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Zwei Testamente mit dem gleichen Datum: Welche Erbfolge gilt?

Ein Sohn in Mecklenburg-Vorpommern kämpft um einen Nachlasswert von 500.000 Euro, weil zwei Testamente mit dem gleichen Datum völlig widersprüchliche Anweisungen des Verstorbenen enthalten. Dokumente auf kariertem und liniertem Papier lassen nun offen, ob die Beweislast für die Reihenfolge der Testamente eine bereits erklärte Erbausschlagung doch noch kippt.

Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 W 52/21

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Rostock
  • Datum: 25.11.2021
  • Aktenzeichen: 3 W 52/21
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren zum Erbschein
  • Rechtsbereiche: Erbrecht

Kinder erben zu gleichen Teilen, wenn zwei Testamente vom selben Tag sich inhaltlich widersprechen.

  • Testamente mit identischem Datum gelten ohne Beweis der Reihenfolge als gleichzeitig erstellt
  • Widersprüchliche Klauseln in gleichzeitig erstellten Testamenten verlieren automatisch ihre Gültigkeit
  • Beide Kinder erben hälftig wegen der übereinstimmenden Bestimmung in beiden Dokumenten
  • Ein Erbe kann seine Ausschlagung bei Irrtum über neue Testamente erfolgreich anfechten
  • Die Tochter zahlt alle Gerichtskosten wegen ihres unberechtigten Anspruchs auf das Alleinerbe

Was passiert bei zwei Testamenten mit dem gleichen Datum?

Der Tod eines nahen Angehörigen ist für die Hinterbliebenen stets eine emotionale Ausnahmesituation. Doch wenn beim Sichten des Nachlasses plötzlich zwei widersprüchliche Testamente auftauchen, die auch noch exakt dasselbe Datum tragen, verwandelt sich die Trauer schnell in einen erbitterten Rechtsstreit. Genau dieses Szenario verhandelte das Oberlandesgericht Rostock in einem bemerkenswerten Fall, der die Grenzen der Beweisbarkeit im Erbrecht aufzeigt.

Am 07.10.2018 verstarb ein Witwer und hinterließ ein Hausgrundstück sowie bewegliches Vermögen. Seine Ehefrau war bereits im Jahr 1998 verstorben. Die Erbengemeinschaft bestand potenziell aus seinen drei noch lebenden Kindern – zwei Töchtern und einem Sohn – sowie den zwei Enkelkindern eines bereits 2004 verstorbenen Sohnes. Zudem spielte die Lebensgefährtin des Verstorbenen eine Rolle, die ihn bis zu seinem Tod begleitet hatte.

Kariertes und liniertes Papier mit identischem handschriftlichem Datum neben einem Füller auf dunklem Holztisch.
Widersprüchliche Testamente mit identischem Datum heben sich in den unvereinbaren Klauseln rechtlich gegenseitig auf. | Symbolbild: KI

Was wie eine normale Nachlassabwicklung begann, entwickelte sich zu einem juristischen Tauziehen, als nacheinander zwei handschriftliche Testamente gefunden wurden. Beide trugen das Datum vom 04.07.2012. Beide waren vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Doch in einem entscheidenden Detail widersprachen sie sich massiv.

Die eine Tochter des Verstorbenen, die im späteren Verfahren einen Erbschein als Alleinerbin beziehungsweise mit umfassenden Rechten anstrebte, stützte sich auf ein Testament, das auf kariertem Papier verfasst war. Dieses Dokument räumte ihr einen weitreichenden Nießbrauch am Haus ein. Der Sohn des Verstorbenen hingegen, der zunächst nichts von der Komplexität ahnte und sein Erbe sogar ausgeschlagen hatte, berief sich später auf ein zweites Testament auf liniertem Papier. In diesem fehlte die Belastung durch den Nießbrauch.

