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Anfechtung Erbschaftsausschlagungserklärung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaft

Eine Frau schlug das Erbe ihrer verstorbenen Mutter aus, da sie von einer Überschuldung ausging. Doch als sich der Nachlass als überraschend wertvoll herausstellte, kämpfte sie um ihr Recht und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab ihr Recht und sprach ihr das Erbe zu.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ging um eine Erbsache, bei der die Tochter der Erblasserin die Erbschaft ausgeschlagen und diese Entscheidung angefochten hat.
  • Die Tochter war der irrigen Annahme, dass der Nachlass überschuldet sei, was sich später als falsch herausstellte.
  • Das Amtsgericht hatte die Erbausschlagung der Tochter für wirksam erachtet, was die Tochter zur Beschwerde bewegte.
  • Das Oberlandesgericht entschied zugunsten der Tochter und sah die Anfechtung der Erbausschlagung als wirksam an.
  • Ausschlaggebend war, dass die Tochter über die Zusammensetzung des Nachlasses irrte, insbesondere über unbekanntes Vermögen wie Sparbücher.
  • Das Gericht stellte klar, dass die Überschuldung des Nachlasses keine verkehrswesentliche Eigenschaft sei, sondern eine Bewertungssache.
  • Der Irrtum über das Vermögen war kausal für die Entscheidung der Tochter, die Erbschaft auszuschlagen.
  • Die Entscheidung zeigt, dass bei Erbschaftsfragen genaue Informationen über den Nachlass entscheidend sind, um unüberlegte Ausschlagungen zu vermeiden.
  • Das Verfahren schuf Klarheit darüber, dass auch unbewusste Fehlvorstellungen bedeutend für die Anfechtung einer Erbausschlagung sein können.

Erbschaftsanfechtung: Irrtümer über Vermögenswerte und ihre Folgen

Die Anfechtung einer Erbschaftssauschlagung kann dann relevant werden, wenn ein Erbe aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Erbschaft die Entscheidung getroffen hat, die Erbschaft auszuschlagen. Im Erbschaftsrecht ist festgelegt, dass bestimmte rechtliche Gründe zur Anfechtung bestehen, was immense Bedeutung für die Erben hat. So können familiäre Streitigkeiten und unklare Regelungen zu einer komplexen Rechtslage führen, die oft eine juristische Beratung erforderlich macht.

Insbesondere der Irrtum über die vermögensrechtlichen Aspekte einer Erbschaft, wie beispielsweise die Höhe von geschuldeten Pflichtteilsansprüchen oder die Vorbelastungen von Immobilien im Nachlass, kann weitreichende Folgen haben. Der folgende Abschnitt beleuchtet einen konkreten Fall, der die Herausforderungen und Entscheidungen im Umgang mit einer Anfechtung der Erbschaftsausschlagung verdeutlicht.

Der Fall vor Gericht


Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über Nachlasswert erfolgreich

Die Tochter einer verstorbenen Frau hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erfolgreich die Anfechtung ihrer zuvor erklärten Erbausschlagung durchgesetzt.

Anfechtung der Erbschaftsausschlagung wegen Irrtums
Die Tochter einer verstorbenen Frau konnte ihre Erbschaftsausschlagung erfolgreich anfechten, nachdem sie irrtümlich von einem überschuldeten Nachlass ausgegangen war. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Gericht gab ihrer Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts statt und ordnete die Erteilung eines Erbscheins zu ihren Gunsten an.

Familiäre Vorgeschichte und Ausschlagung der Erbschaft

Die Erblasserin verstarb im Jahr 2021 ohne Testament. Ihre geschiedene Tochter, die aufgrund der Alkoholkrankheit ihrer Mutter seit ihrem elften Lebensjahr keinen Kontakt mehr zu ihr hatte, schlug die Erbschaft zunächst notariell am 7. Juli 2021 aus. Nach ihr verzichteten auch der Bruder der Verstorbenen sowie dessen Töchter auf das Erbe, woraufhin das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben anordnete.

