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Erben ohne Testament: Wer erbt wirklich, wenn kein Testament existiert?

Wenn ein naher Mensch ohne Testament verstirbt, stehen Sie als Angehöriger oft vor einer Mauer aus Fragen: Wer bekommt was? Was muss ich jetzt tun? Genau für diesen Fall hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen – die gesetzliche Erbfolge. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch dieses System, zeigen Ihnen, wie groß Ihr Erbteil ist und worauf Sie achten müssen, um Konflikte zu vermeiden.

Übersicht

Nachdenkliche Person sitzt an einem Tisch, der mit unsortierten Dokumenten, Briefen und Ordnern bedeckt ist, und symbolisiert die Unsicherheit nach einem Todesfall ohne Testament.
Ohne Testament stehen Erben oft vor der Herausforderung, den Nachlass zu sichten und die nächsten Schritte zu planen. Symbolbild: KI

Was sind die wichtigsten Fakten zur Erbfolge ohne Testament?

  • Worum es geht: Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, regelt das Gesetz, wer erbt. Das Vermögen wird streng nach der Verwandtschaftsordnung verteilt: Zuerst kommen Kinder und Enkel, danach Eltern und Geschwister. Auch der Ehepartner erbt, aber seine Quote hängt davon ab, welche Verwandten noch leben.
  • Das größte Risiko: Wenn mehrere Personen erben (Erbengemeinschaft), müssen diese alle Entscheidungen zum Nachlass einstimmig treffen. Dies führt oft zu Blockaden und langwierigen Streitigkeiten, weil einzelne Miterben die Verteilung des Vermögens verhindern. Zudem erben Sie automatisch auch alle Schulden des Verstorbenen.
  • Die wichtigste Regel: Prüfen Sie sofort, ob der Nachlass überschuldet ist. Sie haben in der Regel nur eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe beim zuständigen Gericht abzulehnen. Diese Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten. Verpassen Sie diese Frist, haften Sie unter Umständen auch mit Ihrem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen.
  • Typische Situationen: Meist erbt der Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, während die Kinder sich die andere Hälfte teilen. Ist der Verstorbene kinderlos, erbt der Ehepartner in der Regel drei Viertel und die Eltern oder Geschwister das restliche Viertel.
  • Erste Schritte: Beantragen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein. Dieses Dokument dient als offizieller Nachweis Ihrer Erbenstellung. Er wird häufig von Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt verlangt, um auf Konten zuzugreifen oder Immobilien umschreiben zu lassen. Ein Erbschein ist jedoch nicht immer zwingend erforderlich; oft genügt auch ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll.
  • Häufiger Irrtum: Viele glauben, wer im Testament enterbt wurde, erbe trotzdem einen Teil des Vermögens. Richtig ist: Enterbte nahe Angehörige haben nur einen Anspruch auf eine Geldzahlung, den sogenannten Pflichtteil, und werden selbst keine Miteigentümer des Nachlasses.

Wie regelt das Gesetz die Erbfolge ohne Testament?

Ein Todesfall stellt das Leben der Hinterbliebenen auf den Kopf. Neben der Trauer drängen sich plötzlich rechtliche und finanzielle Fragen auf, die eine schnelle Antwort verlangen. Besonders heikel wird die Lage, wenn der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Moment tritt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) an die Stelle des persönlichen Willens und regelt mit unmissverständlicher Klarheit, wer den Nachlass erhält. Diese gesetzliche Erbfolge ist kein Zufallsprodukt, sondern ein streng hierarchisches System, das auf Blutsverwandtschaft und Ehe basiert.

Diese Regeln gelten, wenn der Verstorbene (juristisch „Erblasser“ genannt) kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat. Solche Dokumente nennt man „Verfügung von Todes wegen“. Das Gesetz sorgt so dafür, dass das Vermögen in der Familie bleibt. Die starren Regeln führen aber oft zu Erbengemeinschaften und Konflikten. Wer seine Rechte verstehen will, muss die Logik dahinter kennen.