Der Fall, der unter dem Aktenzeichen 3 W 52/21 verhandelt wurde, zeigt eindrücklich, wie Gerichte vorgehen, wenn sich die zeitliche Abfolge von Dokumenten nicht mehr rekonstruieren lässt. Es geht um handschriftliche Analysen, den Fundort von Papieren und die Frage, ob man eine einmal getätigte Ausschlagung der Erbschaft rückgängig machen kann, wenn neue Fakten auf den Tisch kommen.

Welche gesetzlichen Regeln gelten für die Reihenfolge bei den zwei Testamenten?

Um den Konflikt der Geschwister zu verstehen, ist ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) notwendig. Das deutsche Erbrecht ist hier eigentlich eindeutig: Ein späteres Testament hebt ein früheres auf, soweit das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht. Dies regelt § 2258 Absatz 1 BGB.

Normalerweise schreiben Erblasser ein Datum auf ihr Testament, damit im Todesfall klar ist, welches der „letzte Wille“ ist. Wenn jemand am 1. Mai ein Testament schreibt und am 1. Juni ein neues verfasst, gilt das Dokument vom Juni. Das ältere Papier verliert seine Gültigkeit, sofern das neue inhaltlich etwas anderes regelt.

Das Problem der Gleichzeitigkeit

Doch was geschieht, wenn – wie im vorliegenden Fall aus Mecklenburg-Vorpommern – beide Dokumente dasselbe Datum tragen? Der 4. Juli 2012 stand sowohl auf dem karierten als auch auf dem linierten Bogen. Eine Uhrzeit hatte der Vater nicht notiert.

In einer solchen Situation steht das Gericht vor einem Rätsel. Es muss versuchen, durch Indizien die Reihenfolge zu ermitteln. Gelingt dies nicht, greift ein seltener Rechtsgrundsatz: Die gleichzeitige Errichtung.

Wenn zwei Testamente als gleichzeitig errichtet gelten und sich inhaltlich widersprechen, heben sie sich in den widersprüchlichen Punkten gegenseitig auf. Juristen sprechen hier von der Teilunwirksamkeit von den widersprüchlichen Testamenten. Das bedeutet: Alles, was in beiden Testamenten gleich geregelt ist, bleibt wirksam. Nur dort, wo Testament A „Hüh“ und Testament B „Hott“ sagt, gilt keine der beiden Anordnungen.

Die Hürde der Ausschlagung

Ein zweiter wesentlicher Aspekt dieses Falls betrifft die Ausschlagung der Erbschaft. Wer erfährt, dass er Erbe geworden ist, hat sechs Wochen Zeit, dieses Erbe auszuschlagen (§ 1944 BGB). Das tun Erben oft, wenn der Nachlass überschuldet ist oder sie Streit vermeiden wollen.

Der Sohn des Verstorbenen hatte die Erbschaft zunächst ausgeschlagen. Er tat dies am 26.11.2018, kurz nach dem Tod des Vaters. Zu diesem Zeitpunkt kannte er nur das karierte Testament. Als Monate später das linierte Testament auftauchte, wollte er wieder Erbe sein.

Das Gesetz erlaubt eine solche Kehrtwende nur unter strengen Voraussetzungen. Eine Anfechtung der Ausschlagung ist möglich, wenn sich der Erbe über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses geirrt hat (§ 119 Absatz 2 BGB). Ob das Auftauchen eines zweiten Testaments, das die Belastungen des Erbes verändert, als solcher Irrtum gilt, war eine der Kernfragen, die das Oberlandesgericht zu klären hatte.

Wie stritten die Geschwister um die Deutung der Papiere?

Der Konflikt zwischen der Tochter und dem Sohn des Verstorbenen entzündete sich an der Frage: Welches Papier ist die gültige Endfassung und welches nur ein Entwurf?