Überraschende Entdeckung führt zur Anfechtung

Die Tochter erfuhr erst durch ein Schreiben des Nachlasspflegers vom Februar 2022 von der tatsächlichen Vermögenssituation ihrer verstorbenen Mutter. Entgegen ihrer ursprünglichen Annahme eines überschuldeten Nachlasses existierten ein Girokonto und ein Sparbuch mit einem Gesamtguthaben von über 72.000 Euro. Diese Entdeckung veranlasste sie, ihre Ausschlagungserklärung am 21. März 2022 anzufechten und einen Alleinerbschein zu beantragen.

Rechtlicher Streit um Wirksamkeit der Anfechtung

Ein Großneffe der Verstorbenen stellte sich gegen die Anfechtung und beantragte seinerseits einen Erbschein. Er argumentierte, die Tochter habe die Erbschaft bewusst ausgeschlagen und es liege kein Irrtum vor. Das Amtsgericht gab zunächst dem Großneffen Recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt kam jedoch zu einer anderen Bewertung und entschied zugunsten der Tochter.

Gerichtliche Entscheidung stärkt Rechte der Tochter

Das OLG Frankfurt änderte den erstinstanzlichen Beschluss ab und wies das Gericht an, der Tochter einen Erbschein zu erteilen. Der Erbscheinsantrag des Großneffen wurde zurückgewiesen. Das Gericht stellte dabei klar, dass die Überschuldung eines Nachlasses nicht als verkehrswesentliche Eigenschaft anzusehen ist. Vielmehr sei die irrtümliche Vorstellung über eine Überschuldung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zu berücksichtigen. Von der Erhebung von Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren wurde abgesehen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass die bloße Überschuldung eines Nachlasses keine verkehrswesentliche Eigenschaft ist, die eine Anfechtung der Erbausschlagung rechtfertigt. Entscheidend sind vielmehr konkrete Fehlvorstellungen über die tatsächliche Zusammensetzung des Nachlasses (Aktiva und Passiva). Eine Erbausschlagung kann angefochten werden, wenn der Erbe zum Zeitpunkt der Ausschlagung aufgrund konkreter Informationen falsche Vorstellungen über den Nachlass hatte – nicht jedoch, wenn die Entscheidung bewusst ohne genauere Prüfung getroffen wurde.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als potenzieller Erbe sollten Sie vor einer Erbausschlagung aktiv Informationen über den konkreten Bestand des Nachlasses einholen. Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, weil Sie etwa aufgrund des verwahrlosten Zustands der Wohnung von einer Überschuldung ausgehen, können Sie diese Entscheidung später nicht mehr rückgängig machen. Eine Anfechtung ist nur möglich, wenn Sie sich über tatsächlich vorhandene Vermögenswerte geirrt haben – zum Beispiel wenn Sie nichts von existierenden Bankkonten oder Immobilien wussten. Lassen Sie sich daher vor einer Ausschlagung rechtlich beraten und prüfen Sie sorgfältig alle verfügbaren Unterlagen und Informationen zum Nachlass.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Fristen gelten für die Anfechtung einer Erbausschlagung?

Die Anfechtung einer Erbausschlagung unterliegt einer Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem Sie von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangen. Wenn Sie beispielsweise erst später erfahren, dass der Nachlass wertvoller ist als zunächst angenommen, startet die Frist ab diesem Zeitpunkt der Kenntniserlangung.

Besondere Fristregeln

In bestimmten Fällen verlängert sich die Anfechtungsfrist auf sechs Monate. Dies gilt in zwei Situationen:

  • Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz ausschließlich im Ausland hatte
  • Wenn Sie sich bei Beginn der Frist im Ausland aufhalten

Absolute Ausschlussfrist

Unabhängig von den genannten Fristen gilt eine absolute Ausschlussfrist von 30 Jahren nach der Ausschlagung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anfechtung in keinem Fall mehr möglich.

Formvorschriften

Die Anfechtung muss innerhalb der genannten Fristen in der korrekten Form erfolgen. Sie müssen die Anfechtung gegenüber dem Nachlassgericht erklären, und zwar entweder zur Niederschrift des Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form. Die bloße schriftliche Mitteilung an das Gericht ist nicht ausreichend.


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Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung der Erbausschlagung?

