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Neues Testament gefunden mit Änderung der Erben – Auswirkungen auf Prozess

Ein handschriftliches Testament, entdeckt in einem Ablageschrank, brachte die Wende in einem Erbschaftsstreit um ein Haus in Coburg. Ein Schriftgutachten bestätigte die Echtheit des Dokuments und machte die Lebensgefährtin des Verstorbenen zur Alleinerbin – zum Entsetzen der Verwandtschaft, die das Erbe zuvor für sich beansprucht hatte. Nun müssen die Kläger nicht nur das Haus räumen, sondern auch die Prozesskosten tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Coburg
  • Datum: 02.03.2023
  • Aktenzeichen: 51 O 138/19
  • Verfahrensart: Zivilprozess, Herausgabeklage
  • Rechtsbereiche: Erbrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin zu 1: Tochter der Schwester des Verstorbenen, ohne Erbberechtigung im vorliegenden Fall.
  • Kläger zu 2: Sohn des Bruders des Verstorbenen, ebenfalls ohne Erbberechtigung im vorliegenden Fall.
  • Beklagte: Lebensgefährtin des Verstorbenen und laut handschriftlichem Testament vom 20.08.2017 alleinige Erbin.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Kläger forderten die Herausgabe eines Grundstücks, das vom Erblasser an die Beklagte mit einem notariellen Überlassungsvertrag überlassen wurde. Die Kläger zweifelten die Gültigkeit eines am 28.05.2020 aufgefundenen handschriftlichen Testaments an, das die Beklagte zur Alleinerbin erklärte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Hauptfrage war, ob das handschriftliche Testament vom 20.08.2017, das die Beklagte zur Alleinerbin erklärte, rechtmäßig ist und ob die Kläger Anspruch auf das Grundstück haben.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde als unbegründet abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht überzeugte sich durch ein Sachverständigengutachten davon, dass das handschriftliche Testament vom Erblasser stammt, was die Beklagte zur rechtmäßigen Alleinerbin macht. Somit besteht kein rechtlicher Anspruch der Kläger auf Herausgabe des Grundstücks.
  • Folgen: Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil verdeutlicht die Beweislast bei Anfechtungsversuchen von Testamenten und das hohe Gewicht, das ein glaubwürdiges Gutachten in der Erbauseinandersetzung hat.

Neu entdecktes Testament: Auswirkungen auf Erbenstellung und Pflichtteile

Das Erbrecht regelt die rechtlichen Aspekte des Eigentumsübergangs nach dem Tod einer Person. Ein Testament ist dabei das zentrale Instrument zur Nachlassregelung, das die Erbenstellung und die Verteilung des Vermögens festlegt. Änderungen am Testament, wie die Erbenänderung, können erhebliche rechtliche Auswirkungen haben, insbesondere auf Pflichtteile und Vermächtnisse. Eine Testamentsänderung kann nicht nur den Inhalt des Nachlasses beeinflussen, sondern auch die Erbschaftsteuer und den Verlauf des Nachlassverfahrens.

In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall beleuchtet, in dem ein neu entdecktes Testament zur Erbenänderung führte, und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen und Auswirkungen auf den Prozess aufgezeigt werden.

Der Fall vor Gericht


Erbschaftsstreit um Grundstücksherausgabe vor dem Landgericht Coburg

Lebensgefährtin findet handgeschriebenes Testament in Metallschrank zwischen Dokumenten
Ein neu gefundenes Testament bestätigt die Lebensgefährtin als Alleinerbin, was zu einer Abweisung des Erbschaftsstreits durch das Landgericht Coburg führt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein Handschriftliches Testament sorgte für die entscheidende Wende in einem Rechtsstreit um ein bebautes Grundstück vor dem Landgericht Coburg. Die Kläger, eine Nichte und ein Neffe des verstorbenen Eigentümers, forderten von dessen ehemaliger Lebensgefährtin die Herausgabe des Grundstücks, das diese nach seinem Tod weiter bewohnte.

