Grundregeln der gesetzlichen Erbfolge
„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über.“, § 1922 Absatz 1 des Bürgerlichen…
Grundregeln der gesetzlichen Erbfolge
„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über.“, § 1922 Absatz 1 des Bürgerlichen…
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