Checkliste: Die 7 wichtigsten ersten Schritte als gesetzlicher Erbe

Wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt, sind Sie als Erbe sofort in der Verantwortung. Die folgende Checkliste hilft Ihnen, die dringendsten Aufgaben zu priorisieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

1. Schritt: Überblick verschaffen und Nachlass sichern

Eine Hand hakt mit einem Stift einen Punkt auf einer Checkliste ab. Im Hintergrund sind eine deutsche Sterbeurkunde und weitere Unterlagen unscharf zu sehen.
Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, die wichtigsten Fristen und Aufgaben nach einem Erbfall im Blick zu behalten Symbolbild: KI

Sichten Sie umgehend die Unterlagen des Verstorbenen. Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Vermögen (Konten, Immobilien, Versicherungen) und mögliche Schulden (Kredite, offene Rechnungen). Kündigen Sie unnötige Verträge und Abonnements, um laufende Kosten zu stoppen.

2. Schritt: Frist für Erbausschlagung prüfen

Dies ist der wichtigste und zeitkritischste Schritt. Prüfen Sie, ob der Nachlass überschuldet sein könnte. Sie haben für die Ausschlagung beim Nachlassgericht oder Notar in der Regel nur sechs Wochen Zeit ab Kenntnis des Erbfalls. Versäumen Sie diese Frist, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

3. Schritt: Sterbeurkunde beantragen

Beantragen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes. Dieses Dokument ist die Grundlage für fast alle weiteren Schritte, etwa bei der Kündigung von Verträgen oder der Beantragung des Erbscheins.

4. Schritt: Banken und Versicherungen informieren

Informieren Sie die Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute des Verstorbenen über den Todesfall. Legen Sie die Sterbeurkunde vor. Prüfen und stoppen Sie gegebenenfalls bestehende Daueraufträge. Für den vollen Zugriff auf Konten wird in der Regel ein Erbschein verlangt.

5. Schritt: Erbschein beantragen

Beantragen Sie den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Er ist Ihr offizieller Nachweis als Erbe und zwingend erforderlich, um beispielsweise ein Grundstück im Grundbuch auf Sie umschreiben zu lassen oder größere Vermögenswerte bei Banken freizugeben.

6. Schritt: Kontakt zu Miterben aufnehmen

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu allen Miterben auf. Transparenz und Kooperation von Anfang an vermeiden spätere Konflikte am effektivsten.

7. Schritt: Steuerliche Fristen im Blick behalten

Als Erbe müssen Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Wichtiger ist jedoch die Anzeigepflicht: Jeder Erwerb von Todes wegen muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten formlos gemeldet werden.

Nach welcher Rangfolge teilt das Gesetz die Erben ein?

Das deutsche Erbrecht sortiert die Verwandten in ein klares Rangsystem, das sogenannte Parentelsystem (§ 1924 ff. BGB). Stellen Sie sich mehrere Schubladen oder „Ordnungen“ vor, die nacheinander geöffnet werden. Solange sich auch nur eine Person in einer höheren Ordnung befindet, bleiben alle tieferen Ordnungen verschlossen und deren Mitglieder erben nichts. Dieses Ausschlussprinzip (§ 1930 BGB) ist der Kern der gesetzlichen Erbfolge.

Übersicht: Die Rangfolge der gesetzlichen Erben

Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein. Sobald ein Erbe in einer höheren Ordnung existiert, erben alle Personen aus den nachfolgenden Ordnungen nichts.


1. Ordnung

  • Kinder, Enkel, Urenkel

Status: Höchster Vorrang

2. Ordnung

  • Eltern des Erblassers
  • Geschwister, Neffen/Nichten

Status: Erben nur, wenn niemand aus der 1. Ordnung vorhanden ist.

3. Ordnung

  • Großeltern des Erblassers
  • Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Status: Erben nur, wenn niemand aus der 1. und 2. Ordnung vorhanden ist.


Wer erbt in der ersten Rangordnung?

An erster Stelle erben immer die direkten Nachkommen des Verstorbenen. Das sind seine Kinder, Enkel und Urenkel. Jedes Kind des Verstorbenen bildet dabei einen eigenen „Stamm“ und dessen Linie erbt einen gleichen Anteil.

Doch was passiert, wenn eines Ihrer Kinder bereits vor Ihnen verstorben ist, aber selbst Kinder hinterlassen hat? Hier greift das Eintrittsrecht. Die Enkelkinder treten an die Stelle ihres verstorbenen Elternteils und erben dessen Anteil.

