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Stundensatzerhöhung für Nachlasspflegertätigkeit ab 1.1.2023

Nachlasspfleger jubeln: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Vergütung für ihre wichtige Arbeit angehoben und setzt damit neue Maßstäbe. Auch bei kleinen Nachlässen kann sich der Einsatz lohnen, wie ein Fall zeigt, in dem ein Pfleger für seine Tätigkeit eine höhere Vergütung erstreiten konnte. Die Richter berücksichtigen damit die gestiegenen Lebenshaltungskosten und werten die Arbeit der Nachlasspfleger deutlich auf.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Fall betrifft die Vergütungsansprüche eines Nachlasspflegers für seine Tätigkeit in einem spezifischen Erbfall.
  • Die Erblasserin hinterließ ein Nachlassvermögen und es waren keine direkten Erben bekannt, was zu einer Nachlasspflegschaft führte.
  • Schwierigkeiten ergaben sich aus der komplizierten Nachlassabwicklung, die durch die Menge an ungeräumtem Besitz und andere Faktoren erschwert wurde.
  • Das Nachlassgericht stellte zunächst einen niedrigeren Stundensatz für die Vergütung des Nachlasspflegers fest als dieser beantragt hatte.
  • Der Nachlasspfleger argumentierte, dass die Komplexität des Falles einen höheren Stundensatz rechtfertige und wies auf gestiegene Lebenshaltungskosten hin.
  • Das Gericht entschied letztlich, einen Kompromissbetrag festzulegen, der höher war als zunächst vorgesehen, aber unter den Erwartungen des Pflegers blieb.
  • Es wurde auf die Rechtsprechung zur Festsetzung von Stundensätzen sowie das spezifische Umfeld des Falls verwiesen.
  • Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die Einschätzung der Schwierigkeit eines Falles entscheidend für die Höhe der Vergütung ist.
  • Die Auswirkungen betreffen zukünftige Nachlasspfleger, da sie sich auf die im Urteil festgelegten Vergütungskriterien stützen müssen.
  • Eine klare Definition der Vergütungshöhen und deren Anpassung an wirtschaftliche Gegebenheiten wird in ähnlichen Fällen von Bedeutung sein.

Neue Regelungen zur Nachlasspflege: Auswirkungen auf Vergütung und Kosten

Die Nachlasspflege ist ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts und befasst sich mit der Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen, wenn keine oder nicht ausreichende Erben vorhanden sind. Nachlasspfleger sind hierbei von zentraler Bedeutung, da sie im Sinne der Erbmasse handeln und dafür sorgen, dass alle Pflichten und Ansprüche ordnungsgemäß erfüllt werden. Ab dem 1. Januar 2023 treten jedoch Änderungen in der Vergütung und in den Stundensätzen der Nachlasspflegertätigkeit in Kraft, die sowohl die Kosten für die Nachlasspflege als auch die Regelungen zur Honorarberechnung betreffen. Diese Entwicklungen werfen Fragen auf, die für viele Betroffene von großer Bedeutung sind.

Die aktuelle Rechtslage zum Thema Nachlasspfleger sieht eine Anpassung des Stundensatzes vor, die sowohl für die Nachlassverwaltung als auch für die Pflegetätigkeit relevant ist. Die gesetzlich festgelegten Stundensätze sind oft das Ergebnis von Verhandlungen und darauf ausgerichtet, die anfallenden Kosten angemessen zu decken. Es ist daher wichtig, die Hintergründe dieser Erhöhung zu verstehen sowie deren Auswirkungen auf die Vergütung der Nachlasspfleger und die finanzielle Belastung der Erbengemeinschaft zu beleuchten. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik näher beleuchtet und die neuen Regelungen in der Praxis analysiert.

Der Fall vor Gericht


Nachlasspfleger erstreitet höhere Vergütung vor dem OLG Frankfurt

Erhöhung der Vergütung für Nachlasspfleger
Das OLG Frankfurt erhöhte den Stundensatz für Nachlasspfleger ab 2023, basierend auf wirtschaftlichen Entwicklungen und vergleichbaren Berufsgruppen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem Beschluss vom 22.08.2024 die Vergütung für Nachlasspfleger neu geregelt. Der Fall betraf einen Nachlasspfleger, der für seine Tätigkeit bei der Abwicklung eines Nachlasses eine höhere Vergütung beanspruchte als vom Amtsgericht Kassel zugesprochen.

