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Grabpflege – Wer muss das Grab pflegen?

Auf jeden Menschen wartet irgendwann einmal der letzte Gang, wenn das Zeitliche gesegnet wird. Die meisten Menschen befassen sich zu Lebzeiten nicht mit dieser Frage, sodass die letzte Ruhe in einem Grab stattfindet. Ein derartiges Grab muss natürlich gepflegt werden und diese Pflege hat nicht nur ausschließlich ästhetische Gründe. Vielmehr wird durch die Pflege des Grabmals auch die Wertschätzung der verstorbenen Person zum Ausdruck gebracht und zugleich auch die Erinnerung gepflegt.

Nicht immer hat der Verstorbene jedoch Angehörige, die sich zu dieser Pflege berufen fühlen. In derartigen Fällen stellt sich naturgemäß die Frage, wer die Verantwortung für die Pflege trägt und wer etwaige Kosten hierfür übernehmen muss. Hier in diesem Ratgeberartikel liefern wir die Antworten darauf.

Das Wichtigste in Kürze


Die Verantwortung und Kosten für die Grabpflege hängen von individuellen Umständen ab, können jedoch durch Vorsorge, testamentarische Verfügungen oder professionelle Dienste geregelt werden, um Angehörige zu entlasten.

  1. Gesetzliche Regelungen: Es gibt keine einheitliche Gesetzgebung zur Grabpflege in Deutschland; stattdessen gelten kommunale Friedhofssatzungen, die von Bundesland zu Bundesland variieren können.
  2. Verantwortlichkeit: Die Pflegeverantwortung fällt in der Regel den nächsten Familienangehörigen zu oder der Person, die das Grabmal als Nutzungsberechtigter in Auftrag gegeben hat.
  3. Testamentarische Verfügungen: Eine Person kann zu Lebzeiten durch ein Testament einen Erben mit der Grabpflege beauftragen, wodurch diese Aufgabe rechtlich bindend wird.
  4. Grabpflege unter Erbengemeinschaften: Bei mehreren Erben ist die Verantwortung gemeinsam zu tragen, was ohne klare Absprachen zu Konflikten führen kann.
  5. Professionelle Grabpflege: Ist für Erben die Pflege nicht möglich, können professionelle Dienste in Anspruch genommen werden, wobei die Kosten unter den Erben aufgeteilt oder durch einen Dauergrabpflegevertrag geregelt werden können.
  6. Finanzielle Vorsorge: Möglichkeiten wie Dauergrabpflegeverträge, Sterbe- und Grabpflegeversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträge ermöglichen es, finanziell und organisatorisch für die Grabpflege vorzusorgen.
  7. Fördermöglichkeiten: Unter bestimmten Umständen können Zuschüsse vom Sozialamt oder Unterstützung durch Stiftungen in Anspruch genommen werden.
  8. Bedeutung der Grabpflege: Sie drückt nicht nur ästhetische Wertschätzung aus, sondern dient auch der Ehrung und Erinnerung an die verstorbene Person.

Gesetzliche Regelungen zur Grabpflege

Der Gesetzgeber in Deutschland hat bislang noch keine einheitliche Gesetzgebung festgeschrieben, die sich mit der Thematik Grabpflege beschäftigt. Deswegen kommen die jeweiligen Friedhofssatzungen zur Anwendung, die in den zuständigen Kommunen gelten. In diesen Satzungen sind die genauen Bestimmungen und Rahmenbedingungen festgeschrieben, die ein Grab zu erfüllen hat. Diese Bestimmungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Grabpflege in der Praxis

In der gängigen Praxis gibt es gerade in klassisch konservativen Familien immer wieder Familienangehörige, die die moralische Verpflichtung zur Grabpflege verspüren und dieser Verpflichtung auch nachkommen.

