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Testament – nicht bezeichnete Kinder als Erben

In einem ungewöhnlichen Erbfall musste das Kammergericht Berlin entscheiden, ob Geburtsurkunden und eidesstattliche Versicherungen ausreichen, um die Nacherben eines 1978 verfassten Testaments zu bestimmen. Streitpunkt waren die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie, die der Erblasser seinen Kindern als befreiten Vorerben vermacht hatte, wobei die Enkel als Nacherben eingesetzt wurden. Das Gericht entschied, dass zur eindeutigen Klärung der Erbfolge ein Erbschein erforderlich ist, um mögliche weitere Erben auszuschließen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gericht hat entschieden, dass für die Eintragung der Beteiligten ins Grundbuch ein Erbschein nötig ist.
  • Ein notarielles Testament allein reichte nicht aus, um die Erbfolge hinreichend nachzuweisen.
  • Die Schwierigkeit liegt darin, zu beweisen, dass die Beteiligten die einzigen Kinder der verstorbenen B… sind.
  • Geburtsurkunden zeigen lediglich die Abstammung, nicht aber die Vollständigkeit der Nachkommenschaft.
  • Eine eidesstattliche Versicherung der Beteiligten genügt nicht als Beweis im Grundbuchverfahren.
  • Das Grundbuchamt kann nicht wie ein Nachlassgericht eidesstattliche Versicherungen akzeptieren.
  • Ein allgemeines Nachweiserfordernis besteht, auch wenn keine Anhaltspunkte für weitere Kinder vorhanden sind.
  • Der Nachweis muss durch die Vorlage offizieller Urkunden erbracht werden.
  • Die Entscheidung trägt zur Klarstellung bei, welche Nachweise im Grundbuchverfahren erforderlich sind.

Erbrecht im Fokus: Herausforderungen bei der Erbfolge nicht benannter Kinder

Das Erbrecht regelt, wie Vermögen und Nachlass nach dem Tod einer Person verteilt werden. Besonders komplex wird es, wenn nicht bezeichnete Kinder als Erben in einem Testament auftauchen. In solchen Fällen kann die gesetzliche Erbfolge und der Pflichtteilsanspruch eine entscheidende Rolle spielen. Diese Regelungen sichern, dass selbst nicht namentlich erwähnte Kinder gewisse Erbansprüche geltend machen können. Darüber hinaus sind Aspekte wie die Ausschlagung der Erbschaft, die Nachlassregelung und die Bildung einer Erbengemeinschaft relevant. In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Überlegungen bei der Erbfolge nicht benannter Kinder beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Erbschaftsstreit um Immobilienanteile: Kammergericht Berlin fordert Erbschein

Erbschaftsstreit um nicht benannte Nacherben
Das Kammergericht Berlin fordert für die Eintragung von Nacherben im Erbrecht einen Erbschein, um individuelle Erbansprüche nachzuweisen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Im Zentrum eines aktuellen Erbrechtsstreits steht eine Immobilie, deren Eigentumsverhältnisse vor dem Kammergericht Berlin verhandelt wurden. Der ursprüngliche Eigentümer A. hatte in seinem notariellen Testament von 1978 seine Kinder B. und C. als befreite Vorerben zu gleichen Teilen eingesetzt. Dabei sollte B. das betreffende Grundstück erhalten. A. verfügte zudem, dass die jeweiligen Kinder seiner Kinder als Nacherben fungieren sollten.

Komplexe Eigentumsübertragung führt zu rechtlichen Unklarheiten

Nach dem Tod von A. im Jahr 1980 wurde B. als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Im Jahr 2000 übertrug B. schenkungshalber je 30/100 Anteile an zwei Beteiligte, die als ihre Kinder bezeichnet wurden. Sie behielt sich dabei ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor. Nach B.’s Tod im Jahr 2022 beantragte die Beteiligte zu 1), dass sie und der Beteiligte zu 2) hinsichtlich des verbliebenen 40/100 Anteils von B. in ungeteilter Erbengemeinschaft eingetragen werden sollten.

