Skip to content

Kosten für falsche Angaben im Erbscheinsantrag: Anwaltskosten und Strafen

Bei seinem Erbscheinsantrag versicherte ein Mann eidesstattlich, ein Testament sei eigenhändig verfasst – eine Falschaussage, die hohe Kosten für falsche Angaben im Erbscheinsantrag verursachte. Was als Weg zum Erbe gedacht war, mündete in der Drohung strafrechtlicher Folgen und der Pflicht, hohe Anwaltskosten zu erstatten.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 W 156/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 09.01.2025
  • Aktenzeichen: 6 W 156/24
  • Verfahren: Erbscheinverfahren (Beschwerde)
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Verfahrensrecht, Kostenrecht

  • Das Problem: Eine Person beantragte einen Erbschein als Alleinerbin. Sie behauptete, die Verstorbene habe das vorgelegte Testament eigenhändig verfasst. Andere Erben widersprachen. Die Antragstellerin hatte den Text selbst geschrieben. Daraufhin stritten sie über die Kostenerstattung für Anwälte.
  • Die Rechtsfrage: Muss jemand die Anwaltskosten anderer Erben zahlen, wenn er im Erbscheinsantrag wissentlich falsche Angaben zu einem Testament macht und dadurch Kosten entstehen?
  • Die Antwort: Ja, die Person muss den anderen Erben die Anwaltskosten erstatten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angaben zum Testament wissentlich falsch waren. Wer unwahre Angaben zu wichtigen Fakten macht, muss für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen.
  • Die Bedeutung: Wer in einem Erbscheinverfahren wissentlich falsche Angaben macht, trägt das Risiko, die Anwaltskosten anderer Erben zahlen zu müssen. Dies gilt auch, wenn die Person die rechtlichen Folgen nicht kannte. Solche wissentlich falschen Angaben können zudem strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Der Fall vor Gericht


Worum ging es bei diesem Testament wirklich?

Ein Testament soll der letzte, unumstößliche Wille sein. Manchmal erzählt ein solches Dokument aber zwei verschiedene Geschichten. So war es auch hier.

Ein Antragsteller entdeckt Falschaussagen im Erbscheinantrag, die zur Rückzahlung der Anwaltsgebühren führen können.
Falsche eidesstattliche Versicherung über Urheberschaft eines Testaments führte zur Kostenerstattung und zur strafrechtlichen Prüfung. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Die eine Geschichte, geschrieben in fremder Handschrift, bestimmte eine Frau zur alleinigen Erbin eines Vermögens von über 200.000 Euro. Die andere Geschichte, erzählt allein durch die Unterschrift am Ende, stammte von der Verstorbenen. Die designierte Alleinerbin reichte dieses Schriftstück beim Nachlassgericht ein und versicherte an Eides statt, die Erblasserin habe alles eigenhändig verfasst. Das Oberlandesgericht Celle musste eine fundamentale Frage klären: Wann wird eine irreführende Behauptung über die Entstehung eines Dokuments zu einer Lüge, die den Lügner zwingt, die Anwaltskosten aller anderen zu tragen?

Warum wurde der Erbscheinsantrag zum juristischen Bumerang?

Der Antrag der Frau auf einen Alleinerbschein basierte auf ihrer eidesstattlichen Versicherung, das Testament sei echt – also von der Erblasserin persönlich geschrieben und unterschrieben. Genau hier lag der Haken. Das deutsche Erbrecht ist in diesem Punkt unerbittlich. Ein Privatschriftliches Testament ist nur dann gültig, wenn der Erblasser den Text von Anfang bis Ende höchstpersönlich mit der Hand niederschreibt (§ 2247 BGB). Eine bloße Unterschrift unter einen fremden Text genügt nicht. Das macht das Dokument rechtlich wertlos.

Die Antragstellerin wusste, dass sie den Text selbst verfasst hatte. Sie wusste also, dass ihre Behauptung – die Erblasserin habe geschrieben – objektiv falsch war. Indem sie diese Unwahrheit zur Grundlage ihres Antrags machte, löste sie einen unnötigen Rechtsstreit aus. Die gesetzlichen Erben, denen durch das unwirksame Testament ihr Anteil genommen werden sollte, mussten sich wehren. Sie schalteten Anwälte ein. Der Antrag der Frau war damit nicht nur fehlerhaft, er wurde zur Ursache für Kosten, die bei einer wahrheitsgemäßen Angabe niemals entstanden wären.