  • Beispiel: Eine Erblasserin hinterlässt zwei Söhne, A und B, und eine Tochter, C. Sohn A ist bereits verstorben, hat aber zwei eigene Kinder (die Enkel der Erblasserin). In diesem Fall erben Sohn B und Tochter C jeweils ein Drittel des Nachlasses. Das verbleibende Drittel, das an Sohn A gegangen wäre, wird unter seinen beiden Kindern aufgeteilt. Jedes Enkelkind erhält also ein Sechstel.

Wer erbt, wenn es keine direkten Nachkommen gibt?

Gibt es keine direkten Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel), erben die Verwandten der zweiten Ordnung. Das sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder, also seine Geschwister, Neffen und Nichten.

Leben beide Elternteile noch, erben sie den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten dessen Kinder – also die Geschwister des Erblassers – an seine Stelle.

  • Beispiel: Ein unverheirateter und kinderloser Mann stirbt. Sein Vater lebt noch, seine Mutter ist bereits verstorben. Die Mutter hatte neben dem Erblasser noch eine Tochter (seine Schwester). Der Vater erbt die eine Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte, die der Mutter zugestanden hätte, geht an deren Abkömmlinge – in diesem Fall an die Schwester des Verstorbenen. Der Vater und die Schwester erben also jeweils die Hälfte.

Wann erben Großeltern, Onkel oder Tanten?

Fehlen Erben der zweiten Ordnung, geht der Blick weiter zurück zu den Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlingen (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen). Das Prinzip bleibt dasselbe: Zuerst erben die Großeltern. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten dessen Kinder an seine Stelle. Dieses System setzt sich theoretisch unendlich fort, doch in der Praxis spielen Erben ab der vierten Ordnung kaum noch eine Rolle.

Wie hoch ist der Erbteil des Ehepartners?

Der überlebende Ehepartner hat eine Sonderrolle. Er gehört zu keiner der Rangordnungen, erbt aber neben den Verwandten. Wie hoch sein Erbteil ist, hängt von zwei Dingen ab: Welche Verwandten noch leben und welcher Güterstand für die Ehe galt.

Wie hoch ist der grundsätzliche Erbteil des Ehepartners?

Die grundlegende Aufteilung ist in § 1931 BGB geregelt:

  • Neben Verwandten der ersten Ordnung (Kinder, Enkel) erbt der Ehegatte grundsätzlich ein Viertel (1/4) des Nachlasses.
  • Neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) oder neben Großeltern erbt der Ehegatte die Hälfte (1/2) des Nachlasses.
  • Gibt es weder Erben der ersten, zweiten noch Großeltern, erbt der Ehegatte den gesamten Nachlass allein.

Warum erhöht die Zugewinngemeinschaft den Erbteil?

Für die meisten Ehen gilt aber mehr. Ohne Ehevertrag lebt man automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Dann erhöht das Gesetz den Erbteil des überlebenden Ehepartners pauschal um ein Viertel. Dieser Zuschlag soll den gemeinsamen Vermögenszuwachs während der Ehe fair ausgleichen.

Für die Erbquote bedeutet das in der Praxis:

Erbanteil des Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft


SituationErbteil des EhepartnersErbteil der Verwandten
Kinder oder Enkel (1. Ordnung)1/21/2 (wird unter den Kindern aufgeteilt)
Eltern oder Geschwister (2. Ordnung)3/41/4 (wird unter den Verwandten der 2. Ordnung aufgeteilt)
Nur Großeltern (Teil der 3. Ordnung)3/41/4 (wird unter den Großeltern aufgeteilt)
Keine Verwandten der 1., 2. Ordnung und keine Großeltern1/1 (alleiniger Erbe)-

Haben die Eheleute per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, entfällt dieser pauschale Zuschlag. Der Ehegatte erbt dann neben einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen, also die Hälfte bzw. ein Drittel.

Was gehört dem Ehepartner sofort und zusätzlich zum Erbteil?

Zusätzlich zum Erbteil kann dem Ehepartner der sogenannte „Voraus“ zustehen (§ 1932 BGB). Erbt der Ehepartner neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister) oder Großeltern, gehören ihm alle Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke. Erbt er hingegen neben Kindern (Erben erster Ordnung), stehen ihm diese Gegenstände nur zu, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt.

Welche Risiken und Ausnahmen gibt es bei der Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge scheint klar, doch der Teufel steckt im Detail. Bestimmte Situationen erfordern schnelles Handeln oder führen zu unerwarteten Ergebnissen.