Grabpflege - Wer ist zuständig?
In der Regel ist der Nutzungsberechtigte der Grabstätte für die Pflege verantwortlich. Das kann der Erbe sein, aber auch eine andere Person, die den Nutzungsvertrag mit der Friedhofsverwaltung abgeschlossen hat. (Symbolfoto: Ingo Bartussek /Shutterstock.com)

Für gewöhnlich sind dies die Familienmitglieder, die vor Ort leben und mehr oder weniger die Zeit dafür finden. Ist dies nicht der Fall, so obliegt die Verantwortung für die Pflege des Grabes der Person, die als Nutzer des Grabes den Auftrag für die Bestattung und das Grabmal gegeben hat.

Diese Person hat das gesetzliche Nutzungsrecht des Grabmals inne und muss sich dementsprechend auch darum kümmern, dass dieses Grabmal den Rahmenbestimmungen der Friedhofsverordnung respektive den kommunalen Bestimmungen entspricht.

Die Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten der Grabpflege sollten dabei nicht unterschätzt werden. Es ist möglich, das Grabmal mit den Lieblingsblumen des Verstorbenen zu schmücken und die Pflege dieser Pflanzen zu übernehmen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Kostenfaktor, der nicht von jedem Menschen so ohne Weiteres getragen werden kann. Für diejenigen Menschen, die finanziell mit sehr eng gesteckten Rahmenbedingungen leben müssen, kann jedoch auch ein sehr kostengünstiges Grab gewählt werden. In der Regel ist ein derartiges Grab nur mit sehr sporadischem Schmuck bedeckt und aus diesem Grund auch sehr pflegeleicht.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Grabpflege eine große Rolle einnimmt, ist die Art der Bestattung. Es gibt hier dem reinen Grundsatz nach zwei unterschiedliche Arten. Zu nennen sind die Erdbestattung, die als klassische Bestattung gilt, sowie die Urnenbestattung. Bei der Erdbestattung wird ein Sarg benötigt, in dem der Verstorbene zur letzten Ruhe auf dem Friedhof gebettet wird. Das Grab wird ausgehoben und der Sarg darin beigesetzt. Anschließend wird das Grab wieder mit der Erde bedeckt und es erfolgt eine Markierung mittels eines Grabsteins.

Dem reinen Grundsatz nach ist die Urnenbestattung der Erdbestattung ähnlich, allerdings wird der Verstorbene zunächst eingeäschert. Die Urne enthält somit nur noch die sterblichen Überreste in Ascheform. Auch die Urne wird in dem Grab beigesetzt und mit einem Grabstein respektive einer Grabplatte markiert.

Testamentarische Verfügungen und Grabpflege

Es ist für einen Menschen rechtlich möglich, die Frage der späteren Grabpflege bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Testamentarische Regelungen zur Grabpflege
Im Testament können Sie festlegen, wer für die Grabpflege verantwortlich sein soll und wie diese gestaltet werden soll. (Symbolfoto: metamorworks /Shutterstock.com)

Hierfür ist ein Testament erforderlich, in dem der Erblasser einen Erbnehmer mit den Aufgaben der Grabpflege betreut. Nimmt der Erbnehmer das Erbe an, so geht mit der Annahme des Erbes auch die rechtliche Verpflichtung zur Grabpflege einher.

Der Erbe ist in diesem Fall zu der Grabpflege verpflichtet und trägt auch die rechtliche Verantwortung hierfür. Um die rechtliche Wirksamkeit des Testaments zu gewährleisten, sollte es auf jeden Fall im Vorwege notariell beglaubigt werden. Der entsprechende Notar kann auch mit den Aufgaben eines Testamentsvollstreckers beauftragt werden und die Erbauseinandersetzung nach dem Ableben des Testators regeln.