Mit welcher Begründung forderten die gesetzlichen Erben ihr Geld zurück?

Der Schachzug der gesetzlichen Erben war juristisch präzise. Sie argumentierten nicht nur, dass das Testament ungültig sei. Sie zielten direkt auf das Verhalten der Antragstellerin. Ihr Vorwurf: Die Frau habe im Erbscheinsantrag wider besseres Wissen eine zentrale Tatsache falsch dargestellt. Und genau für einen solchen Fall sieht das Gesetz eine Sanktion vor.

Der § 81 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) regelt die Kostenverteilung. Normalerweise trägt im Erbscheinsverfahren jeder seine eigenen Anwaltskosten. Eine Ausnahme greift, wenn ein Beteiligter die Kosten durch ein Schweres Verschulden verursacht hat. Dazu zählt explizit, eine wesentliche Tatsache bewusst falsch anzugeben. Die Erben sagten im Klartext: Hätte die Frau von Anfang an die Wahrheit gesagt – „Ich habe den Text geschrieben, die Erblasserin hat nur unterschrieben“ –, hätte das Gericht den Antrag sofort wegen Formmangels zurückgewiesen. Der ganze Aufwand wäre entfallen. Deshalb müsse die Verursacherin für die entstandenen Anwaltskosten aufkommen.

Wieso sah das Amtsgericht zunächst keinen Grund für eine Kostenerstattung?

Die Rechtspflegerin am Amtsgericht folgte dieser Logik nicht. Sie wies den Antrag auf Kostenerstattung zurück. Ihre Entscheidung basierte offenbar auf der Annahme, der Frau habe kein ausreichendes Verschulden vorgelegen. Sie ging davon aus, dass die Antragstellerin als juristische Laiin zwar die Fakten kannte, aber die rechtliche Konsequenz – die totale Unwirksamkeit des Testaments – nicht verstand. Aus Sicht der ersten Instanz handelte sie nicht in der Absicht, das Gericht zu täuschen, sondern aus Unwissenheit über die strengen Formvorschriften. Ein Irrtum, aber keiner, der eine so harte finanzielle Sanktion rechtfertigen würde.

Was war der entscheidende Denkfehler in der ersten Entscheidung?

Das Oberlandesgericht Celle pulverisierte diese Argumentation. Es stellte klar, dass die erste Instanz ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hatte. Der entscheidende Punkt war eine feine, aber saubere juristische Trennung: Das Gesetz bestraft nicht die falsche rechtliche Einschätzung, sondern die bewusst falsche tatsächliche Behauptung.

Die Richter in Celle machten deutlich: Es spielt keine Rolle, ob die Frau wusste, dass ein nicht eigenhändig geschriebenes Testament ungültig ist. Relevant ist einzig und allein, dass sie positiv wusste, wer den Text geschrieben hatte – nämlich sie selbst. Ihre Eidesstattliche Versicherung, die Erblasserin habe es getan, war damit eine glatte Unwahrheit über einen entscheidenden Fakt. Das Gesetz (§ 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG) knüpft die Kostenfolge genau an diesen Punkt. Es soll verhindern, dass Gerichtsverfahren durch falsche Tatsachenbehauptungen in die Länge gezogen und verkompliziert werden. Die Richter stellten fest: Hätte die Frau die Wahrheit über die Fakten gesagt, wäre das Verfahren sofort beendet gewesen. Ihr falscher Tatsachenvortrag war die direkte Ursache für die Anwaltskosten der Gegenseite.

Welche Konsequenzen hat die Falschaussage nun für die Frau?

Das Oberlandesgericht änderte die ursprüngliche Entscheidung ab. Die Frau muss den beiden gesetzlichen Erben nun ihre notwendigen Anwaltskosten erstatten. Allerdings nur für den Zeitraum zwischen ihrem ursprünglichen Falschantrag und dem Moment, als sie ihre Angaben einen Monat später korrigierte. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens muss sie ebenfalls tragen, da sie dieses durch ihre falsche Angabe erst notwendig gemacht hatte.

