testament erstellen möchten, müssen Sie den kompletten Text einschließlich der Erbeinsetzung eigenhändig und lesbar niederschreiben. Verweise auf maschinengeschriebene Texte oder Aufkleber machen Ihr Testament ungültig. Auch wenn Sie jemandem etwas vererben möchten, müssen Sie diese Person eindeutig benennen – vage Formulierungen wie „Dir“ oder Pfeile auf Namen reichen nicht aus. Selbst wenn Sie zu einer Person eine besonders enge Beziehung haben, muss diese im Testament klar als Erbe benannt werden.


Ihr letzter Wille – rechtssicher formuliert

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig die präzise Formulierung eines Testaments ist, um Ihren letzten Willen tatsächlich umzusetzen. Unklare Bezüge oder maschinell erstellte Zusätze können dazu führen, dass Ihr Testament ungültig ist und Ihre Wünsche nicht berücksichtigt werden. Gerade bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder Patchwork-Familien sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei gestaltet ist. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse in einem rechtssicheren Testament zu verankern, damit Ihre Erben abgesichert sind und Ihr Nachlass Ihren Vorstellungen entsprechend verteilt wird.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein Testament rechtlich unwirksam?

Ein Testament ist rechtlich unwirksam, wenn es nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies kann verschiedene Gründe haben:

Formfehler bei der Erstellung

Der häufigste Grund für die Unwirksamkeit eines Testaments sind Formfehler. Ein Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Wenn Sie Teile des Testaments am Computer schreiben oder ausdrucken, ist das gesamte Testament ungültig. Die Unterschrift muss sich zwingend unter dem Text befinden und den vollständigen Namen enthalten.

Fehlende Testierfähigkeit

Ein Testament ist auch dann unwirksam, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Erstellung nicht testierfähig war. Die Testierfähigkeit setzt voraus, dass die Person mindestens 16 Jahre alt ist und ihre Entscheidungen frei und unbeeinflusst treffen kann.

Täuschung und Zwang

Wenn Sie ein Testament unter Zwang oder aufgrund einer Täuschung erstellen, ist es anfechtbar. Ein klassisches Beispiel ist, wenn der eingesetzte Erbe fälschlicherweise behauptet, er sei bedürftig, um eine Erbeinsetzung zu erwirken.

Widerspruch zu früheren Verfügungen

Ein Testament kann auch unwirksam sein, wenn es einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag widerspricht. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Ehepartner ein gemeinschaftliches Testament erstellt haben, können Sie dieses nicht einfach durch ein neues Testament aufheben.

Inhaltliche Mängel

Ein Testament ist auch dann unwirksam, wenn der Inhalt gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstößt. Gleiches gilt, wenn der Text unleserlich ist oder wenn wesentliche Angaben wie Datum und Ort fehlen und diese nicht anderweitig festgestellt werden können.

Bei der Erstellung eines handschriftlichen Testaments sollten Sie daher besonders auf die korrekte Form achten. Der gesamte Text muss von Hand geschrieben sein, Sie müssen Ort und Datum angeben und das Testament mit Ihrem vollständigen Namen unterschreiben.


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Was passiert, wenn ein Testament formungültig ist?

Ein formungültiges Testament ist rechtlich nichtig und entfaltet keinerlei Rechtswirkung. Dies bedeutet, dass automatisch die gesetzliche Erbfolge eintritt, unabhängig davon, was der Erblasser in seinem Testament festgelegt hatte.

Konsequenzen der Formungültigkeit

Die Nichtigkeit eines formungültigen Testaments ist absolut und endgültig. Sämtliche im Testament getroffenen Verfügungen – wie Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder Auflagen – sind unwirksam. Wenn Sie beispielsweise in einem formungültigen Testament als Alleinerbe eingesetzt wurden, werden stattdessen die nächsten Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge erben.

Keine Heilungsmöglichkeit

Ein formunwirksames Testament kann nachträglich nicht geheilt werden. Selbst wenn alle Beteiligten sich einig sind, dass der im ungültigen Testament ausgedrückte Wille des Erblassers umgesetzt werden soll, ist dies rechtlich nicht möglich.

