Erbrecht Siegen – Rechtsanwälte Kotz
Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Fragen
Die Regelung des Nachlasses zu Lebzeiten ist eine Angelegenheit, mit der sich die meisten Menschen nur ungern beschäftigen. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten, dies zu tun. Wenn Sie Ihren Nachlass frühzeitig regeln, bestimmen Sie selbst, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erben soll. In einem Testament oder Erbvertrag können Sie beliebige Personen als Erben benennen, unliebsame Familienmitglieder von der Erbfolge ausschließen und einzelne Gegenstände oder Geldbeträge aus Ihrem Nachlass als Vermächtnis einsetzen.
Wie helfen Ihnen mit unserer Expertise im Erbrecht.
Viele Bürger häufen im Laufe ihres Lebens beträchtlichen Wohlstand in Form von Sach- und Vermögenswerten an, vergessen aber beizeiten Regelungen zum Nachlass zu treffen. Circa zwei Billionen Euro werden allein im Laufe der nächsten zehn Jahre vererbt werden. Die Rechte und Pflichten von Erblasser und Erben werden im Erbrecht geregelt, ein Rechtsgebiet, das naturgemäß ein hohes Konfliktpotential birgt. Schließlich stehen in den meisten Erbfällen erhebliche Werte auf dem Spiel, und jeder potentielle Erbe möchte ein Stück vom Kuchen abbekommen.
Rechtssicheres Testament
Wir helfen Ihnen dabei schon zu Lebzeiten Ihren Nachlass mit einem rechtssicheren Testament zu regeln. Viele Testamente sind unklar formuliert oder gar unwirksam. Ersparen Sie Ihren Angehörigen den Ärger.
Unternehmensnachfolge
Wir kümmern uns um die rechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Lassen Sie sich bereits jetzt über die Möglichkeiten umfassend von uns beraten. Alles frühzeitig geregelt.
Erbschein beantragen
Wir beraten SIe als Erbe zum Thema Erbschein. Wir klären ob Sie überhaupt einen benötigen und wenn ja, wie Sie einen Erbschein beantragen um damit einen Nachweis der Erbenstellung zu führen.
Ansprüche aus Pflichtteil
Wir helfen Ihnen im Erbfall bei der Berechnung, Klärung und Durchsetzung Ihres Pflichtteilanspruches. Ebenso stehen wir Pflichtteil-Schuldnern mit Rat und Tat zur Seite.
Rechte und Pflichten des Erben
Eine Erbschaft kann den Erben mit zahlreichen Fragen und auch Problemen konfrontiert. Um rechtliche Fehler zu vermeiden, sollte man sich rechtzeitig über die Rechte und Pflichten informieren.
Urteile zum Erbrecht
Bei uns können Sie regelmäßig aktuelle Urteile und wichtige Entscheidungen aus dem Erbrecht nachlesen. Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Fragen zu einem Testament oder einer Erbschaft?
Dann fragen Sie jetzt unverbindlich an. Unser Rechtsanwalt und Notar Herr Dr. Christian Kotz hilft Ihnen gerne schnell und kompetent in allen Bereichen des Erbrechts weiter.
Ein rechtssicheres Testament regelt den Nachlass
Ein Testament könnte eventuelle Erbstreitigkeiten im Vorfeld entschärfen. Laut Statistik setzt aber nur jeder fünfte Deutsche zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung auf, um den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Drei Viertel dieser Verfügungen erweisen sich im Ernstfall aufgrund von Formfehlern als anfechtbar oder gar nichtig. Nicht selten kommt es dann zu Streitigkeiten unter den Erben, die ganze Familien entzweien und Familienunternehmen in den Ruin führen können. Sofern kein Testament besteht, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und das Erbe wird unter den nächsten Verwandten aufgeteilt. Sind keine Angehörigen mehr zu ermitteln fällt das Erbvermögen an den Staat. Wer die Erbfolge selbst bestimmen möchte, sollte gemeinsam mit einem Rechtsanwalt ein rechtssicheres Testament aufsetzen. Der Fachmann weiß um die Feinheiten des Erbrechts und kennt beispielsweise steuerbegünstigende Regelungen, um den Anteil des Fiskus am Nachlass zu reduzieren.
Ist es bereits zu Rechtsstreitigkeiten um den Nachlass gekommen, kann der Rechtsanwalt die berechtigten Ansprüche seiner Mandanten gegenüber anderen Erben oder dem Nachlassverwalter durchsetzen. Die komplette „Enterbung“ eines nahen Angehörigen ist beispielsweise nicht möglich, dieser hat stets einen gesetzlichen Anspruch auf seinen Pflichtteil.
Die Rechtsanwälte Kotz beraten in allen Fragen des Erbrechts
Bei Bedarf erstreckt sich die anwaltliche Beratung auch auf Themen, die mit dem Erbrecht in engem Verhältnis stehen. Dazu zählen beispielsweise Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die bei schwerer Krankheit des Verfassers die Rechte der Angehörigen klären.
Nichts ist gewisser als der Tod, nichts ist ungewisser als die Stunde – Anselm von Canterbury (1033-1109 – englischer Philosoph und Theologe).