Durch die letztwillige Verfügung eines Erblassers wird die Verwendung des weltlichen Nachlasses von dem Erblasser geregelt. Obgleich es in diesem Zusammenhang doch eine gesetzliche Regelung gibt, kann durch die letztwillige Verfügung von dieser gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden. Nicht immer werden dabei auch alle Menschen im direkten Umfeld des Erblassers berücksichtigt. Der Fall einer sogenannten Enterbung kann sehr häufig auftreten und nicht immer möchte ein Mensch sich mit einer Enterbung auch wirklich abfinden. Es gibt Möglichkeiten, […]
Enterbung
Unter diesen Umständen ist eine Enterbung möglich „Du bist enterbt!“ – in Filmen und Büchern reicht dieser kurze Satz, um vollendete Tatsachen zu schaffen. In der Realität ist er vollkommen wirkungslos, denn eine Enterbung ist nicht einfach durchzusetzen. Das gilt besonders, wenn nicht einmal der Pflichtanteil weitergegeben werden soll. Dies ist nach deutschem Recht nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Die vollständige Enterbung muss im Testament begründet werden Grundsätzlich gilt, dass ein Testament zugunsten einer bestimmten […]
Wann spricht man davon Erbunwürdig zu sein? Mit dem Begriff der Erbunwürdigkeit wir der Umstand beschrieben, wonach eine Person, die durch die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge eingesetzt wurde, kein Anrecht auf eine Erbschaft erlangt. Anhand der Erbunwürdigkeit wird also festgestellt, dass eine bestimmte Person nicht das Recht hat, zu erben. Die Erbunwürdigkeit hat mit dem enterben somit nichts zu tun. Während bei der Enterbung gesetzliche Erben wie der Ehepartner oder bestimmte Abkömmlinge auf den Pflichtteil […]
Unsere Hilfe im Erbrecht
Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht. Vom rechtssicheren Testament über den Pflichtteilsanspruch bis hin zur Erbausschlagung.

Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!