Aufgefundenes Testament bestätigt Erbanspruch der Lebensgefährtin

Die beklagte Lebensgefährtin konnte im Mai 2020 ein handschriftliches Testament vom 20. August 2017 vorlegen, das sie in einem Ablageschrank des gemeinsamen Wohnanwesens gefunden hatte. In diesem Testament setzte der Erblasser sie als Alleinerbin ein. Das Amtsgericht Coburg zog daraufhin den zuvor ausgestellten Erbschein der klagenden Verwandten als unrichtig ein.

Schriftgutachten bestätigt Echtheit des Testaments

Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger für Schriftvergleichung untersuchte das Testament eingehend. Der Experte Dr. stellte eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ für die Urheberschaft des Erblassers fest. Bei der Analyse wurden sowohl der Testamentstext als auch die Unterschrift mit Vergleichsschriften abgeglichen. Die zügige Schreibbewegung und das Fehlen von Anzeichen für Nachahmungen oder Pausvorgänge sprachen für die Echtheit des Dokuments.

Gericht weist Klage auf Grundstücksherausgabe ab

Das Landgericht Coburg folgte der Einschätzung des Sachverständigen und wies die Klage auf Herausgabe des Grundstücks ab. Für die Richter war besonders bedeutsam, dass die Beklagte zunächst andere rechtliche Wege gesucht hatte, um in dem Haus bleiben zu können. Dies sprach gegen eine geplante Testamentsfälschung – hätte sie eine solche beabsichtigt, wäre es naheliegender gewesen, sich von Anfang an auf das Testament zu berufen.

Bindende Wirkung des Testaments für Erbfolge

Die klagenden Verwandten hatten argumentiert, das Testament sei gefälscht. Das Gericht sah jedoch keinen Grund, an der Echtheit zu zweifeln. Da das Testament den gesetzlichen Formerfordernissen entsprach und vom Erblasser selbst verfasst wurde, ging das Eigentum an dem Grundstück nach seinem Tod direkt auf seine Lebensgefährtin als Alleinerbin über. Die Kläger müssen auch die Kosten des Rechtsstreits tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Ein später aufgefundenes handschriftliches Testament kann einen bereits erteilten Erbschein entkräften, wenn seine Echtheit durch ein Sachverständigengutachten bestätigt wird. Bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit spielt auch das vorherige Verhalten der begünstigten Person eine wichtige Rolle – hätte diese eine Fälschung geplant, wäre es naheliegend gewesen, das Testament sofort vorzulegen statt andere rechtliche Wege zu versuchen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie als Erbe eingesetzt wurden, sollten Sie nach dem Tod des Erblassers gründlich nach einem Testament suchen – auch an weniger offensichtlichen Orten wie Ablageschränken. Ein später gefundenes Testament kann auch nach Erteilung eines Erbscheins noch Ihre Erbenstellung begründen. Bei Zweifeln an der Echtheit eines Testaments kann ein Schriftgutachten Klarheit schaffen. Versuchen Sie bei Erbstreitigkeiten zunächst andere rechtliche Wege zu gehen, bevor Sie ein Testament vorlegen – dies stärkt Ihre Glaubwürdigkeit.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich die Echtheit eines handschriftlichen Testaments überprüfen lassen?

Die Überprüfung eines handschriftlichen Testaments erfolgt durch das Nachlassgericht im Rahmen des Erbscheinverfahrens. Das Nachlassgericht wird bei der Testamentseröffnung zunächst nur überschlägig prüfen, ob das Testament nach Form und Inhalt den grundlegenden Anforderungen entspricht.

Einleitung des Überprüfungsverfahrens

Wenn Sie Zweifel an der Echtheit eines Testaments haben, müssen Sie diese im Erbscheinverfahren beim zuständigen Nachlassgericht vorbringen. Das Gericht ist dann verpflichtet, von Amts wegen tätig zu werden und die Echtheit zu überprüfen.