Hintergrund des Falls

Der Beteiligte war als Nachlasspfleger für den Nachlass einer ledigen, kinderlosen Erblasserin bestellt worden. Der Nachlass umfasste etwa 7.000 Euro, wobei der Pfleger unter anderem eine vermüllte Wohnung vorfand und eine Lebensversicherung zugunsten des Nachlasses widerrief. Für seine Tätigkeit vom 28.02.2022 bis 26.05.2023 beantragte er eine Vergütung von 3.229,07 Euro, basierend auf einem Stundensatz von 90 Euro.

Entscheidung des Amtsgerichts

Das Amtsgericht Kassel setzte die Vergütung auf 2.870,28 Euro fest, wobei es einen Stundensatz von 80 Euro zugrunde legte. Es begründete dies mit der Rechtsprechung des OLG Frankfurt, die zwischen Ballungsräumen und dem Umland differenziert.

Beschwerde und OLG-Entscheidung

Der Nachlasspfleger legte Beschwerde ein und argumentierte für einen höheren Stundensatz. Das OLG Frankfurt gab der Beschwerde teilweise statt und erhöhte den Stundensatz auf 95 Euro für Tätigkeiten ab dem 01.01.2023.

Begründung des OLG

Das Gericht sah eine Anpassung der Stundensätze als angemessen an, basierend auf folgenden Faktoren:

  • Erhöhung der Vergütung für Vormünder und Betreuer zum 01.01.2023 um 15-18%
  • Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren zum 01.01.2021 um ca. 10%
  • Inflationsraten von 7,1% in 2022 und 5,6% in 2023
  • Tarifabschlüsse mit erheblichen Lohnsteigerungen in verschiedenen Branchen

Neue Vergütungsstruktur

Das OLG legte folgende Stundensätze für Nachlasspfleger außerhalb des Ballungsraums fest:

  • 60 Euro für einfache Fälle
  • 95 Euro für Fälle mittleren Schwierigkeitsgrads
  • 130 Euro für schwere Fälle

Für Nachlasspfleger im Ballungsraum gelten entsprechend höhere Sätze von 85, 120 und 155 Euro.

Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des OLG Frankfurt setzt neue Maßstäbe für die Vergütung von Nachlasspflegern. Sie berücksichtigt die wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre und passt die Vergütung entsprechend an. Dies könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle in anderen Gerichtsbezirken haben.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Frankfurt hat mit seiner Entscheidung die Vergütung für Nachlasspfleger an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen angepasst. Es berücksichtigt dabei Inflationsraten, Tarifabschlüsse und Erhöhungen in vergleichbaren Bereichen. Die neue Vergütungsstruktur differenziert nach Schwierigkeitsgrad und Standort des Nachlasspflegers. Diese Entscheidung setzt einen neuen Maßstab für die angemessene Vergütung von Nachlasspflegern und könnte richtungsweisend für andere Gerichtsbezirke sein.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Nachlasspfleger können Sie ab dem 01.01.2023 mit einer höheren Vergütung rechnen. Das OLG Frankfurt hat die Stundensätze angepasst, um wirtschaftlichen Entwicklungen wie Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Für einen Fall mittleren Schwierigkeitsgrades außerhalb des Ballungsraums Frankfurt beträgt der Stundensatz nun 95 Euro statt bisher 80 Euro. Im Ballungsraum liegt er bei 120 Euro. Die Einstufung des Falles und Ihr Kanzleisitz sind dabei entscheidend für Ihre konkrete Vergütung. Diese Anpassung stärkt Ihre Position als Nachlasspfleger und ermöglicht eine fairere Entlohnung Ihrer Arbeit.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das spannende und oft komplexe Thema des Nachlassrechts. Besonders beleuchtet wird die Erhöhung der Vergütung für Nachlasspfleger, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Informieren Sie sich hier über wichtige Aspekte, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps, die Ihnen helfen, die Materie besser zu verstehen.

 

Wie werden die Stundensätze für Nachlasspfleger berechnet?

Die Berechnung der Stundensätze für Nachlasspfleger richtet sich nach mehreren Faktoren, da es keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt. Grundsätzlich orientiert sich die Vergütung an § 1915 BGB in Verbindung mit § 1836 BGB.