Grabpflege unter Geschwistern und Erbengemeinschaften

Sind mehrere Erben vorhanden, so kann die Grabpflege schon zu einer echten Herausforderung werden. Es kommt hierbei stets auf den Einzelfall und die zwischenmenschlichen Beziehungen der Geschwister untereinander sowie zu der verstorbenen Person an. Fakt ist, dass mehrere Erben nicht nur die Erbmasse untereinander, sondern vielmehr auch die Verantwortung für die Grabpflege zu tragen haben.

Sind alle Erben vor Ort, so kann eine gerechte Lösung für jeden Erben gefunden werden und jeder Erbe kann sich anteilig um die Grabpflege kümmern. Problematisch wird jedoch der Umstand, wenn einige Erben nicht direkt vor Ort sind. Dies bringt die Folge mit sich, dass diejenigen Erben vor Ort sich praktisch um die Pflege des Grabes kümmern und die Erben, die eben nicht vor Ort sind, dies nicht machen. Dies kann Streitigkeiten der Erben untereinander nach sich ziehen. Durch eine schriftliche Regelung aller Erben untereinander, die im Zweifel ebenfalls notariell beglaubigt wird, können diese Streitigkeiten vermieden werden.

Professionelle Grabpflege

Sollten Erben keine Zeit dafür finden, das Grab des Verstorbenen zu pflegen, gibt es auch die Möglichkeit der professionellen Grabpflege durch einen entsprechenden Anbieter. Hierbei muss jedoch betont werden, dass diese Variante mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Ein Friedhofsgärtner ist hierbei der richtige Ansprechpartner, wobei die Höhe der Kosten abhängig ist von dem gewählten Leistungspaket. Die unterschiedlichen Anbieter haben auch unterschiedliche Preisgestaltungen, sodass ein vorheriger Vergleich aller verfügbaren Anbieter erforderlich wird.

Für die Erben bringt dies jedoch den Vorteil mit sich, dass das Grab des Verstorbenen immer ordentlich gepflegt wird und den Rahmenbestimmungen des Friedhofs entspricht. Bei mehreren Erben werden diese Kosten selbstverständlich zu gleichen Anteilen geteilt, allerdings muss auch eine Einigkeit über die Beauftragung einer professionellen Grabpflege erzielt werden. Ist diese Einigkeit nicht gegeben, so hat der Auftraggeber die Kosten selbst zu tragen. Im Zweifel ist dann der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt zwingend erforderlich, um die Ansprüche gegen die anderen Erben prüfen zu lassen und ggf. auch durchzusetzen.

Vorsorge für die Grabpflege

Die frühzeitige finanzielle und organisatorische Vorsorge für die Grabpflege ist immens wichtig und sie kann auch von jeder Person bereits zu Lebzeiten umgesetzt werden. So kann eine Person, die sich mit dem eigenen Ableben zeitnah beschäftigt respektive beschäftigen muss, bereits zu Lebzeiten einen sogenannten Dauergrabpflegevertrag mit einem professionellen Anbieter abschließen und die Kosten hierfür auf ein Treuhänderkonto hinterlegen. Nach dem Ableben entfaltet dieser Vertrag dann seine rechtliche Wirkung und der Vertrag läuft so lange, bis das Kapital auf dem Treuhänderkonto verbraucht ist.

Eine derartige Möglichkeit besteht auch für die Erben nach dem eingetretenen Erbfall, allerdings müssen alle Erben dann gleichermaßen einen bestimmten Geldbetrag auf das Treuhänderkonto einzahlen. Die Kosten für den Dauergrabpflegevertrag werden dann aus dem Treuhänderkonto heraus bedient. Ein Dauergrabpflegevertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden, es müssen allerdings im Vorwege sehr genau die Vertragsbedingungen in den Fokus genommen werden. Es ist sinnvoll, die Vertragsdauer an die Nutzungsdauer eines Grabes anzupassen.

In der gängigen Praxis beträgt die Nutzungsdauer eines Grabes in Deutschland 25 Jahre. Nach Ablauf dieser 25 Jahre wird das Grab durch den Friedhofsbetreiber entfernt und neu genutzt. In einigen Regionen Deutschlands kann auch ein kürzerer oder längerer Zeitraum zwischen den Erben und dem Friedhofsbetreiber vereinbart werden.