Häufige Formfehler

Ein Testament ist insbesondere dann formungültig, wenn:

  • es nicht vollständig handschriftlich verfasst wurde
  • die Unterschrift fehlt oder nicht am Ende des Textes steht
  • maschinenschriftliche Teile oder aufgeklebte Elemente enthalten sind
  • die Unterschrift nicht den gesamten Inhalt räumlich abdeckt

Die gesetzlichen Formvorschriften nach § 2247 BGB sind zwingend einzuhalten. Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit des Testaments, auch wenn die Unterschrift vorhanden ist und die Ernstlichkeit der Erklärung feststeht.


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Wie muss die Unterschrift bei einem handschriftlichen Testament aussehen?

Die Unterschrift unter einem handschriftlichen Testament muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, die in § 2247 BGB geregelt sind.

Grundlegende Anforderungen

Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen und am Ende des Testaments stehen. Sie soll Ihren Vor- und Familiennamen enthalten, wobei das Wort „soll“ im Gesetz bedeutet, dass Ausnahmen möglich sind.

Alternative Unterschriftsmöglichkeiten

Wenn Sie in anderer Weise unterschreiben, ist das Testament trotzdem gültig, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Unterzeichnung ermöglicht die Feststellung Ihrer Urheberschaft
  • Die Ernsthaftigkeit Ihrer Erklärung ist erkennbar

Folgende Unterschriftsvarianten sind zulässig:

  • Ihr üblicher Namenszug mit Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachname
  • Ein Kosename oder Spitzname, wenn Sie damit üblicherweise unterschreiben
  • Bezeichnungen wie „Euer Vater“ oder „Dein Bruder“
  • Bei Künstlern auch ein Künstlername oder Pseudonym

Unzulässige Unterschriften

Nicht als gültige Unterschrift werden anerkannt:

  • Drei Kreuze
  • Fingerabdrücke
  • Reine Linien oder sinnlose Schnörkel
  • Phantasiebuchstaben

Besondere Situationen

Bei mehrseitigen Testamenten können Sie jede Seite unterschreiben. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn die Zusammengehörigkeit der Seiten durch Nummerierung oder mechanische Verbindung erkennbar ist.

Wenn Sie nachträglich Änderungen oder Ergänzungen vornehmen, müssen diese ebenfalls mit einer eigenen Unterschrift und idealerweise mit Ort und Datum versehen werden.


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Dürfen bei einem handschriftlichen Testament technische Hilfsmittel verwendet werden?

Nein, bei einem handschriftlichen Testament sind technische Hilfsmittel grundsätzlich nicht zulässig. Das Testament muss von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben sein, um seine Gültigkeit zu bewahren.

Unzulässige Hilfsmittel

Wenn Sie ein Testament errichten, dürfen Sie keine Computer, Schreibmaschinen oder andere technische Geräte verwenden. Selbst wenn nur einzelne Teile des Testaments maschinell erstellt werden, führt dies zur Ungültigkeit des gesamten Testaments.

Erlaubte Schreibmittel

Sie können Ihr Testament mit Kugelschreiber oder Tinte verfassen. Die Wahl des Schreibgeräts ist dabei frei, solange es sich um ein handschriftliches Schreibwerkzeug handelt.

Besonderheiten bei der Schriftform

Sie können Ihr Testament in Schreibschrift oder Druckbuchstaben verfassen. Entscheidend ist dabei, dass die Schriftzüge einen sicheren Schluss auf Ihre Urheberschaft zulassen. Achten Sie besonders auf die Lesbarkeit Ihrer Handschrift, da ein unleserliches Testament unwirksam sein könnte.

Die Handschriftlichkeit dient einem wichtigen Zweck: Sie soll die Echtheit des Testaments sicherstellen und Fälschungen vorbeugen. Die individuelle Handschrift ist so einzigartig, dass sie – zumindest von Sachverständigen – von der Handschrift anderer Personen unterschieden werden kann.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Testierwille

Der Testierwille bezeichnet die ernsthafte Absicht einer Person, durch eine Erklärung eine verbindliche Regelung für den Todesfall zu treffen. Dabei muss eindeutig erkennbar sein, dass es sich um eine endgültige Verfügung handelt und nicht nur um einen Entwurf oder unverbindliche Überlegungen. Dieser Wille muss zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung vorliegen. Geregelt ist dies in § 2247 BGB.