Was kann ich bei einem überschuldeten Erbe tun?

Ein Erbe bedeutet nicht immer Reichtum. Sie erben auch alle Schulden des Verstorbenen. Sind die Schulden höher als das Vermögen, sollten Sie das Erbe ausschlagen. Achtung: Sie haben dafür nur sechs Wochen Zeit. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Todesfall und Ihrer Rolle als Erbe wissen. Für die Ausschlagung müssen Sie persönlich zum Nachlassgericht gehen oder einen Notar aufsuchen, um dies offiziell festzuhalten.

Was passiert, wenn ich die Ausschlagungsfrist verpasse oder unsicher bin?

Haben Sie die sechswöchige Frist versäumt, gilt das Erbe als angenommen – samt aller Schulden. Falls sich erst später herausstellt, dass der Nachlass doch überschuldet ist, sind Sie jedoch nicht schutzlos. Das Gesetz bietet zwei Wege, um Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken und Ihr Privatvermögen zu schützen:

Nachlassverwaltung beantragen

Sie können beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Ein vom Gericht bestellter Verwalter übernimmt die Kontrolle über den Nachlass, begleicht aus dem vorhandenen Vermögen die Schulden und verteilt einen eventuellen Überschuss an die Erben. Ihr Privatvermögen bleibt unangetastet.

Nachlassinsolvenzverfahren einleiten

Ist der Nachlass nicht nur überschuldet, sondern auch zahlungsunfähig, müssen Sie unverzüglich ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Dies ist ein formelles Insolvenzverfahren, das ausschließlich den Nachlass betrifft und eine klare Trennung von Ihrem eigenen Vermögen sicherstellt.

Beide Verfahren sind mit Kosten verbunden, die aus dem Nachlass bezahlt werden. Unsere Rechtsanwälte prüfen, welches dieser Instrumente in Ihrer Situation sinnvoll ist, um eine private Überschuldung sicher zu verhindern.

Wie erben Halbgeschwister?

Wie erben Halbgeschwister? Das Parentelsystem liefert die Antwort. Halbgeschwister sind nur über einen Elternteil miteinander verwandt. Sie erben daher nur aus dem „Stamm“ dieses gemeinsamen Elternteils. War also der Vater der gemeinsame Verwandte, erben sie nur den Anteil, der auf die väterliche Linie entfällt.

Ein Beispiel: Der kinderlose Verstorbene hinterlässt einen Bruder (gleiche Mutter, gleicher Vater) und eine Halbschwester (nur gleicher Vater). Der Nachlass wird gedanklich in eine mütterliche und väterliche Hälfte geteilt. Der Bruder erbt die ganze mütterliche Hälfte. Die väterliche Hälfte teilen sich Bruder und Halbschwester. Der Bruder erbt also insgesamt 3/4, die Halbschwester 1/4 des Nachlasses.

Wer erbt, wenn keine Verwandten gefunden werden?

Findet das Nachlassgericht nach intensiver Suche absolut keine Verwandten und auch keinen Ehepartner, fällt der gesamte Nachlass an den Staat (§ 1936 BGB). Dieses Fiskuserbrecht stellt sicher, dass kein Vermögen „herrenlos“ wird. Der Staat kann das Erbe nicht ausschlagen, seine Haftung für eventuelle Schulden ist jedoch auf den Wert des übernommenen Nachlasses beschränkt. Er haftet also nicht mit seinem sonstigen Staatsvermögen.

Bekomme ich Geld, obwohl ich enterbt wurde?

Die gesetzliche Erbfolge greift nicht, wenn ein Testament existiert. Hat der Erblasser darin seine engsten Angehörigen (Kinder, Ehepartner, Eltern) enterbt, gehen diese aber nicht völlig leer aus. Das Gesetz sichert ihnen einen Pflichtteil zu. Wichtig ist hier die Abgrenzung: Der Pflichtteil ist kein Erbanspruch, Sie werden also nicht Teil der Erbengemeinschaft. Stattdessen haben Sie einen reinen Geldanspruch gegen die Erben in Höhe der Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils.