Grundbuchamt verlangt Erbschein für Nacherbfolge

Das Grundbuchamt forderte für die Eintragung die Vorlage eines Erbscheins, der die Beteiligten als Nacherben von A. ausweist. Diese Zwischenverfügung wurde von den Beteiligten angefochten. Die Beteiligte zu 1) argumentierte, dass das notarielle Testament von A. in Verbindung mit den Geburtsurkunden der Beteiligten für den Nachweis der Erbfolge ausreichen müsste.

Kammergericht bestätigt Notwendigkeit eines Erbscheins

Das Kammergericht Berlin wies die Beschwerde der Beteiligten zurück und bestätigte die Forderung des Grundbuchamts nach einem Erbschein. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der 40/100 Anteil von B. nicht auf ihre Erben übergegangen sei, sondern gemäß § 2111 Abs. 1 S. 1 und § 2139 BGB auf die von A. bestimmten Nacherben.

Unzureichende Nachweise für die Erbfolge

Das Gericht stellte fest, dass dem Testament von A. nicht zu entnehmen sei, wer genau die Kinder von B. sind. Geburtsurkunden der Beteiligten könnten zwar ihre Abstammung von B. beweisen, nicht aber, dass keine weiteren Kinder existieren oder existierten. Auch eine eidesstattliche Versicherung der Beteiligten, sie seien die einzigen Kinder von B., wurde vom Gericht als unzureichend erachtet, da das Grundbuchamt im Gegensatz zum Nachlassgericht nicht befugt sei, eine solche Versicherung abzunehmen.

Bedeutung des Urteils für die Erbschaftspraxis

Das Kammergericht betonte, dass der Nachweis des Nichtvorhandenseins weiterer Kinder nicht nur dann zu erbringen sei, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestünden. Es verwies darauf, dass die Vorlage der in § 35 Abs. 1 S. 1 GBO genannten Urkunden die Regel sei und Ausnahmen davon nicht erweitert werden sollten, wenn – wie in diesem Fall – keine Beweisnot bestehe.

Mit dieser Entscheidung unterstreicht das Kammergericht Berlin die Bedeutung formeller Nachweise im Erbrecht, insbesondere wenn es um die Übertragung von Immobilienanteilen geht. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde eröffnet die Möglichkeit, die Frage der erforderlichen Nachweise für die Nacherbenstellung auf höherer Instanz zu klären.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil des Kammergerichts Berlin unterstreicht die Notwendigkeit eines Erbscheins bei komplexen Erbfällen mit Vor- und Nacherbschaft, insbesondere bei Immobilienübertragungen. Es verdeutlicht, dass Geburtsurkunden und eidesstattliche Versicherungen allein nicht ausreichen, um die Nacherbenstellung zweifelsfrei nachzuweisen. Diese Entscheidung stärkt die formellen Anforderungen im Erbrecht und betont die Bedeutung lückenloser Dokumentation für eine rechtssichere Eigentumsübertragung.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie kann ich als nicht namentlich benannter Nacherbe meine Erbenstellung nachweisen?

Als nicht namentlich benannter Nacherbe können Sie Ihre Erbenstellung durch verschiedene Methoden nachweisen. Der Erbschein ist dabei das sicherste und umfassendste Dokument. Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht Ihre Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser und die Erfüllung der im Testament genannten Bedingungen für die Nacherbfolge darlegen.