Anfechtungsgründe

Eine Erbausschlagung kann erfolgreich angefochten werden, wenn ein rechtlich relevanter Irrtum vorliegt. Als wichtigste Anfechtungsgründe gelten:

  • Ein Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften des Nachlasses, insbesondere über dessen Zusammensetzung
  • Ein Inhaltsirrtum, wenn über die rechtliche Bedeutung der Ausschlagungserklärung geirrt wurde
  • Eine widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung

Kausalität und Fristen

Der Irrtum muss kausal für die Ausschlagungsentscheidung gewesen sein. Dies bedeutet, Sie hätten bei Kenntnis der wahren Sachlage die Erbschaft nicht ausgeschlagen. Die Anfechtung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem der Anfechtungsgrund erkannt wurde.

Form der Anfechtungserklärung

Die Anfechtung muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgen:

  • Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht
  • Notarielle Beurkundung oder Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts
  • Detaillierte Darlegung des Anfechtungsgrundes

Wichtige Einschränkungen

Ein Anfechtungsrecht besteht nicht bei:

  • Bloßer Neubewertung bereits bekannter Vermögenswerte
  • Reinem Motivirrtum oder spekulativen Entscheidungen
  • Irrtum über den Wert des Anteils eines Miterben

Wenn Sie beispielsweise eine Erbschaft ausschlagen, weil Sie von einer Überschuldung ausgehen, später aber ein erhebliches Kontoguthaben entdeckt wird, kann dies einen Anfechtungsgrund darstellen. Die Anfechtung gilt nach erfolgreicher Durchführung als Annahme der Erbschaft.


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Welche rechtlichen Folgen hat eine erfolgreiche Anfechtung der Erbausschlagung?

Eine erfolgreiche Anfechtung der Erbausschlagung führt dazu, dass die ursprüngliche Ausschlagungserklärung als von Anfang an nichtig gilt. Dies bedeutet, Sie werden rechtlich so behandelt, als hätten Sie die Erbschaft nie ausgeschlagen.

Wiederherstellung der ursprünglichen Erbenstellung

Mit der erfolgreichen Anfechtung treten Sie automatisch wieder in die Position des Erben ein. Sie erlangen damit alle Rechte und Pflichten zurück, die mit der Erbenstellung verbunden sind. Die Anfechtung wirkt dabei rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Auswirkungen auf andere Erben

Wenn durch Ihre ursprüngliche Ausschlagung bereits andere Erben in den Nachlass eingetreten sind, müssen diese nach erfolgreicher Anfechtung den Nachlass an Sie herausgeben. Dies betrifft sowohl vorhandene Vermögenswerte als auch bestehende Verbindlichkeiten.

Rechtliche Verantwortlichkeiten

Mit der Wiedererlangung der Erbenstellung werden Sie vollständig in die Rechtsnachfolge des Erblassers eingesetzt. Dies bedeutet:

  • Sie haften für Nachlassverbindlichkeiten
  • Sie können Nachlassforderungen geltend machen
  • Sie haben Anspruch auf alle Nachlassgegenstände
  • Sie können einen Erbschein beantragen

Die Anfechtung gilt gemäß § 1957 I Alt. 2 BGB als Annahme der Erbschaft. Dies bedeutet, dass Sie nach erfolgreicher Anfechtung keine separate Annahmeerklärung mehr abgeben müssen.


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In welcher Form muss die Anfechtung der Erbausschlagung erklärt werden?

Die Anfechtung der Erbausschlagung muss ausschließlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Dabei sind zwei Möglichkeiten der formgerechten Erklärung zulässig:

Formelle Anforderungen

Die Anfechtungserklärung kann entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen oder muss in öffentlich beglaubigter Form beim Nachlassgericht eingereicht werden.

Wichtige Formvorschriften

Bei der Einreichung in öffentlich beglaubigter Form ist zu beachten, dass die Originalurkunde beim Nachlassgericht eingehen muss. Eine Übermittlung der notariell beglaubigten Anfechtungserklärung als PDF-Datei, beispielsweise über das besondere elektronische Anwaltspostfach, ist nicht ausreichend.

Inhaltliche Erfordernisse

In der Anfechtungserklärung muss der Anfechtungsgrund klar angegeben werden. Sie müssen auch darlegen, wie und wann Sie Kenntnis vom Anfechtungsgrund erlangt haben, damit das Nachlassgericht die Rechtzeitigkeit der Anfechtung prüfen kann.