Drei Personen unterschiedlichen Alters sitzen mit verschränkten Armen und angespannten Gesichtern an einem Tisch, auf dem Papiere liegen, was einen Konflikt in einer Erbengemeinschaft darstellt.
Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu Erbengemeinschaften, in denen einstimmige Entscheidungen getroffen werden müssen, was häufig zu Konflikten führt. Symbolbild: KI

Was ist eine Erbengemeinschaft und welche Probleme drohen?

Was bedeutet „allen gehört alles gemeinsam“?

Erben mehrere Personen, steckt sie das Gesetz in eine Zwangsgemeinschaft: die Erbengemeinschaft. Stellen Sie sich das so vor, als würden Sie mit allen Miterben gemeinsam ein einziges, unteilbares Sparkonto erben. Jeder ist zwar Miteigentümer des Gesamtguthabens, aber niemand kann allein auch nur einen Cent abheben. Dieses Prinzip der „gemeinsamen Hand“ ist der häufigste Auslöser für Konflikte.

Warum müssen immer alle Erben zustimmen?

Das bedeutet: Kein Miterbe besitzt einen bestimmten Gegenstand allein. Dem Sohn gehört nicht das Auto und der Tochter das Aktiendepot. Stattdessen gehört allen alles gemeinsam. Diese Struktur führt zu einem erheblichen Problem: Die Miterben müssen alle wichtigen Entscheidungen einstimmig treffen. Der Verkauf des Elternhauses, die Kündigung eines Mietvertrags oder die Auflösung eines Kontos – alles erfordert die Zustimmung jedes einzelnen Miterben.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Blockiert auch nur ein Erbe, liegt die Verwaltung des Nachlasses lahm und der Weg über das Gericht droht – ein oft langwieriger und kostspieliger Prozess. Gerade in solchen festgefahrenen Situationen unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie dabei, durch Moderation und eine klare Strategie eine Eskalation zu vermeiden und eine faire Lösung für alle Miterben zu finden.

Wie läuft die Aufteilung des Nachlasses (Auseinandersetzung) ab?

Das Ziel jeder Erbengemeinschaft ist ihre Auflösung durch die sogenannte Auseinandersetzung. Einvernehmlich läuft dieser Prozess typischerweise in vier Schritten ab:

Schritt 1: Nachlassverzeichnis erstellen

Zuerst verschaffen sich die Miterben einen vollständigen Überblick über alle Vermögenswerte (Konten, Immobilien, Wertgegenstände) und alle Verbindlichkeiten (Kredite, offene Rechnungen).

Schritt 2: Nachlassverbindlichkeiten begleichen

Aus dem Nachlass werden zunächst alle Schulden des Erblassers sowie die Kosten für die Beerdigung und die Nachlassverwaltung beglichen.

Schritt 3: Teilungsplan erstellen

Die verbleibenden Vermögenswerte werden unter den Miterben entsprechend ihrer Erbquoten aufgeteilt. Nicht teilbare Gegenstände (wie ein Haus) müssen entweder verkauft und der Erlös geteilt, oder von einem Erben gegen Auszahlung der anderen übernommen werden.

Schritt 4: Auseinandersetzungsvertrag schließen

Die Einigung wird in einem (bei Immobilien notariell beurkundeten) Auseinandersetzungsvertrag festgehalten. Mit der vollständigen Verteilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft aufgelöst.

Warum brauche ich einen Erbschein und wie erhalte ich ihn?

Nahaufnahme einer Hand, die ein offizielles deutsches Dokument mit der Aufschrift 'Erbschein' und einem Siegel in den Händen hält.
Der Erbschein ist das zentrale Dokument, um sich gegenüber Banken, Behörden und dem Grundbuchamt als rechtmäßiger Erbe auszuweisen. Symbolbild: KI

Sie sind gesetzlicher Erbe – doch wie weisen Sie das nach? Gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt reicht Ihre Geburtsurkunde nicht aus. Sie benötigen ein offizielles Dokument, das Ihre Erbenstellung bestätigt: den Erbschein.

Wann ist der Erbschein zwingend erforderlich?

Ohne Erbschein geht oft gar nichts. Sie benötigen ihn insbesondere, wenn:

  • Immobilien oder Grundstücke zum Nachlass gehören und Sie im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden wollen.
  • Sie auf Bankkonten des Erblassers zugreifen oder diese auflösen möchten (es sei denn, es liegt eine Kontovollmacht über den Tod hinaus vor).
  • Sie Lebensversicherungen oder andere Vermögenswerte beanspruchen, bei denen kein Begünstigter namentlich benannt ist.