Alternativen zum Erbschein

In manchen Fällen können Sie Ihre Erbenstellung auch ohne Erbschein nachweisen:

  1. Notarielles Testament oder Erbvertrag: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, in dem die Nacherbfolge geregelt ist, können Sie dieses zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vorlegen. Dies wird oft von Banken, Grundbuchämtern und dem Handelsregister akzeptiert.
  2. Eigenhändiges Testament: Bei einem eigenhändigen Testament des Erblassers, das die Nacherbfolge regelt, können Sie dieses zusammen mit der Eröffnungsniederschrift und ergänzenden Dokumenten (z.B. Geburtsurkunden) vorlegen. Viele Banken akzeptieren dies mittlerweile, andere Stellen wie Grundbuchämter verlangen jedoch meist einen Erbschein.
  3. Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung: Wenn Sie als „Abkömmling“ oder in einer ähnlichen allgemeinen Formulierung als Nacherbe eingesetzt wurden, können Sie Ihre Stellung durch Vorlage von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden) belegen. Dies funktioniert besonders gut bei einer überschaubaren Familienkonstellation.

Herausforderungen beim Nachweis

Der Nachweis Ihrer Erbenstellung kann kompliziert sein, wenn die Nacherbfolge an Bedingungen geknüpft ist. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich belegen, dass diese Bedingungen eingetreten sind. Beispielsweise, wenn die Nacherbfolge erst bei Wiederverheiratung des Vorerben eintritt, benötigen Sie einen Nachweis über diese Eheschließung.

Bedenken Sie, dass verschiedene Stellen unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis stellen können. Während eine Bank möglicherweise ein eröffnetes handschriftliches Testament akzeptiert, verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Erbenstellung nachzuweisen, kann es sinnvoll sein, einen Erbschein zu beantragen. Obwohl dies mit Kosten verbunden ist, bietet es Ihnen die größte Sicherheit und wird von allen Stellen anerkannt.


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Welche Rolle spielt der Erbschein bei der Eintragung von Nacherben im Grundbuch?

Der Erbschein spielt eine zentrale Rolle bei der Eintragung von Nacherben im Grundbuch. Er dient als amtlicher Nachweis der Erbenstellung und enthält wichtige Informationen zur Vor- und Nacherbschaft.

Bedeutung des Erbscheins für die Grundbucheintragung

Wenn Sie als Nacherbe im Grundbuch eingetragen werden sollen, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein. Dieser muss gemäß § 2363 BGB explizit die Anordnung der Nacherbfolge, die Voraussetzungen für deren Eintritt und Ihre Person als Nacherben aufführen. Das Grundbuchamt verlangt diesen Nachweis, um die Rechtsverhältnisse korrekt im Grundbuch abzubilden.

Eintragung des Nacherbenvermerks

Mit dem Erbschein wird von Amts wegen ein Nacherbenvermerk im Grundbuch eingetragen. Dieser Vermerk schützt Ihre Rechte als Nacherbe, indem er potenzielle Erwerber über die bestehende Nacherbfolge informiert. Ohne diesen Vermerk könnten Sie Gefahr laufen, Ihre Rechte an der Immobilie zu verlieren, falls der Vorerbe diese veräußert.

Alternativen zum Erbschein

In bestimmten Fällen können Sie die Eintragung im Grundbuch auch ohne Erbschein erreichen. Wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, das die Nacherbfolge eindeutig regelt, kann dieses zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts ausreichen. Diese Alternative ist oft schneller und kostengünstiger als die Beantragung eines Erbscheins.

Konsequenzen bei fehlender Dokumentation

Sollten Sie als Nacherbe nicht im Grundbuch eingetragen sein, kann dies erhebliche Folgen haben. Der Vorerbe könnte über die Immobilie verfügen, ohne dass Ihre Rechte als Nacherbe berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Immobilie vollständig.

Vorgehen bei Eintritt des Nacherbfalls

Wenn der Nacherbfall eintritt, also die Bedingungen für Ihr Erbe erfüllt sind, müssen Sie erneut tätig werden. Mit einem auf Sie als Nacherben ausgestellten Erbschein können Sie die Berichtigung des Grundbuchs und die Löschung des Nacherbenvermerks beantragen. Dies ist wichtig, um Ihre volle Verfügungsgewalt über die geerbte Immobilie zu erlangen.


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Was bedeutet „befreite Vorerbschaft“ und welche Auswirkungen hat sie auf die Nacherben?