Schriftgutachten als zentrales Beweismittel

Das Nachlassgericht beauftragt in der Regel einen qualifizierten Schriftsachverständigen mit der Erstellung eines forensischen Schriftgutachtens. Für eine gründliche Untersuchung benötigt der Sachverständige:

  • Das Originaltestament
  • Zeitnahe Schriftproben des Erblassers
  • Unzweifelhafte Vergleichsschriften wie Briefe oder Unterschriften

Ablauf der Begutachtung

Der Sachverständige untersucht das Testament mit verschiedenen Methoden:

  • Technische Untersuchungen zur Feststellung von Druckspuren
  • Vergleich des Schriftbildes mit den Vergleichsproben
  • Analyse der Unterschrift und des Textes

Das Gutachten gibt eine Wahrscheinlichkeitseinschätzung zur Echtheit des Testaments ab, die von indifferenter Wahrscheinlichkeit (50%) bis zur an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (99,99%) reichen kann.


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Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, wenn ein neues Testament nach Erteilung des Erbscheins auftaucht?

Wenn nach der Erteilung eines Erbscheins ein neues Testament gefunden wird, das andere Erben bestimmt, wird der bereits erteilte Erbschein automatisch unrichtig. Als tatsächlicher Erbe können Sie dann mehrere rechtliche Schritte einleiten:

Herausgabeanspruch geltend machen

Als im neuen Testament eingesetzter Erbe haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins. Die bisherigen Erben sind verpflichtet, den Erbschein an das Nachlassgericht zurückzugeben.

Auskunftsrecht nutzen

Sie können von den bisherigen Erben umfassende Auskunft über den Bestand der Erbschaft und den Verbleib der Erbschaftsgegenstände verlangen. Dies ermöglicht Ihnen einen Überblick über den aktuellen Nachlass.

Einziehungsverfahren einleiten

Das Nachlassgericht muss den unrichtigen Erbschein von Amts wegen einziehen. Sie können dieses Verfahren durch einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht anstoßen.

Zwangsmittel bei Verweigerung

Sollten sich die bisherigen Erben weigern, den unrichtigen Erbschein herauszugeben, kann das Nachlassgericht ein Zwangsgeld festsetzen. Der Erbschein wird dann für kraftlos erklärt.

Neuen Erbschein beantragen

Nach der Einziehung des alten Erbscheins können Sie einen neuen Erbschein beantragen. Dafür müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht einen schriftlichen Antrag stellen. In diesem Antrag sind die konkreten Angaben zum Erbfall und zur Erbfolge nach dem neu aufgetauchten Testament zu machen.


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Welche formalen Voraussetzungen muss ein handschriftliches Testament erfüllen, um rechtsgültig zu sein?

Ein handschriftliches Testament muss nach § 2247 BGB vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Die Handschriftlichkeit dient der Identifizierung des Erblassers und soll Fälschungen vorbeugen.

Zwingende Formvorschriften

Der gesamte Text muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein. Maschinell erstellte Teile, eingefügte Symbole oder Aufkleber führen zur Unwirksamkeit des Testaments. Die Verwendung von Computer, Schreibmaschine oder anderen technischen Hilfsmitteln ist nicht zulässig.

Die Unterschrift muss den vollständigen Namen (Vor- und Nachname) enthalten und zwingend am Ende des Textes stehen. Eine Unterschrift in der Mitte des Dokuments macht das Testament ungültig, selbst wenn danach noch weitere Verfügungen folgen.

Empfohlene Angaben

Folgende Elemente sollten zur Vermeidung von Zweifeln enthalten sein:

Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“, um die Testierfähigkeit zu belegen.

Ort und Datum der Erstellung. Auch wenn das Fehlen dieser Angaben nicht automatisch zur Unwirksamkeit führt, können ohne sie Zweifel an der Gültigkeit entstehen.

Weitere Anforderungen

Die Schrift muss lesbar sein. Eine extrem unleserliche Handschrift kann zur Unwirksamkeit führen.

Der Text muss klar und detailliert verfasst sein, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Die Formvorschriften sind zwingend – ein Verstoß führt zur Nichtigkeit des Testaments, auch wenn die Urheberschaft und Ernstlichkeit der Erklärung feststehen.


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Wie lange kann ein Testament nach dem Tod des Erblassers noch gefunden und geltend gemacht werden?