Damit war die Sache für sie aber nicht erledigt. Das Gericht bat das Amtsgericht, die Akten an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Der Grund: der Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an Eides statt. Das ist eine Straftat nach § 156 des Strafgesetzbuches. Die unwahre Behauptung im Erbscheinsantrag könnte für die Frau also nicht nur teuer werden, sondern auch strafrechtliche Folgen haben.

Die Urteilslogik

Gerichtsverfahren verlangen absolute Wahrhaftigkeit, denn absichtliche Falschaussagen ziehen weitreichende Konsequenzen nach sich.

  • Kostenpflicht bei Falschbehauptung: Wer in einem Gerichtsverfahren bewusst unwahre Tatsachen behauptet, trägt die Kosten, die er den anderen Beteiligten dadurch unnötig verursacht.
  • Faktische Wahrheit vor Rechtsunkenntnis: Für die Kostentragung wegen schweren Verschuldens ist entscheidend, dass jemand die Tatsachen bewusst falsch darstellt, nicht ob er die rechtlichen Auswirkungen seines Handelns kennt.
  • Strafrechtliche Folgen der eidesstattlichen Versicherung: Eine wissentlich unrichtige eidesstattliche Versicherung gefährdet nicht nur den Zivilprozess, sondern kann auch eine strafbare falsche Versicherung an Eides statt darstellen.

Die Integrität des Rechtsverfahrens erfordert von allen Beteiligten stets die höchste Aufrichtigkeit bei ihren Angaben.


Benötigen Sie Hilfe?


Stehen Sie vor Kostenrisiken durch Falschangaben im Erbscheinsverfahren? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.


Experten Kommentar

Im Erbrecht zählt nicht nur der letzte Wille, sondern auch die klare Wahrheit über dessen Entstehung. Gerade dieses Urteil macht unmissverständlich klar: Wer bewusst eine unwahre Tatsache behauptet – etwa über die Echtheit eines Testaments – muss mit einer Kostenlawine rechnen. Es spielt keine Rolle, ob die rechtlichen Folgen der Falschaussage bekannt waren; allein die wissentlich falsche Angabe eines entscheidenden Faktes zieht hier die Reißleine. Ein solcher bewusster Fehltritt kann im Nachlassverfahren erhebliche Kosten verursachen und sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.


Das Bild zeigt auf der linken Seite einen großen Text mit "ERBRECHT FAQ Häufig gestellte Fragen" vor einem roten Hintergrund. Auf der rechten Seite sind eine Waage, eine Schriftrolle mit dem Wort "Testament", ein Buch mit der Aufschrift "BGB", eine Taschenuhr und eine Perlenkette zu sehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ein Testament noch ungültig werden, abgesehen von der Handschrift?

Obwohl verschiedene Mängel ein Testament ungültig machen können, zeigt unser Fallbeispiel deutlich: Ein privatschriftliches Testament muss nach § 2247 BGB vollständig eigenhändig verfasst sein. Selbst eine korrekte Unterschrift unter einen fremdverfassten Text macht es rechtlich wertlos. Die Handschrift ist daher der zentrale und oft unterschätzte Knackpunkt für die Gültigkeit.

Juristen nennen das die strikte Formvorschrift. Ein privatschriftliches Testament ist ausschließlich dann gültig, wenn der Erblasser den gesamten Text höchstpersönlich mit der Hand niederschreibt. Es reicht nicht aus, nur die Unterschrift unter einen von jemand anderem verfassten Text zu setzen. Dieser fundamentale Fehler macht das Dokument unwiderruflich ungültig. Eine bloße Unterschrift verleiht dem Dokument keinerlei Gültigkeit; rechtlich wird es als wertlos betrachtet. Verstoßen Sie gegen die Anforderung der vollständigen Eigenhändigkeit, führt dies zur kompletten Unwirksamkeit des Testaments. Dabei spielen die vermeintlichen Absichten des Erblassers keine Rolle. Die Form geht hier klar vor.