Eine befreite Vorerbschaft erweitert die Rechte des Vorerben erheblich. Bei dieser Form der Vorerbschaft hat der Erblasser den Vorerben von bestimmten gesetzlichen Beschränkungen befreit, die normalerweise für Vorerben gelten.

Rechte des befreiten Vorerben

Als befreiter Vorerbe können Sie weitgehend frei über den Nachlass verfügen. Sie dürfen beispielsweise Grundstücke und Immobilien aus dem Erbe verkaufen oder belasten, ohne die Zustimmung des Nacherben einzuholen. Auch andere Erbschaftsgegenstände können Sie für sich selbst nutzen oder sogar verbrauchen. Diese erweiterten Befugnisse ermöglichen Ihnen eine flexiblere Verwaltung des Nachlasses.

Grenzen der Befreiung

Trotz der erweiterten Rechte unterliegen Sie als befreiter Vorerbe weiterhin einigen wichtigen Einschränkungen. Sie dürfen keine Gegenstände aus dem Nachlass verschenken. Dieses Schenkungsverbot dient dem Schutz der Nacherben und kann nicht durch den Erblasser aufgehoben werden. Zudem müssen Sie auf Verlangen des Nacherben ein Nachlassverzeichnis erstellen.

Auswirkungen auf die Nacherben

Für die Nacherben bedeutet eine befreite Vorerbschaft ein erhöhtes Risiko. Ihr Erbe kann sich durch die Handlungen des befreiten Vorerben erheblich verringern. Wenn Sie als Nacherbe eingesetzt sind, haben Sie weniger Kontroll- und Einspruchsrechte gegenüber dem Vorerben. Sie können beispielsweise Verkäufe von Nachlassgegenständen nicht verhindern.

Allerdings gibt es Schutzmaßnahmen: Verschenkt der befreite Vorerbe Nachlassgegenstände oder vermindert er den Nachlass absichtlich zu Ihrem Nachteil, können Sie Schadensersatz fordern. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie den Schaden nachweisen können.

Rechtliche Grundlagen

Die Möglichkeit zur Befreiung des Vorerben ist in § 2136 BGB geregelt. Hier sind die Beschränkungen aufgelistet, von denen der Erblasser den Vorerben befreien kann. Wichtig ist, dass der Erblasser die Befreiung ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag anordnen muss. Fehlt eine solche Anordnung, gilt der Vorerbe als nicht befreit.


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Welche Bedeutung haben notarielle Testamente für die Bestimmung von Nacherben?

Notarielle Testamente spielen eine entscheidende Rolle bei der rechtssicheren Bestimmung von Nacherben. Sie bieten mehrere Vorteile gegenüber privatschriftlichen Testamenten:

Rechtliche Präzision und Klarheit

Der Notar verfügt über fundierte juristische Kenntnisse und kann die Wünsche des Erblassers präzise und rechtssicher formulieren. Dies ist besonders wichtig bei der komplexen Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft. Der Notar stellt sicher, dass die Anordnung der Nacherbfolge eindeutig und unmissverständlich im Testament festgehalten wird.

Vermeidung von Formfehlern

Notarielle Testamente sind formell unanfechtbar. Der Notar achtet darauf, dass alle gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Dies minimiert das Risiko, dass das Testament später aufgrund von Formfehlern für ungültig erklärt wird.

Beratungsfunktion des Notars

Der Notar berät den Erblasser umfassend über die rechtlichen Konsequenzen seiner Verfügungen. Er kann auf mögliche Fallstricke hinweisen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Dies ist besonders wertvoll bei der Nacherbfolge, da hier viele rechtliche Aspekte zu beachten sind.

Klärung des Erblasserwillens

In einem ausführlichen Gespräch ermittelt der Notar den tatsächlichen Willen des Erblassers. Er hinterfragt unklare Formulierungen und stellt sicher, dass die Testamentsbestimmungen den wahren Absichten des Erblassers entsprechen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie als Erblasser komplexe familiäre Verhältnisse oder besondere Vermögenssituationen berücksichtigen möchten.