Wie und wo beantrage ich einen Erbschein?

Den Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht, das meist ein Teil des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist. Dafür müssen Sie Ihre Erbenstellung nachweisen. Erforderliche Dokumente sind in der Regel:

  • Die Sterbeurkunde des Erblassers
  • Ihr Personalausweis
  • Familienurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden), die Ihr Verwandtschaftsverhältnis belegen (Stammbuch)

Sie müssen bei der Antragstellung versichern, dass alle Ihre Angaben richtig und vollständig sind (Versicherung an Eides statt). Eine falsche Versicherung ist strafbar.

Was kostet ein Erbschein und wie lange dauert die Ausstellung?

Der Erbschein ist nicht kostenlos. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Als Faustregel können Sie mit Kosten von etwa 1 % des Nachlasswertes für den Antrag und die eidesstattliche Versicherung rechnen. Bei einem Nachlass von 260.000 € liegen die Gebühren bereits bei über 1.000 €.

Eine anonyme Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (2025) zeigte, dass selbst in unstreitigen Fällen 40% der Erbscheinsverfahren länger als sechs Monate dauern.

Wie kann ich als Erbe aktiv Konflikte vermeiden?

Die gesetzliche Erbfolge bietet ein klares Raster, doch sie kann die individuellen Wünsche und die familiäre Realität nur unzureichend abbilden. Die starren Quoten führen oft zu unpraktischen Erbengemeinschaften, die das Potenzial für jahrelange Konflikte in sich tragen. Der wichtigste Schritt ist daher die aktive Auseinandersetzung mit der Situation.

Auch ohne Testament können Sie als Erben viel tun, um Streit zu vermeiden. Suchen Sie das offene Gespräch mit den anderen Miterben. Schaffen Sie Transparenz über den Nachlass und versuchen Sie, frühzeitig eine einvernehmliche Lösung für die Aufteilung zu finden.

Sobald Immobilien im Spiel sind, die Erbfolge unklar ist oder Konflikte zwischen den Miterben schwelen, sollten Sie dringend einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder einen Notar aufsuchen. Eine professionelle Beratung kann nicht nur Ihre rechtliche Position klären, sondern auch als neutrale Vermittlung dienen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Letztlich ist die beste gesetzliche Erbfolge die, die durch einen klaren letzten Willen überflüssig gemacht wird. Aber wenn dieser fehlt, ist Ihr Wissen über die Regeln der entscheidende Schlüssel, um Ihr Recht zu sichern und den Familienfrieden zu wahren.


Was sind die Grundregeln der gesetzlichen Erbfolge?

Gibt es kein Testament, regelt das Gesetz die Erbfolge. Es nutzt ein System von Rangordnungen (Parentelsystem), das das Vermögen nach dem Verwandtschaftsgrad verteilt.

  • Klare Rangfolge: Verwandte sind in Ordnungen eingeteilt. Erbt jemand aus einer höheren Ordnung (z.B. ein Kind), gehen alle aus niedrigeren Ordnungen (z.B. Geschwister) leer aus.
  • Sonderrolle für Ehepartner: Der Erbteil des Ehepartners ist nicht fest. Er hängt davon ab, welche Verwandten noch leben und ob ein Ehevertrag bestand (Zugewinngemeinschaft).
  • Erbengemeinschaft als Risiko: Erben mehrere Personen, müssen sie alle Entscheidungen gemeinsam und einstimmig treffen. Dies führt oft zu Blockaden und Streit.

Obwohl die gesetzliche Erbfolge eine klare Rangordnung schafft, führen die starren Regeln oft zu Streit, weil sie die Erben zu einer Gemeinschaft zwingen.


Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Notar und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht)
Was ist laut Experten die größte Gefahr bei der Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge sorgt zwar für eine klare Zuteilung des Vermögens, birgt jedoch eine erhebliche strategische Gefahr: die zwangsweise entstehende Erbengemeinschaft. In dieser Schicksalsgemeinschaft gehört allen alles gemeinsam, was in der Praxis oft zu einem Stillstand bei wichtigen Entscheidungen führt. Der größte Wertverlust im Nachlass entsteht daher selten durch die Erbquoten selbst, sondern durch die aus der gesetzlichen Regelung resultierenden, lähmenden Konflikte zwischen den Miterben.