Die Tochter, im Verfahren die Antragstellerin, argumentierte vehement für das karierte Testament. Ihre Begründung stützte sich vor allem auf den Fundort. Dieses Dokument war in einem Hefter mit wichtigen Familienunterlagen gefunden worden. Für die Tochter war dies der Beweis, dass der Vater dieses Dokument als das maßgebliche angesehen und bewusst dort abgelegt habe, um es für die Nachwelt zu sichern. Das linierte Testament hingegen war erst später aufgetaucht. Daraus schloss sie, dass das karierte Papier die jüngere und damit gültige Version sei. Ihr Ziel war der Erbschein als Alleinerbin, da sie durch die Kombination der Regelungen im karierten Testament faktisch die Kontrolle über den Nachlass erhalten hätte.

Die Position des Sohnes

Der Sohn, im Verfahren der Beteiligte zu 5, hielt dagegen. Für ihn war der Fundort in dem Hefter reiner Zufall und rechtlich bedeutungslos. Er konzentrierte sich auf den Inhalt und die Umstände seiner eigenen Ausschlagung.

Sein Argument: Er habe die Erbschaft nur deshalb ausgeschlagen, weil er dachte, das karierte Testament sei das einzig existente. In diesem Testament war der Nachlass durch einen lebenslangen Nießbrauch zugunsten seiner Schwester massiv belastet. Ein solcher Nießbrauch hätte bedeutet, dass die Schwester das Haus nutzen und Früchte daraus ziehen (z.B. vermieten) könnte, während er als Miterbe nur auf dem Papier Eigentümer wäre, aber keinen wirtschaftlichen Nutzen hätte.

Als er von dem linierten Testament erfuhr, in dem dieser Nießbrauch fehlte, änderte sich für ihn die Geschäftsgrundlage. Er erklärte die Anfechtung seiner Ausschlagung. Seine Sichtweise: Da das linierte Testament für ihn günstiger war und er von dessen Existenz nichts wusste, war seine ursprüngliche Ablehnung des Erbes unwirksam. Er beantragte, dass er und seine Schwester als Miterben zu je einer Hälfte festgestellt werden.

Das Amtsgericht Stralsund war in erster Instanz noch der Argumentation der Tochter gefolgt. Mit Beschluss vom 03.11.2020 (Az.: 532 VI 168/19) hatte es das karierte Testament als das jüngere angesehen und die Anfechtung des Sohnes zurückgewiesen. Dagegen legte der Sohn Beschwerde ein – und der Fall landete beim Oberlandesgericht Rostock.

Warum entschied das Oberlandesgericht Rostock auf Teilunwirksamkeit?

Die Richter am Oberlandesgericht Rostock unterzogen den Fall einer akribischen Prüfung und kamen zu einem gänzlich anderen Ergebnis als die Vorinstanz. In ihrem Beschluss vom 25.11.2021 zerlegten sie die Argumentationsketten beider Parteien und stellten eigene, logische Vergleiche an.

Das Scheitern der Zeitbestimmung

Zentraler Punkt der Entscheidung war die Unmöglichkeit, die Reihenfolge der Testamente zu bestimmen. Das Gericht stellte klar:

„Lässt sich die Reihenfolge von zwei am selben Tag errichteten Testamenten nicht aufklären, gelten sie als gleichzeitig errichtet.“

Die Richter verwarfen das Argument der Tochter, der Fundort im „wichtigen Hefter“ sei entscheidend. Ein Hefter beweise nicht, wann ein Papier dort hineingelegt wurde. Das karierte Testament könnte genauso gut ein erster Entwurf gewesen sein, den der Vater dort ablegte, bevor er sich an die Reinschrift auf liniertem Papier machte. Auch die Aussagen der Lebensgefährtin, die behauptete, der Vater habe das linierte Testament in einem Umschlag mit der Aufschrift „Testament“ aufbewahrt, halfen nicht weiter, da das Gericht Zweifel an der Glaubhaftigkeit dieser Zeugin in Bezug auf die Aufbewahrung hatte.