Die Heilung eines Formmangels ist nur bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist möglich. Nach Fristablauf kann auch keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, da es sich um eine materielle Ausschlussfrist handelt.


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Wer trägt die Kosten eines Anfechtungsverfahrens der Erbausschlagung?

Die Kosten für die Anfechtung einer Erbausschlagung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Für die Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht fallen Gerichtsgebühren von mindestens 30 Euro an.

Kostenberechnung nach Nachlasswert

Die tatsächliche Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem schuldenfreien Nachlass gelten folgende Staffelungen:

  • Bei 10.000 Euro Nachlasswert: 37,50 Euro
  • Bei 50.000 Euro Nachlasswert: 82,50 Euro
  • Bei 100.000 Euro Nachlasswert: 136,50 Euro
  • Bei 500.000 Euro Nachlasswert: 467,50 Euro

Notarkosten bei Beglaubigung

Wenn die Anfechtungserklärung notariell beglaubigt wird, entstehen zusätzliche Kosten zwischen 20 und 70 Euro für die Beglaubigung.

Kostentragung

Die Person, die die Anfechtung der Erbausschlagung beantragt, muss zunächst die anfallenden Gebühren bezahlen. Bei erfolgreicher Anfechtung können diese Kosten später aus dem Nachlass beglichen werden, da die Anfechtung rückwirkend wirkt und die Person wieder als Erbe eingesetzt wird.

Besonderheiten bei Irrtum

Bei einer Anfechtung wegen Irrtums über verkehrswesentliche Eigenschaften des Nachlasses muss die Anfechtungserklärung innerhalb von sechs Wochen nach Erkennen des Irrtums erfolgen. Die Kosten für das Verfahren bleiben auch dann bestehen, wenn die Anfechtung nicht erfolgreich ist.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erbausschlagung

Definition: Die Erbausschlagung ist der formale Akt, durch den ein Erbe erklärt, dass er eine ihm angefallene Erbschaft nicht annehmen will. Diese Erklärung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls bei Gericht eingereicht werden, wie es in § 1944 BGB festgelegt ist.

Beispiel: Wenn jemand eine Erbschaft bei einem überschuldeten Nachlass ausschlägt, bedeutet das, dass er weder Vermögen noch Schulden des Erblassers übernimmt.

Gesetzliche Regelung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erbausschlagung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter §§ 1942–1959 BGB geregelt.


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Anfechtung der Erbausschlagung

Definition: Die Anfechtung der Erbausschlagung ist ein Prozess, durch den ein Erbe seine zuvor erklärte Ausschlagung rückgängig macht. Das ist möglich, wenn die Ausschlagung aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung erfolgt ist, gemäß § 119 BGB.

Beispiel: Eine Person schlägt eine Erbschaft aus, weil sie von einer Verschuldung des Nachlasses ausgeht. Wenn sich später herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, kann sie die Ausschlagung anfechten.

Gesetzliche Regelung: Die Regelungen zur Anfechtung sind in §§ 119 und 1954 BGB verankert.


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Verkehrswesentliche Eigenschaft

Definition: Im rechtlichen Kontext bezeichnet eine verkehrswesentliche Eigenschaft eine Eigenschaft, die für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts von besonderer Bedeutung ist. Ein Irrtum über solch eine Eigenschaft kann zur Anfechtung des Rechtsgeschäfts führen (§ 119 Abs. 2 BGB).

Beispiel: Wenn eine Erbin glaubt, der Nachlass sei überschuldet, dies aber nicht der Fall ist, kann dieser Irrtum eine verkehrswesentliche Eigenschaft betreffen.

Gesetzliche Regelung: Verkehrswesentliche Eigenschaften werden in § 119 Abs. 2 BGB beschrieben.


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Nachlasspflegschaft

Definition: Die Nachlasspflegschaft ist eine gerichtliche Maßnahme, bei der ein Pfleger bestellt wird, um den Nachlass eines Verstorbenen zu verwalten, insbesondere wenn die Erben unbekannt oder unklar sind (§ 1960 BGB).

Beispiel: Wenn nach dem Tod einer Person die Erben nicht sofort bekannt sind und niemand den Nachlass ordnet, kann ein Nachlasspfleger vom Gericht eingesetzt werden, um das Vermögen zu sichern.