Das Bild zeigt auf der linken Seite einen großen Text mit "ERBRECHT FAQ Häufig gestellte Fragen" vor einem roten Hintergrund. Auf der rechten Seite sind eine Waage, eine Schriftrolle mit dem Wort "Testament", ein Buch mit der Aufschrift "BGB", eine Taschenuhr und eine Perlenkette zu sehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer erbt mein Vermögen, wenn ich keinen letzten Willen hinterlassen habe?

Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese basiert auf einem streng hierarchischen Parentelsystem (Ordnungen), welches die Verwandten nach ihrer Nähe zum Erblasser einteilt. Die Erben der ersten Ordnung haben immer absoluten Vorrang und schließen alle nachfolgenden Ordnungen vollständig aus.

Dieses System sorgt dafür, dass Ihr Vermögen prioritär an Ihre direkten Abkömmlinge gelangt. Die erste Ordnung umfasst Ihre Kinder, Enkel und Urenkel. Solange auch nur ein Abkömmling dieser Linie existiert, sind Ihre Eltern, Geschwister und entferntere Verwandte von der Erbschaft ausgeschlossen. Innerhalb der Stämme gilt das Eintrittsrecht: Ein Enkel erbt nur, wenn sein Elternteil (Ihr Kind) bereits vor Ihnen verstorben ist.

Der überlebende Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein und gehört keiner Ordnung an, erbt jedoch stets neben den Verwandten. In der gängigen Zugewinngemeinschaft – die in den meisten Ehen ohne Ehevertrag vorliegt – erbt der Partner neben den Kindern pauschal die Hälfte (1/2) des Nachlasses. Diese Quote setzt sich aus dem Erbteil (1/4) und einem Zuschlag für den Zugewinnausgleich (1/4) zusammen. Die Kinder teilen sich dann die verbleibende Hälfte des Vermögens.

Um Klarheit zu schaffen, erstellen Sie sofort eine Liste aller lebenden, direkten Abkömmlinge (Kinder und Enkel).


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Wie viel erbe ich als Ehepartner in der Zugewinngemeinschaft neben unseren Kindern?

Die Zugewinngemeinschaft ist der Standardgüterstand und sichert Ihnen als überlebendem Ehepartner eine feste Quote zu. Neben den Erben der ersten Ordnung, also Ihren gemeinsamen Kindern, erben Sie durch den gesetzlich pauschalierten Zugewinnausgleich insgesamt die Hälfte (1/2) des gesamten Nachlasses. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte gemeinschaftlich. Diese klare rechnerische Aufteilung gibt Ihnen schnell finanzielle Planungssicherheit.

Ihre Erbquote setzt sich in diesem Fall aus zwei gesetzlichen Ansprüchen zusammen. Zunächst steht Ihnen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1931 BGB) neben den direkten Abkömmlingen ein gesetzlicher Erbteil von einem Viertel (1/4) des Nachlasses zu. Da Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, wird dieser Anteil automatisch um ein weiteres Viertel erhöht. Dieser pauschale Zuschlag (§ 1371 BGB) dient dem Ausgleich des Vermögens, das Sie beide während der Ehe erwirtschaftet haben.

Nehmen wir an, der Nachlass beträgt 200.000 Euro und Sie hinterlassen zwei Kinder. Durch die Addition der beiden Viertel erhalten Sie 100.000 Euro direkt als Erbin. Die verbleibenden 100.000 Euro teilen sich die beiden Kinder, sodass jedes Kind 50.000 Euro erbt. Diese pauschale Aufteilung ist in der Regel vorteilhafter, als wenn Sie sich für den „kleinen Pflichtteil“ entscheiden, den eine Gütertrennung oft mit sich bringt.

Prüfen Sie sofort Ihre Eheverträge, um rechtsverbindlich festzustellen, ob die Zugewinngemeinschaft vorliegt und Sie Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses haben.


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Wann muss ich die Erbschaft ausschlagen und wie mache ich das richtig?

Sie sollten die Erbschaft nur dann ausschlagen, wenn Sie feststellen, dass der Nachlass überschuldet ist, also die Schulden das vorhandene Vermögen übersteigen. Tun Sie dies nicht fristgerecht, nehmen Sie die Erbschaft automatisch an und haften für die Verbindlichkeiten des Erblassers auch mit Ihrem privaten Vermögen. Diese drohende persönliche Haftung ist der häufigste Grund für eine Erbausschlagung.