Da weder Zeugen noch äußere Umstände (wie Uhrzeiten oder Nummerierungen) Klarheit brachten, musste das Gericht von einer gleichzeitigen Errichtung ausgehen.

Der detaillierte Textvergleich

Um doch noch Indizien für eine logische Abfolge zu finden, verglichen die Richter die beiden handschriftlichen Testamente mit einem maschinenschriftlichen Entwurf, den eine Rechtsanwältin M. im Jahr 2011 für den Vater erstellt hatte. Dieser Vergleich förderte Interessantes zutage.

Der anwaltliche Entwurf sah vor:

  1. Die Tochter und der Sohn werden Erben.
  2. Die Lebensgefährtin erhält ein Nießbrauchsrecht.
  3. Ein Enkel erhält ein Vermächtnis.

Das Gericht prüfte nun, welches der handschriftlichen Dokumente diesem Entwurf näherkam oder logischer davon abwich.

Das linierte Testament folgte dem Entwurf weitgehend, änderte aber den „Nießbrauch“ für die Lebensgefährtin in ein „Wohnrecht“. Dies war plausibel, da die Anwältin ausgesagt hatte, der Erblasser habe mit dem juristischen Fachbegriff „Nießbrauch“ nichts anfangen können und habe eigentlich nur gewollt, dass seine Partnerin im Haus wohnen bleiben darf.

Das karierte Testament hingegen enthielt plötzlich einen Nießbrauch zugunsten der Tochter. Für diese gravierende Änderung gab es im anwaltlichen Entwurf keine Vorlage und keine erkennbare Motivation. Zudem war das Schriftbild auf dem karierten Papier krakelig und voller Rechtschreibfehler.

Das Gericht neigte dazu, das linierte Testament für die sorgfältigere, spätere Fassung zu halten, wollte sich aber nicht allein darauf festlegen. Die Konsequenz blieb dieselbe: Da keine sichere Reihenfolge feststellbar war, waren die widersprüchlichen Teile unwirksam.

Die Vernichtung des Nießbrauchs

Der entscheidende Widerspruch lag im Nießbrauch.

  • Kariertes Papier: Nießbrauch für die Tochter.
  • Liniertes Papier: Kein Nießbrauch für die Tochter.

Da sich diese Regelungen ausschließen und kein Testament Vorrang hatte, hoben sie sich gegenseitig auf. Das Gericht erklärte dazu:

„Sind die in den Testamenten enthaltenen Verfügungen – wie hier in Bezug auf das Nießbrauchsvermächtnis […] – unvereinbar, so werden sie unwirksam.“

Das Ergebnis: Der Nießbrauch existiert rechtlich nicht. Was bleibt, ist der übereinstimmende Kern beider Testamente. Und dieser besagte: Die Tochter und der Sohn sind die Erben.

Warum war die Anfechtung der Ausschlagung erfolgreich?

Das Gericht musste nun noch klären, ob der Sohn überhaupt noch Erbe sein konnte, nachdem er im November 2018 ausgeschlagen hatte. Hier zeigte sich die Stärke des deutschen Anfechtungsrechts.

Eine Ausschlagung kann angefochten werden, wenn man sich über den Nachlass geirrt hat. Der Sohn wusste bei seiner Ausschlagung nur von dem karierten Testament mit der massiven Belastung durch den Nießbrauch der Schwester. Er dachte, der Nachlass sei wirtschaftlich für ihn wertlos („ausgehöhlt“).

Als das linierte Testament auftauchte (bzw. durch die gerichtliche Feststellung der Teilunwirksamkeit der Nießbrauch entfiel), änderte sich die verkehrswesentliche Eigenschaft des Erbes. Es war nun ein unbelastetes Erbe (bis auf das Wohnrecht der Lebensgefährtin, das beide akzeptierten).