Beispiel: Notiert jemand „Mögliche Erben“ mit einer Liste von Namen, zeigt dies noch keinen Testierwille. Schreibt die Person aber „Mein letzter Wille: Mein Vermögen soll an X gehen“, liegt ein klarer Testierwille vor.


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Einzeltestament

Ein Einzeltestament ist eine einseitige letztwillige Verfügung, die von einer einzelnen Person eigenhändig oder notariell errichtet wird. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament können die Regelungen jederzeit ohne Zustimmung anderer geändert werden. Die rechtlichen Anforderungen sind in § 2247 BGB (eigenhändiges Testament) bzw. § 2232 BGB (notarielles Testament) festgelegt.

Beispiel: Eine alleinstehende Person verfasst handschriftlich ihr Testament, in dem sie ihre Nichte als Alleinerbin einsetzt.


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Erbfolge

Die Erbfolge beschreibt die gesetzlich geregelte oder durch Testament bestimmte Übertragung des Vermögens eines Verstorbenen auf seine Rechtsnachfolger. Das Erbrecht unterscheidet zwischen gesetzlicher Erbfolge (§ 1924 ff. BGB), die eintritt wenn kein Testament vorliegt, und gewillkürter Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag.

Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, während bei der testamentarischen Erbfolge der dokumentierte Wille des Erblassers maßgebend ist.


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Formerfordernisse

Formerfordernisse sind gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen an die äußere Gestaltung eines Rechtsakts, hier speziell eines Testaments nach § 2247 BGB. Bei einem eigenhändigen Testament muss der gesamte Text handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Datum und Ort sind empfohlen. Diese strengen Vorgaben dienen der Rechtssicherheit und der eindeutigen Zuordnung zum Erblasser.

Fehlt eines dieser Elemente, ist das Testament formunwirksam und damit nichtig.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 2247 BGB: Dieser Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die Formvorschriften für eigenhändige Testamente. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, um gültig zu sein. Im vorliegenden Fall wurde das Testament nur teilweise handschriftlich verfasst, was die formalen Anforderungen nicht erfüllt. Daher ist das Dokument gemäß § 2247 BGB formunwirksam.
  • § 2253 BGB: Dieser Paragraph behandelt öffentliche Testamente, die vor einem Notar errichtet werden. Ein öffentliches Testament muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Im vorliegenden Fall liegt ein eigenhändiges, jedoch formwidriges Testament vor, weshalb § 2253 BGB nicht greift. Dennoch verdeutlicht dieser Paragraph die Bedeutung formeller Anforderungen bei Testamenten.
  • § 1937 BGB: Dieser Paragraph definiert, wann jemand als Erbe bezeichnet wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Es wird klargestellt, dass die Erbeinsetzung durch eine letztwillige Verfügung erfolgen muss, die den formalen Anforderungen entspricht. Im vorliegenden Fall konnte keine eindeutige Erbeinsetzung festgestellt werden, da das Testament formunwirksam ist, wodurch der Antrag auf Erbschein gemäß § 1937 BGB zurückgewiesen wurde.
  • § 2042 BGB: Dieser Paragraph behandelt die Voraussetzungen für eine wirksame Erbengemeinschaft. Er legt fest, dass die Erbberechtigung klar und eindeutig festgelegt sein muss. Da das vorgelegte Testament keine eindeutige Erbeinsetzung enthält, bleibt die Erbengemeinschaft unklar, was zur Ablehnung des Erbscheinantrags führte. Somit ist § 2042 BGB im Zusammenhang mit der unklaren Erbengemeinschaft relevant.
  • § 2245 BGB: Dieser Paragraph regelt die Anforderungen an das öffentliche Anhörungstermin eines Testaments. Er stellt sicher, dass Testamente ordnungsgemäß angehört und überprüft werden, bevor sie für gültig erklärt werden. Im vorliegenden Fall wurde das Testament nicht ordnungsgemäß erstellt und angehört, wodurch § 2245 BGB indirekt die Ungültigkeit des Testaments unterstützt.

Das vorliegende Urteil


AG München – Az.: 618 VI 1071/22 – Beschluss vom 01.12.2022


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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