Denken Sie an ein offizielles Dokument, das Sie unbedingt eigenhändig ausfüllen müssen: Nur wenn Sie wirklich jede Angabe und jeden Buchstaben selbst aufschreiben, ist es juristisch Ihr Werk. Dies ist beim privatschriftlichen Testament nicht anders.

Prüfen Sie jedes privatschriftliche Testament sofort auf die vollständige Eigenhändigkeit des gesamten Textes. Vergleichen Sie es gegebenenfalls mit anderen Schriftproben des Erblassers. Stellen Sie so sicher, dass nicht nur die Unterschrift, sondern jeder einzelne Buchstabe von seiner Hand stammt. Nur so vermeiden Sie böse Überraschungen und sichern den letzten Willen ab.


zurück zur FAQ Übersicht

Welche Schritte kann ich unternehmen, wenn ich ein Testament für unwirksam halte?

Wenn Sie ein Testament für unwirksam halten, sollten Sie nicht nur dessen Ungültigkeit begründen, sondern zusätzlich das bewusst falsche Verhalten des Antragstellers im Erbscheinsverfahren beweisen. Dies kann dessen Kostenrisiko massiv erhöhen und Ihre eigenen Anwaltskosten abwälzen, indem Sie nachweisen, dass falsche Tatsachen wider besseres Wissen behauptet wurden. Eine reine emotionale Argumentation genügt dabei selten.

Der erste und entscheidende Schritt ist immer die umgehende Konsultation eines Fachanwalts für Erbrecht. Dieser hilft Ihnen, Ihre rechtliche Position zu klären und fristgerecht zu handeln. Anschließend argumentieren Sie nicht bloß emotional, sondern juristisch präzise, warum das Testament die gesetzlichen Formvorschriften nicht erfüllt. Juristen nennen das einen Formmangel. Besonders wichtig ist hier oft § 2247 BGB, der die eigenhändige Niederschrift verlangt.

Doch damit nicht genug! Zielen Sie bewusst auf das Verhalten der Gegenseite ab. Beweisen Sie, dass im Erbscheinsantrag wesentliche Tatsachen falsch dargestellt wurden – und zwar wider besseres Wissen. Dies ist der Kern der Sache. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, genauer § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG, erlaubt dann, die Kostentragungspflicht für die gegnerischen Anwaltskosten auf den Verursacher abzuwälzen. Eine entscheidende strategische Komponente.

Denken Sie an einen Autofahrer, der behauptet, ein Stoppschild übersehen zu haben. Er wusste, dass das Schild da war, verstand aber die genauen rechtlichen Folgen des Überfahrens vielleicht nicht. Juristisch relevant ist nicht sein Unwissen über die Verkehrsordnung, sondern dass er bewusst das Stoppschild ignoriert hat. Ähnlich ist es hier: Es geht um das Wissen über die tatsächlichen Umstände, nicht um die juristische Bewertung der Ungültigkeit des Testaments.

Sammeln Sie umgehend alle relevanten Dokumente wie das Testament, Schriftproben des Erblassers und potenzielle Korrespondenz. Auch Zeugenaussagen, die sowohl die Ungültigkeit des Testaments als auch die Falschaussage des Antragstellers belegen können, sind wertvoll. Vereinbaren Sie danach einen zeitnahen Beratungstermin mit einem Fachanwalt.


zurück zur FAQ Übersicht

Wie kann ich Falschaussagen im Erbscheinverfahren effektiv beweisen oder widerlegen?

Um Falschaussagen im Erbscheinsverfahren effektiv zu beweisen, konzentrieren Sie sich auf die tatsächliche Kenntnis der betreffenden Person. Sie müssen nachweisen, dass die Partei positiv wusste, ihre Behauptungen über entscheidende Fakten – wie die Urheberschaft der Testamentshandschrift – unwahr waren. Es ist irrelevant, ob sie die rechtlichen Folgen dieser Tatsachen verstand; allein das bewusste Lügen über Fakten zählt.