Ein Testament kann grundsätzlich 30 Jahre nach dem Erbfall noch gefunden und geltend gemacht werden. Diese Frist gilt für den Herausgabeanspruch des wirklichen Erben gegen den Erbschaftsbesitzer, also gegen denjenigen, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat.

Rechtswirksamkeit eines später gefundenen Testaments

Wenn Sie ein Testament erst nach dem Tod des Erblassers finden, kann es dennoch seine Gültigkeit behalten. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

Das Testament muss im Original oder als nachweisbare Kopie vorliegen. Wenn nur noch eine Kopie vorhanden ist, müssen sorgfältige Ermittlungen durchgeführt werden, um die Echtheit zu bestätigen. Dies kann durch Schriftsachverständigengutachten und die Anhörung aller Beteiligten erfolgen.

Verjährungsfristen bei Erbschaftsansprüchen

Seit der Erbrechtsreform 2010 gilt für erbrechtliche Ansprüche eine Regelverjährung von 3 Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem:

  • der Anspruch entstanden ist
  • der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat
  • der Gläubiger ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen können

Aufbewahrung und Auffindbarkeit

Ein Testament sollte an einem Ort aufbewahrt werden, an dem es auch gefunden werden kann. Wenn Sie ein Testament in einer unsortierten Schreibtischschublade oder zwischen alten Zeitungen aufbewahren, riskieren Sie, dass es übersehen wird. Das kann dazu führen, dass zunächst ein falscher Erbe das Erbe antritt und später Herausgabeansprüche geltend gemacht werden müssen.


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Welche Beweislast trifft denjenigen, der sich auf ein später gefundenes Testament beruft?

Wer sich auf ein später gefundenes Testament beruft, muss dessen Echtheit und Wirksamkeit nachweisen. Dies bedeutet konkret, dass der Testamentserbe die hohe Wahrscheinlichkeit der Echtheit beweisen muss.

Anforderungen an den Beweis

Ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit ist ausreichend, der vernünftige Zweifel ausschließt. Dieser Nachweis kann durch verschiedene Beweismittel erbracht werden:

  • Vorlage des Originaltestaments
  • Schriftgutachten eines Sachverständigen
  • Zeugenaussagen über die Testamentserrichtung
  • Andere Urkunden, die auf den Willen des Erblassers Bezug nehmen

Rolle des Gerichts

Das Nachlassgericht geht zunächst von der Echtheit eines Testaments aus, solange keine konkreten Zweifel bestehen. Bei Zweifeln an der Echtheit wird in der Regel ein forensisches schriftvergleichendes Gutachten eingeholt. Der Sachverständige stellt dabei Wahrscheinlichkeitsgrade zwischen 50% und 99,99% fest.

Besondere Nachweissituationen

Bei einem nicht auffindbaren Original müssen sowohl die frühere Existenz als auch der Inhalt des Testaments nachgewiesen werden. Hierfür können Kopien, Durchschriften, Abschriften oder Zeugenaussagen herangezogen werden, wobei das Gericht strenge Anforderungen an den Nachweis stellt.

Wenn das Testament über Durchstreichungen oder Änderungen verfügt, muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass diese vom Erblasser selbst stammen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Handschriftliches Testament

Ein vom Erblasser eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament, auch „holographisches Testament“ genannt. Nach § 2247 BGB muss es vollständig handgeschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Im Gegensatz zum notariellen Testament wird es ohne Mitwirkung eines Notars erstellt. Ein handschriftliches Testament ist eine rechtsgültige Form der Nachlassregelung, die häufig gewählt wird, weil sie kostengünstig und jederzeit möglich ist. Beispiel: Jemand schreibt auf einen Zettel „Dies ist mein letzter Wille: Meine Tochter Lisa soll mein alleiniger Erbe sein“ und unterschreibt mit Datum.