Einflussfaktoren auf den Stundensatz

Der Stundensatz wird individuell festgelegt und hängt ab von:

  • Fachkenntnissen des Nachlasspflegers: Je höher die Qualifikation, desto höher der Stundensatz. Ein Rechtsanwalt als Nachlasspfleger kann in der Regel einen höheren Satz ansetzen als ein Laie.
  • Umfang der Nachlasspflegschaft: Komplexe Nachlässe mit vielen Vermögenswerten oder internationalen Bezügen rechtfertigen einen höheren Stundensatz.
  • Schwierigkeitsgrad der Aufgaben: Anspruchsvolle rechtliche oder wirtschaftliche Fragestellungen können den Stundensatz erhöhen.

Konkrete Stundensätze

In der Praxis variieren die Stundensätze erheblich. Als Orientierung können folgende Werte dienen:

  • Mindestens 33,50 Euro: Dies entspricht dem Höchstsatz nach § 3 VBVG für mittellose Nachlässe.
  • 80 bis 130 Euro: Dieser Bereich wird häufig für anwaltliche Nachlasspfleger angesetzt, abhängig von Komplexität und Region.
  • Bis zu 200 Euro: In Ausnahmefällen bei besonders schwierigen Nachlässen möglich.

Wenn Sie als Erbe mit einem Nachlasspfleger konfrontiert sind, können Sie die Angemessenheit des Stundensatzes anhand dieser Kriterien einschätzen. Beachten Sie dabei, dass regionale Unterschiede bestehen können.

Festsetzung durch das Nachlassgericht

Die endgültige Festsetzung des Stundensatzes erfolgt durch das zuständige Nachlassgericht. Dieses prüft die vom Nachlasspfleger eingereichte Vergütungsrechnung und setzt den Stundensatz fest. Dabei berücksichtigt das Gericht die oben genannten Faktoren sowie die aktuelle Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen.

Wichtig: Seit dem 1.1.2023 gibt es eine Tendenz zu höheren Stundensätzen aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten und Inflationsraten. Dies kann sich auf die Festsetzung durch die Gerichte auswirken.


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Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Stundensatzes für Nachlasspfleger?

Die Höhe des Stundensatzes für Nachlasspfleger wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

Schwierigkeitsgrad der Nachlasspflegschaft

Der Komplexitätsgrad des Nachlasses ist ein entscheidender Faktor für die Vergütungshöhe. Bei einfachen Nachlässen mit überschaubarem Vermögen und klarer Erbfolge liegt der Stundensatz in der Regel niedriger. Wenn Sie hingegen mit einem komplexen Nachlass konfrontiert sind, der beispielsweise Unternehmensbeteiligungen, internationale Vermögenswerte oder schwierige Rechtsfragen umfasst, kann der Stundensatz deutlich höher ausfallen.

Qualifikation und Erfahrung des Nachlasspflegers

Die fachliche Expertise und Berufserfahrung des Nachlasspflegers spielen eine wichtige Rolle bei der Vergütung. Verfügen Sie als Nachlasspfleger über eine juristische Ausbildung oder langjährige Erfahrung im Erbrecht, können Sie in der Regel einen höheren Stundensatz ansetzen. Gerichte berücksichtigen diese Qualifikationen bei der Festsetzung der Vergütung.

Umfang und Dauer der Nachlasspflegschaft

Je umfangreicher und zeitaufwändiger die Nachlasspflegschaft ist, desto höher kann der Stundensatz ausfallen. Wenn Sie als Nachlasspfleger über einen längeren Zeitraum tätig sind oder besonders umfangreiche Aufgaben bewältigen müssen, kann dies die Höhe Ihrer Vergütung positiv beeinflussen.

Regionale Unterschiede und Standort

Der Standort des Nachlasspflegers kann sich auf den Stundensatz auswirken. In Ballungsgebieten oder Großstädten werden tendenziell höhere Stundensätze akzeptiert als in ländlichen Regionen. Beispielsweise könnte ein Nachlasspfleger in München einen höheren Stundensatz erhalten als einer in einer Kleinstadt in Sachsen.

Wirtschaftliche Entwicklungen

Allgemeine wirtschaftliche Faktoren wie Inflation oder Tarifabschlüsse können den Stundensatz beeinflussen. Wenn die Lebenshaltungskosten steigen, kann dies zu einer Anpassung der Vergütungssätze führen. Ab dem 1. Januar 2023 wurde beispielsweise eine Erhöhung der Stundensätze für Nachlasspfleger beschlossen, um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen.