Das OLG Rostock urteilte, dass die ursprüngliche Ausschlagung sich gar nicht auf die neue Rechtslage erstreckte, da dem Sohn diese Situation (Existenz des linierte Testaments) unbekannt war. Zudem hatte er form- und fristgerecht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des neuen Testaments die Anfechtung der Ausschlagung erklärt. Damit wurde er so behandelt, als hätte er nie ausgeschlagen.

Welche Folgen hat das Urteil für die Erbengemeinschaft?

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock stellte die Weichen für die Familie komplett neu. Der Erbscheinsantrag der Tochter, der sie als Alleinerbin oder zumindest als Hauptbegünstigte mit Nießbrauch gesehen hätte, wurde zurückgewiesen.

Stattdessen stellte das Gericht fest: Die Tochter und der Sohn sind Miterben zu je einer Hälfte.

Die finanziellen Auswirkungen

Für die Tochter ist dies eine herbe Niederlage. Sie verliert nicht nur den Zugriff auf den alleinigen Nießbrauch, sondern muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. Das Gericht legte fest, dass sie die Gerichtskosten für beide Instanzen zu zahlen hat. Dies begründete der Senat unter anderem damit, dass sie in ihrem Erbscheinsantrag möglicherweise unvollständige Angaben gemacht hatte, indem sie behauptete, es gebe keine weiteren Verfügungen von Todes wegen, obwohl die Situation unklar war.

Der Geschäftswert des Verfahrens wurde auf 500.000 Euro festgesetzt. Dies entspricht dem geschätzten Wert des Nachlasses (Haus und Geld). Die Anwaltskosten muss allerdings jede Partei selbst tragen – eine übliche Regelung in Familiensachen, wenn keine besondere Bösartigkeit vorliegt.

Lehren für die Praxis

Der Fall zeigt drastisch, wie wichtig Sorgfalt beim Verfassen eines Testaments ist. Hätte der Vater auf dem zweiten Testament neben dem Datum auch die Uhrzeit notiert (z.B. „04.07.2012, 16:00 Uhr“) oder einen Zusatz wie „Dies ersetzt meinen Entwurf von heute Morgen“ eingefügt, wäre der jahrelange Rechtsstreit vermieden worden.

Für Erben bedeutet das Urteil: Eine voreilige Ausschlagung ist riskant, kann aber korrigiert werden, wenn sich die Faktenlage gravierend ändert. Wer ein Testament findet, das eine bereits erfolgte Ausschlagung in neuem Licht erscheinen lässt, muss jedoch schnell handeln. Die Frist zur Anfechtung beträgt sechs Wochen ab dem Moment, in dem man den Grund für den Irrtum erkennt (§ 1954 BGB).

Das Schicksal der anderen Beteiligten

Auch für die anderen Personen im Umfeld des Verstorbenen schafft das Urteil Klarheit. Die Lebensgefährtin behält ihr lebenslanges Wohnrecht im Haus, da dies in beiden Testamenten (bzw. sinngemäß im linierten Testament und im anwaltlichen Entwurf) vorgesehen war. Der Enkel erhält sein Geldvermächtnis von 2.000 Euro, das ebenfalls unstrittig war.

Das Gericht hat mit seiner Entscheidung den vermuteten Willen des Erblassers so weit wie möglich gerettet, indem es die Widersprüche eliminierte und den gemeinsamen Nenner beider Dokumente in Kraft setzte. Es ist ein Beispiel für juristische Pragmatik: Wenn der Vater sich nicht entscheiden konnte oder unsauber arbeitete, gilt das, worin er sich an diesem Sommertag im Juli 2012 offenbar einig mit sich selbst war.

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Experten Kommentar

Was viele unterschätzen: Solche Patzer passieren meist, weil Senioren das Testament wie eine Hausaufgabe behandeln und mehrere Versionen gleichzeitig entwerfen. Oft werden Entwurf und Reinschrift im selben Ordner abgelegt, ohne das ältere Stück zu vernichten. Ein simpler handschriftlicher Zusatz wie „alle vorherigen Testamente sind ungültig“ hätte hier das jahrelange Verfahren verhindert.

