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Was ist ein Behindertentestament?

Die wesentlichen Besonderheiten eines Behindertentestaments

Das Erbrecht kennt viele verschiedene Erbenkonstellationen, für die es die verschiedensten Kriterien zu beachten gilt. Es gibt jedoch auch eine ganz spezielle Erbenkonstellation, bei welcher es auch dementsprechend eine gänzlich andere Testamentsform geben muss. Die Rede ist an dieser Stelle von dem sogenannten Behindertentestament, welches natürlich auch seine gänzlich eigenen Kriterien mit sich bringt.

Vorab ist es erst einmal wichtig zu wissen, dass durch ein Behindertentestament der Übergang der Erbmasse von dem behinderten Erben auf den Staat verhindert werden kann. Das Behindertentestament ist dementsprechend zum Wohl der behinderten Person ausgelegt.

Warum ist ein Behindertentestament erforderlich?

Der Umstand, dass überhaupt ein Behindertentestament erforderlich ist, liegt in einem Grundproblem mit der Behinderung an sich begründet. Es kommt nicht selten vor, dass ein Mensch mit einer Behinderung auf Hilfe im täglichen Leben angewiesen ist und dementsprechend eine Einrichtung bewohnt, für die natürlich Kosten anfallen. Diese Kosten erreichen nicht selten Größenordnungen, die von der behinderten Person in Eigenleistung nicht bewältigt werden können. Dies ist an sich auch kein Problem, da die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialstaat ist und dementsprechend der Staat hilfreich zur Seite steht. Das Grundwesen des Staates ist es jedoch, dass lediglich für Menschen ohne Eigenvermögen die Hilfe angeboten wird. Wenn nunmehr ein behinderter Mensch beispielsweise durch eine Erbschaft zu Vermögen kommt, dann wird dieses Vermögen selbstverständlich für die Kostenregulierung verwendet. Simpel ausgedrückt bedeutet dies, dass die Erbschaft dem Staat zufällt. Die behinderte Person hätte in diesem Fall durch die Erbschaft dann keinen Vorteil mehr, da die Pflegekosten selbst aufgebracht werden müssen.

Grundsätzlich muss dieser Praxis nach jeder Mensch mit einer Behinderung, welcher Sozialleistungen für Pflegekosten oder Einrichtungsunterbringungen vom Staat bezieht, mit dieser nachteiligen Regelung rechnen. Hierbei spielt dann auch die familiäre Stellung der Person mit Behinderung zum Erblasser keine Rolle mehr, da die Erbschaft vollständig an den Staat geht.

Diese Regelung ist indes nicht neu und auch vielen Menschen bekannt. Nicht zuletzt aus diesem Grund kommen potenzielle Erblasser auf die Frage, ob eine Enterbung der behinderten Person eine Lösung des Problems wäre. Dies muss jedoch entschieden verneint werden, da auch behinderten Personen ein Mindesterbanteil zusteht. Je nach Art und Güte der Behinderung sowie dem entsprechenden geistigen Status der behinderten Person würde in der gängigen Praxis jedoch kaum ein behinderter Mensch diesen Pflichtteil bei den etwaigen Miterben juristisch einfordern. Dies ist jedoch auch nicht erforderlich, da der Staat diese Aufgabe übernimmt. Der Pflichtteil geht somit selbst im Fall einer Enterbung auf jeden Fall an den Staat zur Kostenregulierung der Lebenskosten der behinderten Person.

Behindertentestament
Sinn und Zweck eines Behindertentestaments – Symbolfoto: Burdun/Bigstock

Das Behindertentestament als Lösung

Wer nach einer Lösung sucht, von welcher die behinderte Person im Erbschaftsfall auf jeden Fall profitiert, sollte sich ausführlich mit der Thematik des Behindertentestaments beschäftigen. Hierbei darf jedoch verschwiegen werden, dass bei dem Behindertentestament wichtige Regelungen eingehalten und auch entsprechende Schritte durchführt werden müssen. Im Grunde genommen muss ein Erblasser vier Schritte für die Wirksamkeit des Behindertentestaments durchführen.