Gerichtliche Praxis und Rechtsprechung

Die Vergütungspraxis der Gerichte und aktuelle Rechtsprechung beeinflussen die Höhe des Stundensatzes. Oberlandesgerichte haben in verschiedenen Entscheidungen Richtwerte für angemessene Stundensätze festgelegt. Diese können je nach Gericht variieren. Während einige Gerichte für mittelschwere Nachlasspflegschaften Stundensätze von bis zu 110 Euro akzeptieren, setzen andere Gerichte niedrigere Sätze an.


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Welche Rechte haben Nachlasspfleger bezüglich ihrer Vergütung?

Nachlasspfleger haben das Recht auf eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den für die Führung der Pflegschaftsgeschäfte nutzbaren Fachkenntnissen des Pflegers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Pflegschaftsgeschäfte.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die Vergütung von Nachlasspflegern bilden die §§ 1915 Abs. 1 S. 1 und 2, 1836 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB in Verbindung mit den Vorschriften des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG). Diese Regelungen geben Nachlasspflegern das Recht, eine Vergütung zu beanspruchen, die ihrer Qualifikation und dem Aufwand ihrer Tätigkeit entspricht.

Festsetzung der Vergütung

Nachlasspfleger haben das Recht, beim zuständigen Nachlassgericht einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung zu stellen. Das Gericht prüft dann die Angemessenheit der beantragten Vergütung und setzt sie per Beschluss fest. Dabei werden in der Regel Stundensätze zugrunde gelegt, die je nach Qualifikation und Schwierigkeit der Tätigkeit variieren können.

Rechtsmittel

Sollten Sie als Nachlasspfleger mit der festgesetzten Vergütung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss einzulegen. Diese Beschwerde muss innerhalb der gesetzlichen Frist beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Im Beschwerdeverfahren können Sie Ihre Argumente für eine höhere Vergütung darlegen.

Anpassung der Vergütung

Nachlasspfleger haben auch das Recht, eine Anpassung ihrer Vergütung zu beantragen, wenn sich die Umstände der Pflegschaft wesentlich ändern oder wenn allgemeine Vergütungserhöhungen erfolgen. So wurde beispielsweise ab dem 1.1.2023 eine Erhöhung der Stundensätze für die Tätigkeit als Nachlasspfleger in einigen Gerichtsbezirken umgesetzt.

Wenn Sie als Nachlasspfleger tätig sind, sollten Sie Ihre Tätigkeiten und den damit verbundenen Zeitaufwand sorgfältig dokumentieren. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für Ihren Vergütungsanspruch und kann im Falle von Unstimmigkeiten als Nachweis dienen. Beachten Sie auch, dass die Vergütung in der Regel aus dem Nachlass zu zahlen ist. Nur wenn kein ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist, kann die Vergütung von der Staatskasse übernommen werden.


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Wie unterscheidet sich die Vergütung für Nachlasspfleger in Ballungsräumen von der im Umland?

Die Vergütung für Nachlasspfleger kann sich in Ballungsräumen deutlich von der im Umland unterscheiden. In Großstädten und Ballungszentren fallen die Stundensätze für Nachlasspfleger in der Regel höher aus als in ländlichen Gebieten. Dies liegt vor allem an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und Bürokosten in den jeweiligen Regionen.

Gründe für die Unterschiede

Die höheren Vergütungssätze in Ballungsräumen lassen sich hauptsächlich auf folgende Faktoren zurückführen:

  • Höhere Lebenshaltungskosten: In Großstädten wie München oder Frankfurt sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten deutlich höher als im Umland. Dies spiegelt sich auch in der Vergütung der Nachlasspfleger wider.
  • Teurere Bürokosten: Mieten für Büroräume und sonstige Geschäftskosten fallen in Ballungszentren oft höher aus, was sich auf die Vergütungssätze auswirkt.
  • Komplexere Fälle: In Großstädten treten häufiger komplexe Nachlässe mit internationalen Bezügen oder umfangreichen Vermögenswerten auf, die eine höhere Qualifikation und einen größeren Arbeitsaufwand erfordern.