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Alleinerbe

Person, die durch Testament oder gesetzliche Erbfolge das gesamte Vermögen des Verstorbenen erhält. Der Alleinerbe ist nach § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolger und tritt in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein. Dies bedeutet, dass der Alleinerbe nicht nur das Vermögen, sondern auch alle Schulden des Verstorbenen übernimmt. Er trägt die volle Verantwortung für den Nachlass und kann allein darüber verfügen. Beispiel: Eine Alleinerbin erbt das Haus, alle Bankkonten und muss auch eventuelle Kredite des Verstorbenen bezahlen.


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Erbschein

Ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und das Erbrecht sowie die Größe des Erbanteils nachweist (§§ 2353 ff. BGB). Der Erbschein legitimiert den Erben gegenüber Dritten, wie Banken oder Grundbuchamt, und ermöglicht ihm, über den Nachlass zu verfügen. Er kann bei geänderten Umständen, wie dem Auffinden eines neueren Testaments, für unrichtig erklärt und eingezogen werden. Beispiel: Eine Bank verlangt zur Auflösung des Kontos eines Verstorbenen die Vorlage eines Erbscheins.


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Prozesskosten

Sämtliche durch einen Rechtsstreit entstehende Kosten, einschließlich Gerichtskosten, Anwaltshonorare und Auslagen für Sachverständige. Nach § 91 ZPO muss die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits tragen. Dies kann bei größeren Streitwerten erhebliche finanzielle Belastungen bedeuten. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebührentabellen. Beispiel: Bei einem Streitwert von 100.000 Euro können die Prozesskosten leicht mehrere tausend Euro betragen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • BGB § 1922 (Erben und Nachfolge): Dieser Paragraph regelt, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen und alle Rechte und Pflichten auf die Erben übergehen. Die Erben treten in die rechtlichen Positionen des Verstorbenen ein. Im vorliegenden Fall ist insbesondere relevant, dass die Kläger versuchen, sich als Erben des verstorbenen Herrn | zu legitimieren, jedoch das Gericht feststellt, dass sie aufgrund der vorliegenden Testamentsurkunde nicht tatsächlich Erben sind, da die Beklagte als Alleinerbin bestimmt wurde.
  • BGB § 142 (Anfechtung): Hier wird beschrieben, dass ein Rechtsgeschäft, das durch einen Anfechtungsgrund belastet ist, als von Anfang an nichtig angesehen werden kann. Dies ist entscheidend, da die Kläger behaupten, das Testament sei gefälscht und ihre vorherige Anfechtung der Annahme des Erbes daher wirksam sei. Das Gericht hat jedoch die Wirksamkeit des gefälschten Testaments bestätigt, wodurch die Grundlage der Anfechtung in diesem Fall verworfen wird.
  • BGB § 2253 (Ausschluss von der Erbschaft): Dieser Paragraph behandelt die Bedingungen, unter denen ein Erbe von der Erbschaft ausgeschlossen werden kann, unter anderem durch Anfechtung. Im aktuellen Streitfall versuchen die Kläger, durch die Anfechtung gegen die Annahme des Erbes vorzugehen, jedoch wird dies durch die Feststellung der Erbfolge im handschriftlichen Testament der Beklagten konterkariert.
  • BGB § 857 (Besitzrecht): Dieser Paragraph regelt, dass der Besitzer eines Grundstücks die Rechte hat, das Grundstück zu nutzen und zu behalten, solange keine rechtlichen Ansprüche erhoben werden, die ihn dieses Recht entziehen. Die Beklagte beruft sich auf diesen Paragraphen, da sie das Grundstück aufgrund der Übertragung durch den Erblasser verwaltet. Die Kläger können aufgrund ihrer Nichterbenstellung keine Herausgabe des Grundstücks verlangen.
  • ZPO § 411a (Sachverständigengutachten): Dies regelt die Anordnung von Sachverständigengutachten im Zivilprozess. Im Fall war das Gericht gezwungen, auf dieses Gutachten zurückzugreifen, um die Rechtslage umfassend zu klären und die Ansprüche der Parteien zu bewerten. Dieser Rahmen zeigt die rechtliche Struktur, die das Gericht zur Feststellung der Erbsituation und der Ansprüche der Parteien verwendet hat.

Das vorliegende Urteil

Landgericht Coburg – Az.: 51 O 138/19 – Urteil vom 02.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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