Juristen trennen hier scharf zwischen der Kenntnis eines Rechtsfehlers und dem bewussten Falschaussagen über Fakten. Es zählt nicht, ob die Person die rechtliche Ungültigkeit eines fremdgeschriebenen Testaments überblickte. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass sie wusste, wer den fraglichen Text tatsächlich verfasst hat. Behauptet jemand eidesstattlich, der Erblasser habe das Testament eigenhändig geschrieben, obwohl er selbst der Verfasser war, ist das eine glatte Unwahrheit über eine zentrale Tatsache. Dieser Umstand, nämlich die bewusste Falschdarstellung eines entscheidenden Faktums, ist der Kernpunkt. Hierauf baut die Möglichkeit auf, rechtliche Konsequenzen für den Verursacher herbeizuführen.

Denken Sie an einen Zeugen vor Gericht. Er muss die Wahrheit über das sagen, was er gesehen hat, nicht darüber, welche juristischen Paragraphen für seine Beobachtung gelten. Gleiches gilt hier: Das Gericht fragt nach dem „Wer hat geschrieben?“, nicht nach dem „Welcher Paragraph macht es ungültig?“.

Sammeln Sie unverzüglich alle verfügbaren Vergleichsschriften des Erblassers und der Person, die die Falschaussage getätigt hat. Diese Dokumente sind die Grundlage für ein schriftvergleichendes Sachverständigengutachten, das beweisen kann, wer den Text tatsächlich verfasst hat. Legen Sie diese Beweismittel umgehend Ihrem Anwalt vor. So weisen Sie die bewusste Täuschung nach.


zurück zur FAQ Übersicht

Gibt es eine Möglichkeit, falsche Angaben in meinem Erbscheinsantrag nachträglich zu korrigieren?

Ja, Sie können falsche Angaben in Ihrem Erbscheinsantrag nachträglich korrigieren. Eine sofortige, wahrheitsgemäße Änderung begrenzt Ihre Kostentragungspflicht für gegnerische Anwaltskosten auf den Zeitraum bis zur Korrektur. Jedoch beseitigt dies nicht bereits entstandene Kosten, etwa für Beschwerdeverfahren, und das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung bleibt weiterhin bestehen. Handeln Sie zügig.

Es ist menschlich, Fehler zu machen. Haben Sie jedoch im Eifer des Gefechts unwahre Angaben im Erbscheinsantrag gemacht, ist schnelles Handeln entscheidend. Juristen nennen das „Schadensbegrenzung“. Die Korrektur signalisiert dem Gericht Ihre Einsicht. Das kann die finanzielle Belastung für die Anwaltskosten der Gegenseite deutlich reduzieren. Die Kostentragungspflicht beschränkt sich dann in der Regel auf den Zeitraum, in dem die Falschaussage noch im Raum stand.

Vollständige Entwarnung gibt es leider nicht. Schon entstandene Verfahrenskosten, beispielsweise für ein Beschwerdeverfahren, bleiben oft an Ihnen hängen. Der wichtigste Punkt ist jedoch: Eine nachträgliche Korrektur schützt nicht zwingend vor strafrechtlichen Konsequenzen. Eine falsche Versicherung an Eides statt ist eine Straftat nach § 156 StGB. Das Gericht ist verpflichtet, bei einem entsprechenden Verdacht die Akten an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten, selbst wenn Sie später die Wahrheit sagen.

Denken Sie an die Situation eines Feuers: Wenn Sie schnell reagieren und löschen, können Sie den Schaden begrenzen. Doch das Haus, das bereits in Flammen stand, ist nicht unversehrt. Der schon entstandene Ruin und die Kosten für die Feuerwehr bleiben bestehen. Genauso begrenzt die Korrektur zwar zukünftige Kosten, kann aber vergangene Schäden und rechtliche Konsequenzen nicht einfach rückgängig machen.

Zögern Sie keinesfalls. Jede Verzögerung verschärft Ihre Situation. Der beste Rat ist: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Erbrecht. Legen Sie ihm alle Details schonungslos offen. Gemeinsam entwickeln Sie die bestmögliche Strategie für eine unverzügliche und wahrheitsgemäße Korrektur Ihrer Angaben beim Nachlassgericht. Frühzeitiges und ehrliches Handeln kann teure Folgen abmildern.


zurück zur FAQ Übersicht

Wie sichere ich mein Testament rechtlich ab, um Streitigkeiten zu vermeiden?