Konkrete Unterschiede in den Stundensätzen

Die Stundensätze für Nachlasspfleger können je nach Region erheblich variieren. Wenn Sie beispielsweise in München als Nachlasspfleger tätig sind, können Sie mit einem deutlich höheren Stundensatz rechnen als in einer kleinen Stadt in Sachsen-Anhalt. In Ballungsräumen können die Stundensätze um 20% bis 50% höher liegen als im ländlichen Umland.

Anwendung in der Praxis

Bei der Festsetzung der Vergütung berücksichtigen Gerichte die regionalen Unterschiede. Sie orientieren sich dabei an den üblichen Vergütungssätzen in der jeweiligen Region. Das Gericht kann bei der Festsetzung der Vergütung von den im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) festgelegten Stundensätzen abweichen, wenn dies aufgrund der regionalen Besonderheiten angemessen erscheint.

Wenn Sie als Nachlasspfleger tätig sind, sollten Sie bei der Beantragung Ihrer Vergütung die regionalen Besonderheiten berücksichtigen und gegebenenfalls begründen, warum ein höherer Stundensatz angemessen ist. Dabei können Sie auf die höheren Lebenshaltungs- und Bürokosten in Ihrer Region verweisen.


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Wann und wie können Nachlasspfleger eine Erhöhung ihrer Vergütung beantragen?

Nachlasspfleger können eine Erhöhung ihrer Vergütung beantragen, wenn sich die Komplexität oder der Umfang ihrer Tätigkeit erhöht hat. Die Vergütung richtet sich nach § 1888 Abs. 1 und 2 BGB und berücksichtigt die Fachkenntnisse des Pflegers sowie den Umfang und die Schwierigkeit der Pflegschaft.

Zeitpunkt der Beantragung

Eine Erhöhung der Vergütung kann jederzeit während der laufenden Nachlasspflegschaft beantragt werden. Es ist jedoch ratsam, dies zu tun, sobald sich die Umstände wesentlich geändert haben. Beachten Sie, dass die Vergütung grundsätzlich innerhalb einer 15-Monatsfrist nach Beendigung der Pflegschaft geltend gemacht werden muss.

Vorgehen bei der Beantragung

Um eine Erhöhung der Vergütung zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Begründeter Antrag: Reichen Sie einen schriftlichen, begründeten Antrag beim zuständigen Nachlassgericht ein. Erläutern Sie darin detailliert, warum eine höhere Vergütung gerechtfertigt ist.
  2. Dokumentation: Fügen Sie eine genaue Aufstellung Ihrer Tätigkeiten und des damit verbundenen Zeitaufwands bei. Je präziser Ihre Dokumentation, desto überzeugender ist Ihr Antrag.
  3. Nachweis der Komplexität: Wenn Sie beispielsweise mit schwierigen rechtlichen Fragen konfrontiert waren oder ein besonders umfangreiches Vermögen verwalten mussten, sollten Sie dies hervorheben und belegen.
  4. Vergleichswerte: Orientieren Sie sich an aktuellen Gerichtsentscheidungen zur Vergütung von Nachlasspflegern. Für Nachlässe mittleren Schwierigkeitsgrades wurde in der Vergangenheit oft ein Stundensatz von 100 € bis 110 € angesetzt.

Begründung der Erhöhung

Bei der Begründung Ihres Antrags sollten Sie auf folgende Aspekte eingehen:

  • Gestiegene Komplexität: Erläutern Sie, inwiefern sich die Schwierigkeit der Pflegschaft erhöht hat. Dies könnte etwa durch komplizierte Erbfälle oder internationale Vermögenswerte der Fall sein.
  • Erhöhter Zeitaufwand: Wenn die Verwaltung des Nachlasses mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich angenommen, sollten Sie dies detailliert darlegen.
  • Besondere Fachkenntnisse: Heben Sie hervor, wenn Sie spezielle Kenntnisse einsetzen mussten, etwa in steuerrechtlichen oder unternehmerischen Fragen.
  • Haftungsrisiken: Weisen Sie auf erhöhte Haftungsrisiken hin, die sich aus der Verwaltung eines besonders großen oder komplexen Vermögens ergeben.