Weitere Vorsorgemöglichkeiten zur Finanzierung der Grabpflege

Wenn es um die Vorsorge für die eigene Bestattung und die damit verbundenen Kosten geht, stehen, neben dem bereits erwähntem Treuhandkonto, auch weitere verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist die Sterbegeldversicherung, die dazu dient, die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen im Todesfall zu mindern. Sie zahlt nach dem Tod des Versicherten eine vereinbarte Summe aus, die für die Bestattungskosten verwendet werden kann. Eine weitere Option ist die Grabpflegeversicherung, die speziell die Kosten für die Pflege des Grabes abdeckt und sicherstellt, dass das Grab auch nach dem Ableben in einem gepflegten Zustand bleibt. Der Bestattungsvorsorgevertrag wiederum ermöglicht es, die eigenen Wünsche für die Bestattung vertraglich festzuhalten und finanziell abzusichern. Dies kann eine Entlastung für die Angehörigen bedeuten, da bereits zu Lebzeiten alles geregelt ist.

Die Sterbegeldversicherung wird oft als sinnvolle Maßnahme betrachtet, insbesondere wenn keine ausreichenden Rücklagen für die Bestattungskosten vorhanden sind. Sie kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, wobei eine Wartezeit bis zur vollen Leistungsgewährung üblich ist. Die Versicherungssumme ist dabei nicht zweckgebunden, was bedeutet, dass der Begünstigte frei über das Geld verfügen kann.

Die Kosten für eine Bestattung können je nach Umfang und Art der Beisetzung variieren. Durchschnittlich liegen sie in Deutschland zwischen 7.000 und 8.000 Euro, können aber auch deutlich höher ausfallen. Eine Bestattungsvorsorge kann daher eine wichtige finanzielle Entlastung für die Hinterbliebenen darstellen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Bestattung gemäß den Wünschen des Verstorbenen durchgeführt wird.

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinanderzusetzen und die verschiedenen Optionen zu prüfen. Eine Beratung durch Fachleute kann dabei helfen, die passende Vorsorgelösung zu finden und die eigenen Wünsche sowie die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten zu gewährleisten.

Fördermöglichkeiten

Wenn es um die Finanzierung der Grabpflege geht, stehen Betroffenen und Angehörigen neben den oben genannten Versicherungen und anderen Vorsorgemöglichkeiten auch verschiedene Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine wichtige Unterstützung kann durch das Sozialamt erfolgen. Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation die Kosten für die Grabpflege nicht selbst tragen können, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf einen Grabpflegezuschuss vom Sozialamt. Dies gilt insbesondere, wenn das Vermögen des Pflegebedürftigen oder Verstorbenen nicht ausreicht, um die Kosten zu decken. Das Sozialamt darf in solchen Fällen nicht verlangen, dass bestehende Verträge, wie etwa ein Grabpflegevertrag, aufgelöst werden.

Neben der Unterstützung durch das Sozialamt können auch Stiftungen eine wichtige Rolle spielen. Die Stiftung Deutsche Bestattungskultur setzt sich beispielsweise für den Erhalt und die Förderung einer menschenwürdigen Bestattungskultur ein. Sie unterstützt verschiedene Partner aus Wissenschaft und Kultur und verwirklicht eigene Projekte, die sich mit Fragen rund um das Sterben, Trauern und die Bestattungskultur befassen. Solche Stiftungen können in bestimmten Fällen finanzielle Unterstützung für die Bestattung oder Grabpflege bieten, insbesondere wenn es um die Realisierung spezifischer Projekte oder die Unterstützung von Personen in besonderen Situationen geht.