Vermeidung von Auslegungsproblemen

Durch die präzise Formulierung des Notars werden spätere Auslegungsprobleme vermieden. Dies ist besonders relevant bei der Nacherbfolge, da hier oft Fragen zur genauen Bestimmung des Nacherbfalls oder zum Umfang der Verfügungsbefugnis des Vorerben auftreten können.

Nachweisfunktion

Das notarielle Testament hat eine starke Beweiskraft. Es wird beim Nachlassgericht hinterlegt und ist im Erbfall sofort verfügbar. Dies erleichtert die Durchsetzung der Rechte des Nacherben erheblich.

Schutz vor Manipulation

Durch die notarielle Beurkundung und Verwahrung beim Nachlassgericht ist das Testament vor nachträglichen Manipulationen geschützt. Dies gibt Ihnen als Erblasser die Sicherheit, dass Ihre Anordnungen zur Nacherbfolge auch tatsächlich umgesetzt werden.

Wenn Sie eine Vor- und Nacherbschaft anordnen möchten, ist ein notarielles Testament aufgrund dieser Vorteile in den meisten Fällen die empfehlenswerte Option. Es bietet Ihnen die größtmögliche Rechtssicherheit und minimiert das Risiko späterer Streitigkeiten unter den Erben.


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Wie können Erblasser sicherstellen, dass ihre Nacherbenverfügungen eindeutig und rechtssicher sind?

Um Nacherbenverfügungen eindeutig und rechtssicher zu gestalten, sollten Erblasser folgende Punkte beachten:

Präzise Formulierungen sind entscheidend. Verwenden Sie klare und unmissverständliche Begriffe, um die Nacherben zu benennen und den Zeitpunkt oder die Bedingung für den Eintritt der Nacherbfolge festzulegen. Vermeiden Sie vage Ausdrücke oder mehrdeutige Formulierungen, die zu Interpretationsspielräumen führen könnten.

Eindeutige Identifikation der Nacherben

Benennen Sie die Nacherben so genau wie möglich. Verwenden Sie vollständige Namen, Geburtsdaten und gegebenenfalls Verwandtschaftsbeziehungen. Wenn Sie beispielsweise „meine Kinder“ als Nacherben einsetzen möchten, spezifizieren Sie, ob damit nur eheliche, auch nichteheliche oder adoptierte Kinder gemeint sind.

Klare Bedingungen für den Eintritt der Nacherbfolge

Definieren Sie präzise, wann die Nacherbfolge eintreten soll. Dies kann ein bestimmtes Datum, ein Ereignis oder eine Bedingung sein. Beispiel: „Mein Ehepartner soll Vorerbe sein. Nach seinem Tod oder bei einer Wiederverheiratung sollen unsere gemeinsamen Kinder Nacherben werden.“ Achten Sie darauf, dass die Bedingungen rechtlich zulässig und überprüfbar sind.

Umfang der Nacherbschaft festlegen

Bestimmen Sie genau, welche Vermögenswerte von der Nacherbschaft erfasst werden sollen. Sie können die Nacherbschaft auf bestimmte Gegenstände beschränken oder das gesamte Erbe einbeziehen. Eine klare Auflistung der betroffenen Vermögenswerte verhindert spätere Unklarheiten.

Rechte und Pflichten des Vorerben definieren

Legen Sie fest, welche Befugnisse der Vorerbe in Bezug auf das Erbe hat. Sie können beispielsweise bestimmen, ob der Vorerbe das Vermögen frei verbrauchen darf oder ob er es ungeschmälert erhalten muss. Bedenken Sie dabei, dass bestimmte gesetzliche Schutzvorschriften zugunsten des Nacherben nicht abbedingbar sind.

Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen

Die Gestaltung einer rechtssicheren Nacherbenverfügung ist komplex. Es empfiehlt sich, einen Notar hinzuzuziehen. Dieser kann nicht nur bei der korrekten Formulierung helfen, sondern auch sicherstellen, dass die Verfügung formell gültig ist.

Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Lebenssituationen können sich ändern. Überprüfen Sie Ihre Nacherbenverfügung regelmäßig und passen Sie sie gegebenenfalls an, wenn sich familiäre Verhältnisse oder Vermögenssituationen geändert haben.

Wenn Sie diese Punkte beachten, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Nacherbenverfügung eindeutig und rechtssicher ist. Dies hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und stellt sicher, dass Ihr letzter Wille wie von Ihnen beabsichtigt umgesetzt wird.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erbschein

Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird und bescheinigt, wer die rechtmäßigen Erben eines Verstorbenen sind und welchen Anteil sie am Nachlass haben. Der Erbschein dient insbesondere dazu, gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern die Erbenstellung nachzuweisen (§ 2353 BGB).

Beispiel: Im vorliegenden Fall forderte das Grundbuchamt einen Erbschein, um die Nacherbenstellung bezüglich einer Immobilie zu bestätigen, da Geburtsurkunden und eidesstattliche Versicherungen als Belege unzureichend waren.

Der Erbschein ist von großer Bedeutung, wenn es um die Übertragung von Rechten im Grundbuch geht. Er ist zu unterscheiden von einem Testament, welches die Erbfolge regelt, aber nicht den formellen Nachweis der Erbberechtigung darstellt.


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Befreite Vorerbschaft

Befreite Vorerbschaft ist ein Konzept im Erbrecht, bei dem der Erblasser einem Vorerben bestimmte Befugnisse einräumt, die über die gewöhnlichen Rechte eines Vorerben hinausgehen. Ein befreiter Vorerbe kann in der Regel wie ein Vollerbe über das Erbe verfügen, ohne auf die Rechte der Nacherben Rücksicht nehmen zu müssen (§ 2136 BGB).

Beispiel: Im Text hat der Erblasser seine Kinder als befreite Vorerben eingesetzt, was bedeutet, dass sie mehr Rechte beim Umgang mit der geerbten Immobilie hatten, als dies sonst der Fall gewesen wäre.

Der Unterschied zur nicht befreiten Vorerbschaft ist wichtig, da ein nicht befreiter Vorerbe in seiner Verfügungsgewalt stark eingeschränkt ist, um die Rechte der Nacherben zu sichern.


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Nacherbschaft

Nacherbschaft bezeichnet eine Erbfolge, bei der ein Erbe erst nach dem Tod eines zuvor bestimmten Vorerben die Erbschaft antritt. Der Nacherbe hat vor Eintritt der Nacherbfolge nur eine Anwartschaft und kann die Erbschaft erst genießen, wenn der Vorerbfall eintritt (§ 2106 BGB).

Beispiel: Im vorliegenden Fall waren die Enkelkinder des Erblassers als Nacherben vorgesehen, um die Immobilie nach dem Tod der Vorerben zu erben.

Die Nacherbschaft unterscheidet sich von der unmittelbaren Erbschaft dadurch, dass sie den Erbfall in zwei Phasen teilt und dem Vorerben eine temporäre Verfügungsmacht gibt, bevor der Nacherbe zum Zuge kommt.


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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine staatliche Behörde, die für die Führung des Grundbuchs zuständig ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien gibt (Grundbuchordnung, GBO).

Beispiel: Im Text verlangt das Grundbuchamt für die Eintragung eines Erben in das Grundbuch einen Erbschein, um die korrekte Nachfolge zu verifizieren.

Im Unterschied zu anderen Behörden kann das Grundbuchamt nicht selbstständig eidesstattliche Versicherungen zur Erbfolge abnehmen, es benötigt formelle Nachweise wie den Erbschein.


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Nießbrauchsrecht

Nießbrauchsrecht ist das Recht, die Vorteile eines fremden Eigentums zu nutzen, ohne dessen Eigentümer zu sein. Der Nießbraucher darf die Sache selbst nutzen und die Erträge daraus ziehen, muss sie aber im Bestand erhalten (§ 1030 BGB).