In der Kanzlei sehe ich oft, dass der emotionale Schaden nach solchen Prozessen den finanziellen Wert weit übersteigt. Selbst wenn am Ende durch die Teilunwirksamkeit juristische Klarheit herrscht, ist der Familienfrieden durch die gegenseitigen Vorwürfe meist für immer zerstört. Wer beim Erstellen des letzten Willens an professioneller Hilfe spart, riskiert, dass die Erben später ein Vermögen für Anwälte ausgeben.


Das Bild zeigt auf der linken Seite einen großen Text mit "ERBRECHT FAQ Häufig gestellte Fragen" vor einem roten Hintergrund. Auf der rechten Seite sind eine Waage, eine Schriftrolle mit dem Wort "Testament", ein Buch mit der Aufschrift "BGB", eine Taschenuhr und eine Perlenkette zu sehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert wenn sich zwei Testamente mit gleichem Datum widersprechen?

In diesem Fall heben sich die widersprüchlichen Passagen gegenseitig auf und werden rechtlich unwirksam. Da sich ohne Uhrzeitangabe keine zeitliche Reihenfolge beweisen lässt, gelten beide Dokumente als gleichzeitig errichtet. Die übrigen, nicht widersprüchlichen Regelungen behalten jedoch weiterhin ihre volle Gültigkeit.

Normalerweise verdrängt laut § 2258 BGB das neuere Dokument das ältere. Ohne Zeitstempel ist jedoch kein Testament vorrangig. Juristisch führt dies dazu, dass sich unvereinbare Verfügungen gegenseitig vernichten. Ein Beispiel hierfür ist die Zuweisung eines Hauses an unterschiedliche Erben. In dieser Pattsituation gilt der kleinste gemeinsame Nenner. Falls Zeugen die Reihenfolge der Errichtung beweisen können, greift die Vorrangregel. Ansonsten bleibt der widersprüchliche Teil des Erbes ungeregelt.

Unser Tipp: Legen Sie beide Dokumente nebeneinander und markieren Sie alle identischen Sätze. Diese Passagen sind rechtlich sicher. Vermeiden Sie voreilige Annahmen über eine komplette Ungültigkeit.


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Kann ich eine Erbausschlagung anfechten wenn ein zweites Testament auftaucht?

Ja, eine Anfechtung der Ausschlagung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie können die Anfechtung erklären, wenn ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses vorliegt. Ein zweites Testament ändert oft die rechtliche Bewertung der Erbschaft grundlegend. Dies gilt insbesondere bei veränderten Belastungen wie einem weggefallenen Nießbrauchrecht.

Grundlage für dieses Vorgehen ist § 119 BGB. Wer aufgrund falscher Fakten ausschlägt, darf seine Entscheidung korrigieren. Ein zweites Testament kann den Wert des Erbes massiv steigern. Dies ist etwa der Fall, wenn bisher unbekannte Vermögenswerte auftauchen. Die juristische Hürde liegt im Beweis dieses Eigenschaftsirrtums. Bloße Reue reicht rechtlich nicht aus. Sie müssen darlegen, dass Sie bei Kenntnis des Dokuments niemals ausgeschlagen hätten.

Unser Tipp: Handeln Sie sofort nach Entdeckung des Testaments. Ab diesem Zeitpunkt läuft die strikte Ausschlussfrist von sechs Wochen für die Anfechtungserklärung gegenüber dem Nachlassgericht.


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Wie lässt sich die Reihenfolge zweier Testamente ohne Uhrzeit beweisen?