Es ist wichtig, dass sich Betroffene und Angehörige frühzeitig über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen. Die Beantragung von Fördermitteln oder die Kontaktaufnahme mit Stiftungen kann ein Weg sein, um die finanzielle Belastung durch Bestattungs- und Grabpflegekosten zu verringern.

Fazit

Die Grabpflege in Deutschland ist ein Thema, mit dem sich jeder Mensch früher oder später einmal auseinandersetzen muss. Die Frage, wer die rechtliche Verantwortung und die Kosten dafür zu tragen hat, hängt immer von der Einzelfallsituation ab. Wer seine Angehörigen nicht mit diesem Thema belasten will, der kann auch zu Lebzeiten bereits in Eigenregie Vorsorge treffen.

FAQ zur Grabpflege – Wer muss das Grab pflegen?


Wer ist der Nutzungsberechtigte der Grabstätte?

In Deutschland ist das Nutzungsrecht an einer Grabstätte ein zeitlich begrenztes Recht, das dem Nutzungsberechtigten das ausschließliche Bestattungs- und Pflegerecht an der Grabstätte einräumt. Dieses Recht ist in der Regel auf die maßgebliche Ruhefrist beschränkt und kann durch einen Vertrag mit dem Friedhofseigentümer erworben werden. Das Nutzungsrecht ähnelt einem Pachtverhältnis und ermöglicht es dem Nutzungsberechtigten, die Grabstätte für einen bestimmten Zeitraum, meist zwischen 20 und 30 Jahren, zu nutzen. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht in der Regel verlängert werden, insbesondere bei Familiengräbern.

Die Zuweisung des Nutzungsrechts erfolgt durch die Friedhofsverwaltung und kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Wahlgräber oder Reihengräber. Bei Wahlgräbern ist es möglich, das Nutzungsrecht beliebig oft zu verlängern, wodurch die Ruhezeit jeweils erneut beginnt. Die Kosten für die Grabauflösung nach Ablauf der Ruhezeit oder für die Verlängerung des Nutzungsrechts sind von den Hinterbliebenen zu tragen.

Der Nutzungsberechtigte ist grundsätzlich zur Pflege der Grabstätte verpflichtet und muss sich dabei an die Bestimmungen des Friedhofsträgers halten. Er hat das Recht, die Grabstätte nach seinen individuellen, insbesondere religiösen Anschauungen zu gestalten und zu pflegen. Dieses Recht kann jedoch durch die Friedhofsordnung eingeschränkt werden.

Bei der Übertragung des Nutzungsrechts auf eine andere Person, z.B. im Falle des Todes des ursprünglichen Nutzungsberechtigten, treten die Erben in sämtliche Rechte und Pflichten ein, die mit dem Nutzungsrecht verbunden sind. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung zur Grabpflege. Es ist möglich, das Nutzungsrecht an der Grabstätte auf Dritte zu übertragen, sofern dies mit dem Friedhofsträger vereinbart wird.

Gibt es ein Testament, das die Grabpflege regelt?

In Deutschland kann ein Testament tatsächlich Regelungen zur Grabpflege enthalten. Ein Erblasser hat die Möglichkeit, in seinem letzten Willen Anweisungen bezüglich der Pflege seiner Grabstätte zu hinterlassen. Dies kann beispielsweise durch die Zuweisung von Grabpflegekosten aus dem Nachlass oder die explizite Benennung einer Person oder mehrerer Personen, die für die Grabpflege verantwortlich sein sollen, geschehen.

Wenn der Erblasser wünscht, dass die Kosten für die Grabpflege aus dem Nachlass bestritten werden, sollte dies im Testament ausdrücklich festgehalten werden. Die laufenden Grabpflegekosten gelten jedoch nicht als Nachlassverbindlichkeit, es sei denn, es wurde eine entsprechende testamentarische Verfügung getroffen.