Diese vier Schritte sind

  • das Verfassen eines Testaments
  • die Einsetzung der behinderten Person mit dem Status „Vorerbe“
  • die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers
  • die notarielle Beurkundung des Testaments durchführen lassen

Zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung ist es äußerst ratsam, dass die behinderte Person als Erbe einen den Pflichtteil übersteigenden Anteil an der Erbschaft erhält. Auf diese Weise wird dann wirksam verhindert, dass der Staat eine Einforderung des Pflichtteils durchführt. In dem Testament muss ebenfalls verfügt werden, dass die behinderte Person als „Vorerbe“ eingesetzt wird. Um den Hintergrund zu verstehen, sollte ein Nachlassgeber jedoch erst einmal wissen, was es mit dem Status des „Vorerben“ im Erbrecht auf sich hat.

Ein Vorerbe erhält die Erbschaft lediglich zur Bewahrung. Dementsprechend hat der Vorerbe auch keine freie Verfügung über die Erbschaft, sondern profitiert lediglich von den wirtschaftlichen Erträgen aus der Erbschaft heraus. Diese wirtschaftlichen Erträge stehen dann auch dem Vorerben zur freien Verfügung. Das Erbe selbst bleibt jedoch unangetastet.

Ganz besonders wichtig im Zusammenhang mit dem Behindertestament ist die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers. Ideal wäre es natürlich, wenn es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Vertrauensperson der Familie handelt, welche auch die behinderte Person kennt. Es ist jedoch auch möglich, dass diese Aufgabe mehreren Personen zukommt.

Eine Person, die als rechtliche Betreuungsperson des Erben mit Behinderung betraut ist, darf nicht zum Vollstrecker des Testaments bestellt werden. Die rechtliche Betreuungsperson hat in einem Erbfall die Aufgabe, die Testamentsvollstreckung zu kontrollieren.

Der Testamentsvollstrecker kann dem Erben mit Behinderung die Erbschaftserträge auch in sehr kleinen Raten zur Verfügung stellen oder gezielt anfallende Rechnungen davon bezahlen. Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass der Staat Sozialleistungen für den Erben mit Behinderung tätigt und dementsprechend die Raten eine entsprechend angepasste Höhe haben. Als Erblasser ist es daher auch enorm wichtig, dass dem Testamentsvollstrecker in der letztwilligen Verfügung so exakte Anweisungen wie nur irgend möglich hinterlassen werden.

Die rechtliche Sicherheit ist bei einem Behindertentestament immens wichtig. Insbesondere dann, wenn mehrere Erben vorhanden sein sollten, kann es durch die letztwillige Verfügung sehr schnell zu Streitigkeiten kommen. Der Klageweg gegen das Behindertentestament ist in Deutschland zwar ohne Weiteres möglich, doch bietet eine notarielle Beurkundung des Behindertentestaments eine gewisse Form der Sicherheit. Bedauerlicherweise muss jedoch an dieser Stelle auch gesagt werden, dass es im Hinblick auf das Behindertentestament keine abschließende Rechtssicherheit gibt. Es ist in Deutschland immer möglich, dass durch eine neue Gesetzgebung auch die Regularien für die Gültigkeit eines Behindertentestaments Änderungen erfahren. Nach der aktuellen Rechtssprechung sind die oben genannten Regularien derzeitig vollumfänglich für ein wirksames Behindertentestament gültig, aber dennoch wird vor der Verfassung einer derartigen letztwilligen Verfügung auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung angeraten.

Im Rahmen einer derartigen Beratung, welche wir sehr gern für Sie übernehmen, wird dann auch ein bereits vorhandener Entwurf eines Behindertentestaments auf die rechtliche Gültigkeit hin überprüft. Doch selbst dann, wenn Sie noch kein derartiges Testament aufgesetzt haben, können wir sehr gern für Sie tätig werden. Auf Ihren Wunsch hin verfassen wir ein rechtlich gültiges Behindertentestament, welches alle Ihre Wünsche und Vorstellungen zur vollständigen Absicherung Ihres Erbnehmers mit Behinderung beinhaltet. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir verfügen über ein großes und kompetentes Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und stehen Ihnen gern zur Seite.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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