Erbschaften sind in Deutschland ein zunehmend wichtiges Thema und haben sich auch für den Fiskus zu einer immer größeren Einnahmequelle entwickelt. Nicht ohne Grund denken immer mehr Menschen über Schenkungen zu Lebzeiten anstatt Erbschaften nach, da diese finanziell oft günstiger sind.
Identische Steuerfreibeträge
Freibeträge mehrfach nutzen
Auch wenn sich die Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze bei Schenkungen und Erbschaften ähneln, haben Schenkungen doch einen großen Vorteil auf ihrer Seite. Der Freibetrag einer Schenkung ist auf einen Zeitraum von 10 Jahren beschränkt. Sind 10 Jahre nach dem Geschenk vergangen, dann lässt sich der Freibetrag erneut nutzen. Sehr vermögende Eltern können so beispielsweise nach und nach Vermögen an die Kinder weitergeben und alle 10 Jahre 400.000 Euro steuerfrei verschenken. Bei einer Erbschaft ist dies dagegen nicht möglich. Erbschaften lassen sich nur ein einziges Mal auszahlen.
Besonderheit bei Immobilien
Während Schenkungen bei Geldbeträgen sich zwar lohnen können, aber letztendlich nicht so große Vorteile gegenüber einer Erbschaft haben, sieht die Sache bei Immobilien etwas anders aus. Immobilien können im Gegensatz zu Erbschaften in Deutschland unter Eheleuten grundsätzlich steuerfrei verschenkt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Luxusvilla oder eine kleine Eigentumswohnung handelt. Vererbt man dagegen eine Immobilie, dann muss der Erbe mindestens 10 Jahre in dieser wohlen, andernfalls können Steuern anfallen. Bei Kindern gilt ebenfalls eine Steuerfreiheit bei Schenkungen, allerdings nur bis zu einer Grenze von 200 Quadratmeter. Jeder weitere Meter muss anschließend versteuert werden. Allerdings können Hausbesitzer das Haus bei einer Schenkung aufteilen. Mit der Aufteilung an verschiedene Personen kann man unter dem gesetzlichen Freibetrag bleiben und so Steuern sparen.