Ein Erblasser kann auch zu Lebzeiten Vorsorge treffen, indem er einen Vertrag mit einer Friedhofsgärtnerei abschließt. Die Kosten für die Grabpflege können entweder sofort entrichtet oder als Teil des Nachlasses festgelegt werden. Im Testament kann der Erblasser eine bestimmte Person mit der Grabpflege beauftragen, eventuell in Verbindung mit einem Geldvermächtnis.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Grabpflege nicht einheitlich gesetzlich geregelt ist, sondern sich aus der Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune ergibt. In der Regel ist die Person für die Grabpflege zuständig, die das Nutzungsrecht an der Grabstätte erworben hat. Wenn der Erblasser selbst noch zu Lebzeiten die Grabstätte bezahlt hat, dann übernehmen die Erben mit dem Nachlass das Nutzungsrecht und müssen sich um die Grabpflege kümmern, sofern der Verstorbene keine anderen Anweisungen im Testament hinterlassen hat.

Zusammengefasst ermöglicht es das deutsche Recht, dass ein Erblasser testamentarische Anweisungen zur Regelung der Grabpflege hinterlässt. Dies kann die Benennung einer verantwortlichen Person, die Zuweisung von Kosten aus dem Nachlass oder die Vorsorge durch einen Vertrag mit einer Friedhofsgärtnerei umfassen. Die genauen Regelungen und Verpflichtungen können jedoch je nach individueller Situation und den Bestimmungen der lokalen Friedhofssatzung variieren.

Wer trägt die Kosten für die Grabpflege?

Die Kosten für die Grabpflege in Deutschland tragen in der Regel die Nutzungsberechtigten der Grabstätte oder die Erben, wenn die Grabstätte Teil des Nachlasses ist. Die Nutzungsberechtigten sind die Personen, die das Nutzungsrecht an der Grabstätte erworben haben, und sie sind grundsätzlich zur Pflege der Grabstätte verpflichtet. Dieses Nutzungsrecht kann durch einen Vertrag mit dem Friedhofseigentümer erworben werden und ist in der Regel auf die maßgebliche Ruhefrist beschränkt. Nach Ablauf dieser Zeit kann das Nutzungsrecht in der Regel verlängert werden.

Die Kosten für die Grabpflege können je nach Aufwand zwischen 80 Euro und 700 Euro im Jahr liegen. Diese Kosten können durch einen Vertrag mit einer Friedhofsgärtnerei abgedeckt werden, wobei die Kosten für die Grabpflege je nach Dauer, Leistungsumfang, Grabart, Standort und Grabgröße variieren können. Es ist möglich, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten Vorsorge trifft, indem er einen Vertrag mit einer Friedhofsgärtnerei abschließt und die Kosten für die Grabpflege entweder sofort entrichtet oder als Teil des Nachlasses festlegt.

Wenn der Erblasser die Grabstätte selbst erworben hat, wird sie Teil des Nachlasses, und die Erben müssen sich um die Grabpflege kümmern, sofern der Verstorbene keine anderen Anweisungen im Testament hinterlassen hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pflicht zur Grabpflege nicht einheitlich gesetzlich geregelt ist, sondern sich aus der Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune ergibt.

In bestimmten Fällen, wenn der Erblasser testamentarisch bestimmt hat, dass die Kosten für die Pflege seines Grabes aus seinem Nachlass zu tragen sind, werden diese Kosten als Nachlassverbindlichkeit angesehen und sind von den Erben zu tragen. Andernfalls, wenn sich der Erblasser nicht zur Grabpflege geäußert hat, besteht keine gesetzliche Verpflichtung für die Erben, die Kosten zu übernehmen, es sei denn, es wurde eine entsprechende testamentarische Verfügung getroffen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kosten für die Grabpflege in der Regel von den Nutzungsberechtigten oder den Erben getragen werden müssen, wobei die genauen Regelungen und Verpflichtungen je nach individueller Situation und den Bestimmungen der lokalen Friedhofssatzung variieren können.

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