Beispiel: Im Text behielt sich die Vorerbin ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an Teilen der Immobilie vor, was ihr das Nutzungsrecht garantierte, obwohl sie Rechte an Dritte übertragen hatte.

Das Nießbrauchsrecht unterscheidet sich von anderen Nutzungsrechten dadurch, dass es nicht übertragbar ist und sich auf das komplette Recht an dem genutzten Objekt bezieht, nicht nur auf einzelne Aspekte wie Mieteinnahmen.


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Eidesstattliche Versicherung

Eine eidesstattliche Versicherung ist eine feierliche Erklärung, in der der Versichernde die Wahrheit einer Aussage beschwört. Sie hat Rechtssicherheit und kann, wenn falsch, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 156 StGB).

Beispiel: Im Fall reichte die eidesstattliche Versicherung nicht aus, um die gewünschte Erbenstellung vor dem Grundbuchamt zu beweisen, da diese nur durch einen Erbschein rechtlich anerkannt wird.

Diese Versicherung bietet in vielen rechtlichen Situationen eine Alternative zu notariellen Beurkundungen, sie ist jedoch unzureichend für eine Erbenstellung im Grundbuchverfahren, da das Grundbuchamt keine Befugnis zur Anerkennung solcher Versicherungen hat.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1922 Abs. 1 BGB: Dieses Gesetz regelt den Wegfall des Erbes und den Übergang des Nachlasses auf die Erben des Verstorbenen. Im konkreten Fall ist es relevant, weil es bezieht sich darauf, dass der Anteil der verstorbenen B… nicht direkt auf ihre Erben, sondern aufgrund der testamentarischen Verfügung auf die Nacherben übergeht. Dies führt zu der Notwendigkeit, zusätzlich einen Erbschein für die Erben der B… vorzulegen.
  • § 2111 Abs. 1 S. 1 BGB: Hier wird die Regelung behandelt, dass Nacherben nur nach dem Tod des Vorerben erben können. Im vorliegenden Fall ist dies bedeutsam, da die Ansprüche aus dem Erbe von A… erst durch den Tod von B… an ihre Nacherben übergegangen sind, was ein spezifisches Erfordernis für die Vorlage des Erbscheins nach sich zieht.
  • § 35 Abs. 1 GBO: Diese Vorschrift sieht vor, dass das Grundbuchamt zur Bestätigung von Erbfolgen einen Erbschein verlangen kann, um festzustellen, wer die rechtmäßigen Erben sind. Im vorliegenden Fall stellt das Grundbuchamt die Voraussetzung auf, einen Erbschein für die Erben von A… vorzulegen, um die Erbfolge nach B… korrekt attestieren zu können, wodurch der Nachweis der Erbenstellung entscheidend wird.
  • § 54 Abs. 1 S. 1 PStG: Diese Norm befasst sich mit der Beweisbarkeit der Abstammung im Personenstandswesen. Der Zusammenhang zum Fall ergibt sich darin, dass die Geburtsurkunden der Beteiligten zwar deren Abstammung von B… nachweisen können, jedoch nicht ausreichen, um zu belegen, dass keine weiteren Kinder vorhanden sind oder waren, was eine kritische Voraussetzung für den Erbschein darstellt.
  • § 156 StGB: Diese Regelung behandelt die Strafbarkeit falscher eidesstattlicher Versicherungen. Obwohl die Beteiligten eine eidesstattliche Versicherung abgeben wollten, um zu beweisen, dass sie die einzigen Kinder von B… sind, wird im Urteil klargestellt, dass eine solche Versicherung im Grundbuchverfahren nicht ausreichend ist, was die Komplexität der Nachweisführung im Erbfall verdeutlicht.

Das vorliegende Urteil

KG Berlin – Az: 1 W 27/24 – Beschluss vom 09.07.2024


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