Um Streitigkeiten um die Gültigkeit eines Testaments zu vermeiden, ist bei einem privatschriftlichen Testament die vollständige und leserliche Eigenhändigkeit des gesamten Textes und der Unterschrift durch den Erblasser absolut unerlässlich, da jede fremde Handschrift das Dokument sofort wertlos macht. Dies ist der kritischste Punkt für die rechtliche Absicherung Ihres letzten Willens.

Deutsche Gerichte sind bei Testamenten, die privat erstellt werden, äußerst streng. Der Grund: Es geht darum, den wahren Willen des Erblassers zweifelsfrei zu erkennen und Fälschungen auszuschließen. Nach § 2247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ein eigenhändiges Testament nur dann gültig, wenn es von Anfang bis Ende vom Erblasser selbst geschrieben und unterschrieben wurde. Eine bloße Unterschrift unter einen getippten oder von jemand anderem verfassten Text ist dabei völlig unzureichend.

Diese strenge Formvorschrift mag kompliziert erscheinen. Doch sie dient einem klaren Zweck. Sie soll sicherstellen, dass der letzte Wille authentisch ist und nicht durch Dritte manipuliert wurde. Zusätzlich zur Handschrift sind präzise Formulierungen wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Jede Unklarheit kann zu langen und teuren Auseinandersetzungen unter den Erben führen. Ein klarer Wille, der sprachlich gut ausgedrückt ist, lässt weniger Raum für Interpretationen. Nicht zuletzt ist es ratsam, Ort und Datum der Testamentserrichtung festzuhalten, was bei mehreren Dokumenten die zeitliche Einordnung erleichtert.

Denken Sie an die Situation, als Sie Ihre Unterschrift auf einem offiziellen Dokument geleistet haben. Dabei zählt nicht nur die Unterschrift, sondern auch der Inhalt darüber. Wenn der Vertragstext von jemand anderem kam, wäre es kein Vertrag, den Sie vollständig selbst erstellt haben. Ebenso verhält es sich mit dem Testament. Es ist ein ganz persönliches Schriftstück.

Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, Ihr privatschriftliches Testament vollständig selbst von Hand zu verfassen. Schreiben Sie jeden einzelnen Satz gut leserlich. Vergessen Sie dabei nicht, das genaue Datum und den Ort der Erstellung sowie Ihre vollständige Unterschrift hinzuzufügen. Nur so gewährleisten Sie, dass Ihr letzter Wille später auch tatsächlich und ohne jeden Zweifel umgesetzt werden kann.


zurück zur FAQ Übersicht

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Ein Erbrecht Glossar Buch mit Waage, Taschenuhr und Testament auf einem Schreibtisch.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Alleinerbschein

Ein Alleinerbschein ist ein amtliches Zeugnis, das eine Person als einzigen Erben eines verstorbenen Menschen ausweist und damit ihre alleinige Berechtigung am Nachlass rechtlich bescheinigt. Dieses Dokument dient dazu, im Rechtsverkehr die Erbenstellung nachzuweisen und zum Beispiel den Zugriff auf Bankkonten oder Immobilien zu ermöglichen. Es schafft klare Verhältnisse, wer nach dem Tod einer Person handlungsbefugt ist.

Beispiel: Die Frau reichte einen Antrag auf einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht ein, um ihre angebliche Stellung als einzige Erbin des gesamten Vermögens der Erblasserin offiziell anerkennen zu lassen.

Zurück zur Glossar Übersicht

Eidesstattliche Versicherung

Eine Eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung unter Eid, in der jemand versichert, bestimmte Tatsachen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß angegeben zu haben, oft um ein Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Juristen nutzen diese Form der Versicherung, um die Richtigkeit von Angaben zu untermauern, wenn ein förmlicher Eid nicht erforderlich oder praktikabel ist, aber dennoch die Bedeutung der Wahrheitspflicht betont werden soll. Wer bewusst falsche Angaben macht, riskiert ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen.

Beispiel: Die Antragstellerin versicherte an Eides statt, die Erblasserin habe das Testament eigenhändig verfasst, obwohl sie selbst der eigentliche Verfasser des Textes war.