Die Regel sieht eine extrem knappe Ausschlagungsfrist von nur sechs Wochen vor. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie zuverlässige Kenntnis davon erlangen, dass Sie Erbe geworden sind und wer der Erblasser ist. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, verlängert sich diese Frist ausnahmsweise auf sechs Monate. Sie müssen unbedingt schnell handeln, um den Nachlasswert zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen, denn das Verpassen der Frist führt zur unwiderruflichen Annahme.

Die Ausschlagung muss offiziell erfolgen. Ein einfacher Brief reicht nicht aus. Sie müssen dafür persönlich zum zuständigen Nachlassgericht gehen oder einen Notar beauftragen. Nur so ist Ihre Erklärung gültig und schützt Sie vor der Haftung für Schulden.

Notieren Sie sich sofort das Datum der Kenntnisnahme des Erbfalls und vereinbaren Sie umgehend einen Termin beim Nachlassgericht oder einem Notar.


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Was muss ich bei einer Erbengemeinschaft beachten und wie löse ich diese auf?

Die Erbengemeinschaft ist eine vom Gesetz erzwungene Gesamthandsgemeinschaft, bei der alle Miterben gemeinsam Eigentümer des gesamten Nachlasses sind. Entscheidungen wie der Verkauf einer Immobilie oder die Kündigung von Mietverträgen erfordern die einstimmige Zustimmung aller Mitglieder. Dieses Strukturproblem führt häufig zu langwierigen Blockaden und großer Frustration unter den Miterben.

Die größte Herausforderung liegt darin, dass kein Einzelner über spezifische Gegenstände verfügen kann. Verkauf, Kündigung oder die Auflösung von Konten setzen die Zustimmung ausnahmslos aller Erben voraus. Da in vielen Fällen Geschwister die Miterben sind, ist das Konfliktpotenzial erheblich, was häufig zu einer Blockade der gesamten Nachlassabwicklung führt.

Das Ziel ist immer, die Gemeinschaft aufzulösen, indem der Nachlass komplett aufgeteilt wird (das nennt man „Auseinandersetzung“). Können sich die Erben nicht einigen, bleibt oft nur ein teurer, gerichtlicher Weg. Eine Immobilie muss dann zum Beispiel öffentlich versteigert werden („Teilungsversteigerung“).

Erstellen Sie sofort ein detailliertes Inventar des Nachlasses und fordern Sie ein formelles Treffen an, um einen schriftlichen Fahrplan für die einvernehmliche Aufteilung zu vereinbaren.


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Wie kann ich mit einem Testament verhindern, dass die gesetzliche Erbfolge zu Streit führt?

Die größte Sorge vieler Erblasser ist ein Streit der Hinterbliebenen um das Erbe. Um familiäre Konflikte nach dem eigenen Tod zu vermeiden, müssen Sie die Bildung der gesetzlich vorgesehenen Erbengemeinschaft aktiv unterbinden. Das erreichen Sie am effektivsten, indem Sie eine einzige Person als Alleinerben bestimmen.

Das Gesetz zwingt bei mehreren Erben eine Gesamthandsgemeinschaft auf, die oft blockiert und langwierige Gerichtsverfahren erfordert. Weisen Sie das gesamte Vermögen hingegen einem Alleinerben zu, vermeiden Sie diese Zwangsgemeinschaft. Wollen Sie auch andere Personen begünstigen, nutzen Sie Vermächtnisse. Diese geben den Begünstigten nur einen reinen Geldanspruch oder Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand gegen den Alleinerben, machen sie aber nicht zu Miteigentümern des Nachlasses.

Auch wenn Sie pflichtteilsberechtigte Kinder oder den Ehepartner enterben, entsteht kein Miteigentum am Nachlass. Der gesetzlich garantierte Pflichtteil ist lediglich ein reiner Zahlungsanspruch in Geld. Um jeden Interpretationsspielraum auszuschließen, müssen Sie das Testament juristisch präzise formulieren. Ein eindeutiger letzter Wille verhindert, dass Gerichte nachträglich über Ihren tatsächlichen Willen entscheiden müssen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder Notar, um die gewünschte Nachfolge rechtssicher festzulegen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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