Der Nachweis der zeitlichen Abfolge gelingt nur über externe Indizien wie Zeugenaussagen oder den Bezug zu anderen Dokumenten. Technische Methoden wie Schriftgutachten zur Zittrigkeit oder Papieranalysen werden zwar herangezogen, liefern jedoch selten den alleinigen Beweis. Oft bleibt die exakte Minute der Niederschrift im Dunkeln.

Das Gericht verlässt sich nicht auf bloße Vermutungen über das Schriftbild. Ein graphologisches Gutachten kann zwar Alterserscheinungen zeigen, bestimmt aber keine Uhrzeiten. Entscheidend sind oft inhaltliche Verweise auf externe Entwürfe, etwa von einem Anwalt oder Notar. Gelingt dieser zweifelsfreie Beweis nicht, tritt die rechtliche Vermutung der Gleichzeitigkeit ein. Juristen sprechen hierbei von einem „non liquet“. In diesem Fall verlieren beide Dokumente ihre Wirkung, sofern sie sich widersprechen. Reine Parteiaussagen von Begünstigten werden dabei kritisch hinterfragt.

Unser Tipp: Suchen Sie gezielt nach Tagebucheinträgen oder unbeteiligten Zeugen, die den Schreibprozess am Todestag beobachtet haben könnten. Nur harte Fakten überzeugen.


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Zählt der Fundort als Beweis für die Aktualität eines Testaments?

Nein, der Fundort eines Testaments hat rechtlich keinerlei Aussagekraft über dessen zeitliche Aktualität oder Gültigkeit. Ein abgeheftetes Dokument in einem Ordner beweist lediglich die Art der Aufbewahrung. Es sagt nichts darüber aus, wann der Erblasser den Text tatsächlich verfasst hat. Auch ein altes Testament kann ordentlich einsortiert sein.

Das Oberlandesgericht Rostock stellte klar, dass ein Hefter nicht beweist, wann ein Papier hineingelegt wurde. Wie im Fall der klagenden Tochter werten Gerichte den Ablageort meist als Zufall. Entscheidend sind ausschließlich das Errichtungsdatum und die Unterschrift. Ein loses Blatt kann ein Dokument im Tresor jederzeit wirksam widerrufen. Wer sich nur auf die Ordnung verlässt, verliert oft den Prozess. Die Beweislast liegt bei Ihnen. Ohne Datum zählt allein der spätere Wille.

Unser Tipp: Verlassen Sie sich niemals auf die Ablagestruktur des Erblassers. Prüfen Sie jedes Dokument akribisch auf das jeweilige Datum. Ergänzen Sie Testamente stets mit Ort, Tag und Uhrzeit.


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Bleiben übereinstimmende Regelungen gültig wenn sich zwei Testamente widersprechen?

Ja, alles, was in beiden Testamenten gleich geregelt ist, bleibt wirksam. Widersprechen sich zwei Dokumente, führt dies nur zur Teilunwirksamkeit der kollidierenden Passagen. Der übereinstimmende Kern bildet weiterhin den gültigen Willen. Beispielsweise bleibt die Erbeinsetzung von Sohn und Tochter bestehen, auch wenn der Nießbrauch strittig ist.

Die juristische Logik folgt dem Prinzip der Rettung des Willens. Das Gericht vernichtet nur widersprüchliche Teile. Es lässt unstrittige Regelungen hingegen weiterleben. Im konkreten Fall blieben Erbeinsetzung und Wohnrecht der Lebensgefährtin rechtlich bestehen. Nur der strittige Nießbrauch entfiel. Ohne diese Teilwirksamkeit würde das gesamte Testament nichtig. Dann träte die gesetzliche Erbfolge ein. Dies widerspricht meist dem Erblasserwillen.

Unser Tipp: Erstellen Sie eine Vergleichsliste für Testament A und B. Nur identische Punkte bieten Ihnen für die Nachfolgeplanung echte Sicherheit.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Rostock – Aktenzeichen 3 W 52/21 – Beschluss vom 25.11.2021


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