Zurück zur Glossar Übersicht

Erblasser/in

Der Erblasser oder die Erblasserin ist die verstorbene Person, deren Vermögen und Besitz nach ihrem Tod auf die Erben übergeht. Ohne diese Person gäbe es kein Erbe und keine Erben. Das deutsche Erbrecht regelt den Übergang des Nachlasses vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, um eine klare Vermögenszuweisung zu gewährleisten.

Beispiel: Die Unterschrift der Erblasserin unter dem Testament war echt, der Text selbst stammte aber nicht aus ihrer Hand, was die Gültigkeit des Dokuments massiv beeinträchtigte.

Zurück zur Glossar Übersicht

Formmangel

Ein Formmangel liegt vor, wenn ein juristisches Dokument oder Rechtsgeschäft, wie beispielsweise ein Testament, nicht die gesetzlich vorgeschriebene äußere Form einhält und daher unwirksam ist. Das Gesetz schreibt bestimmte Formen vor, um Rechtssicherheit zu schaffen, Fälschungen zu verhindern und die Ernsthaftigkeit von Willenserklärungen zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften führt zur juristischen Ungültigkeit, auch wenn der Inhalt eigentlich dem Willen entsprechen könnte.

Beispiel: Da das privatschriftliche Testament nicht vollständig eigenhändig von der Erblasserin geschrieben wurde, litt es an einem Formmangel gemäß § 2247 BGB und war deshalb ungültig.

Zurück zur Glossar Übersicht

Gesetzliche Erben

Gesetzliche Erben sind die Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge ein Anrecht auf das Vermögen eines Verstorbenen haben, falls dieser kein gültiges Testament hinterlässt. Das Erbrecht regelt über die gesetzliche Erbfolge, wie der Nachlass verteilt wird, wenn der Erblasser keinen letzten Willen verfügt hat. Meistens sind das nahe Verwandte, die in einer bestimmten Rangordnung erben, um niemanden erbenlos zu lassen.

Beispiel: Die gesetzlichen Erben, in diesem Fall wahrscheinlich nahe Verwandte der Erblasserin, wehrten sich erfolgreich gegen den ungültigen Alleinerbscheinsantrag, um ihren rechtmäßigen Anteil am Erbe zu sichern.

Zurück zur Glossar Übersicht

Privatschriftliches Testament

Ein privatschriftliches Testament ist ein handschriftlich und persönlich vom Erblasser verfasster letzter Wille, der ohne Notar oder Zeugen gültig sein kann. Dieses Testament ermöglicht es jedem, seinen letzten Willen unkompliziert zu Papier zu bringen. Allerdings verlangt das Gesetz strikt, dass der gesamte Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss, um Fälschungen auszuschließen und die Echtheit des Willens zu garantieren.

Beispiel: Das Oberlandesgericht Celle stellte fest, dass das privatschriftliche Testament der Erblasserin unwirksam war, weil der Text nicht von ihrer Hand stammte, sondern nur ihre Unterschrift echt war.

Zurück zur Glossar Übersicht

Schweres Verschulden

Schweres Verschulden im Kontext des Verfahrensrechts bedeutet, dass eine Partei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, wodurch unnötige Kosten oder Verzögerungen in einem Gerichtsverfahren verursacht wurden. Das Gesetz will verhindern, dass Verfahren durch das Fehlverhalten Beteiligter unnötig verkompliziert oder verlängert werden. Bei schwerem Verschulden kann die verursachende Partei für die entstandenen Kosten anderer Beteiligter haftbar gemacht werden, um Fairness zu gewährleisten.

Beispiel: Das Oberlandesgericht bejahte ein schweres Verschulden der Antragstellerin, da sie wider besseres Wissen eine falsche Tatsachenbehauptung zur Testamentshandschrift aufgestellt und dadurch die Anwaltskosten der gesetzlichen Erben verursacht hatte.

Zurück zur Glossar Übersicht



Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Celle – Az.: 6 W 156/24 – Beschluss vom 09.01.2025


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Erbrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht. Vom rechtssicheren Testament über den Pflichtteilsanspruch bis hin zur Erbausschlagung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Erbrecht einfach erklärt

Erbrechtliche Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!