Gesetzliche Regelung: Die Regelung zur Nachlasspflegschaft findet sich in § 1960 BGB.


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Erbschein

Definition: Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis über das Erbrecht einer Person oder über die Anteile, die mehreren Personen zustehen. Er gilt als Nachweis beispielsweise gegenüber Banken und Behörden (§ 2353 BGB).

Beispiel: Nach dem Erbfall kann ein Erbe bei Gericht einen Erbschein beantragen, um sein Recht an der Erbschaft nachzuweisen und über das Erbe verfügen zu können.

Gesetzliche Regelung: Der Erbschein ist im § 2353 BGB geregelt, und sein Antragsverfahren wird in den folgenden Paragrafen beschrieben.


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Kausalitätsprüfung

Definition: Die Kausalitätsprüfung bezieht sich auf die Untersuchung, ob ein bestimmtes Fehlverhalten oder ein Irrtum ursächlich für eine Folge ist. Im Erbrecht wird geprüft, ob ein Irrtum über eine Eigenschaft des Nachlasses dazu geführt hat, dass die Erbausschlagung erklärt wurde.

Beispiel: Eine Erbin schlug das Erbe aus, weil sie fälschlicherweise einen überschuldeten Nachlass annahm. Die Prüfung stellt fest, dass dieser Irrtum kausal für die Ausschlagung war.

Gesetzliche Regelung: Die Kausalitätsprüfung ist ein allgemeines Prinzip, das nicht spezifisch geregelt, jedoch in verschiedenen Rechtsbereichen angewendet wird.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 119 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph beschäftigt sich mit dem Rechtsfolgen eines Irrtums bei der Willenserklärung. Ein Vertrag oder eine Erklärung kann angefochten werden, wenn der Erklärende sich bei der Abgabe im Irrtum befand, welches für den Inhalt der Erklärung wesentlich war. Im vorliegenden Fall sieht die Beteiligte zu 1) den Irrtum über die Inhalte des Nachlasses als Grund für ihre Anfechtung der Erbschaftsausschlagung an, weil sie ursprünglich annahm, dass nur Schulden im Nachlass vorhanden sind.
  • § 1960 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt die Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben. Wenn die Erben unbekannt sind und die Nachlassverwaltung unerlässlich ist, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen. Im Fall wurde ein Nachlasspfleger eingesetzt, da die Erben sich nicht um den Nachlass kümmerten, was die Situation der Beteiligten zu 1) beeinflusste, indem sie erst durch den Nachlasspfleger über das tatsächliche Vermögen informiert wurde.
  • § 1942 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph behandelt die Ausschlagung der Erbschaft und die Fristen für die Anfechtung. Die Erben sind berechtigt, die Erbschaft auszuschlagen, jedoch müssen sie dies innerhalb einer bestimmten Frist tun. Im Fall hat die Beteiligte zu 1) ihre Erbschaft unter dem Einfluss ihrer falschen Einschätzung der Vermögenslage ausgeschlagen, was Anlass für die spätere Anfechtung gab.
  • § 7 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz): In diesem Gesetz wird die steuerliche Behandlung von Erbschaften geregelt. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Nachlasses ab und muss reflektiert werden, bevor eine Entscheidung über die Ausschlagung oder Annahme der Erbschaft getroffen wird. Die unklare Vermögenssituation des Nachlasses könnte die Entscheidung der Beteiligten zu 1) beeinflusst haben, insbesondere hinsichtlich ihrer finanziellen Verantwortung.
  • Art. 8 der Richtlinie 2009/139/EG (EU-Recht): Diese Richtlinie behandelt die Rechte und Schutzmaßnahmen für Erben in grenzüberschreitenden Erbschaftsfragen. Sie soll sicherstellen, dass die Erben rechtlich sicher und informiert über die Verhältnisse im Nachlass sind. Im spezifischen Fall ist diese Richtlinie relevant, da sich die unklare Vermögenssituation und die möglicherweise grenzüberschreitenden Aspekte der Erbschaft auf die Wirksamkeit der Ausschlagung und die Rechte der Beteiligten auswirken können.

Das vorliegende Urteil

OLG Frankfurt – Az.: 21 W 146/23 – Beschluss vom 24.07.2024


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