Beachten Sie, dass das Gericht bei der Festsetzung der Vergütung einen Ermessensspielraum hat. Eine sorgfältige und nachvollziehbare Begründung Ihres Antrags erhöht die Chancen auf eine Genehmigung der Erhöhung.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Nachlasspfleger: Ein Nachlasspfleger ist eine Person, die vom Gericht bestellt wird, um den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten. Dies geschieht hauptsächlich dann, wenn keine oder nicht ausreichende Erben vorhanden sind, oder wenn die Erben ihre Erbschaft ausgeschlagen haben. Die Aufgaben des Nachlasspflegers umfassen die Sicherung des Nachlasses, die Erledigung von Verbindlichkeiten und die Verteilung des Erbes nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Vergütung: Die Vergütung ist das Geld, das ein Nachlasspfleger für seine geleistete Arbeit erhält. Sie wird vom Nachlassgericht festgelegt und richtet sich nach der Art und dem Umfang der Tätigkeiten des Pflegers. Die Kriterien für die Höhe der Vergütung werden oft an wirtschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Inflationsrate und Tarifabschlüsse, angepasst, um die Arbeit des Nachlasspflegers angemessen zu honorieren.
  • Stundensatz: Der Stundensatz bezeichnet den Betrag, der einem Nachlasspfleger für jede Stunde seiner Tätigkeit gezahlt wird. Dieser Satz kann je nach Schwierigkeit und Umfang der Aufgaben variieren und ist je nach Gerichtsbezirk und wirtschaftlicher Lage unterschiedlichen Anpassungen unterworfen. Das Gericht legt Stundensätze fest, wie beispielsweise 95 Euro für Tätigkeiten mittleren Schwierigkeitsgrads.
  • Beschwerde: Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Person, hier der Nachlasspfleger, gegen eine Entscheidung des Gerichts vorgeht, weil sie damit nicht einverstanden ist. Im geschilderten Fall legte der Nachlasspfleger Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Kassel ein, die seine Vergütung festlegte. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Beschwerde teilweise statt und erhöhte den Stundensatz.
  • Ballungsraum: Ein Ballungsraum ist ein dicht besiedeltes Gebiet wie etwa eine Großstadt und deren Umland. Solche Gebiete haben oft höhere Lebenshaltungskosten als ländlichere Regionen. Im Kontext der Vergütung von Nachlasspflegern werden deshalb unterschiedliche Stundensätze für Ballungsräume und ländliche Gebiete festgelegt, um die höheren Kosten im Ballungsraum zu berücksichtigen.
  • Erbengemeinschaft: Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich das Erbe eines Verstorbenen antreten. Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind gemeinsam für die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses verantwortlich. Die Vergütung des Nachlasspflegers kann die finanzielle Belastung einer solchen Erbengemeinschaft beeinflussen, da die Kosten für die Nachlassverwaltung aus dem Nachlass selbst gezahlt werden.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1838 BGB (Vergütung des Nachlasspflegers): Diese Vorschrift regelt die Vergütung des Nachlasspflegers und legt fest, dass der Nachlasspfleger Anspruch auf eine angemessene Vergütung hat, die sich nach der Art und dem Umfang seiner Tätigkeit bemisst. Die Vergütung wird vom Nachlassgericht auf Antrag des Nachlasspflegers festgesetzt, wobei das Gericht insoweit einen Ermessensentscheid trifft.
  • § 1839 BGB (Fälligkeit der Vergütung): Diese Vorschrift regelt die Fälligkeit der Vergütung des Nachlasspflegers und besagt, dass die Vergütung des Nachlasspflegers fällig wird, wenn die Pflicht des Nachlasspflegers durch Beendigung der Nachlasspflegschaft oder durch Verzicht erloschen ist.
  • § 1837 BGB (Pflicht des Nachlasspflegers): Diese Vorschrift regelt die Pflichten des Nachlasspflegers. Der Nachlasspfleger ist verpflichtet, den Nachlass zu verwalten und das Vermögen des Verstorbenen zu schützen und zu erhalten. Er hat dabei die Interessen der Erben zu wahren.
  • § 59 FamFG (Beschwerde gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts): Diese Vorschrift regelt die Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen.
  • § 1835 BGB (Bestellung des Nachlasspflegers): Diese Vorschrift regelt die Bestellung des Nachlasspflegers und seine Aufgaben. Sie bestimmt, dass die Bestellung durch das Nachlassgericht erfolgt, wenn die Erben nicht zum Erben eingesetzt wurden, die Erben nicht bekannt sind oder die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 21 W 61/24 – Beschluss vom 22.08.2024


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