Was versteckt sich hinter der Formulierung Berliner Testament?
Ehepaare, die gemeinsam für den Fall ihres Todes vorsorgen möchten, bedienen sich häufig des sogenannten Berliner Testaments. Aber was versteckt sich hinter dieser Formulierung und was ist eigentlich der Zweck dieser Testamentsform? Für wen ist das Berliner Testament geeignet? Außerdem wird die Frage beantwortet, welche rechtlichen Schwierigkeiten ein Berliner Testament nach sich ziehen kann.
Was ist ein Berliner Testament?

Unter einem Berliner Testament versteht man ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten oder Lebenspartnern, die sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und zusätzlich festlegen, dass mit dem Tod des Letztversterbenden der Nachlass an eine oder mehrere dritte Personen gehen soll. Dieses rechtliche Konstrukt kann im Rahmen der Einheits- oder der Trennungslösung erreicht werden. Neben der Einheitslösung, bei der der Ehepartner zum Alleinerben nach § 2269 BGB bestimmt wird, gibt es auch noch die Variante, dass der Ehepartner als Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt werden.
Welchem Zweck dient es?
Errichtet eine Person kein Testament und verstirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei einem Ehepaar erben dann in der Regel die Kinder und der Ehepartner des Erblassers. Alle Erben bilden dann eine sogenannte Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Da die Kinder vom überlebenden Ehegatten theoretisch verlangen könnten, dass dieser ihnen ihren Erbteil auszahlt, kann dies zu finanziellen Engpässen kommen und größere Vermögensgegenstände wie Immobilien müssten verkauft werden. Auch der Fall, dass zum Nachlass ein Unternehmen gehört, kann in diesem Fall Probleme bereiten und im schlimmsten Fall in der Handlungsunfähigkeit der Unternehmungsleitung münden.
Diese Nachteile sollen durch das Errichten eines Berliner Testaments umgangen werden, so dass größere Vermögenswerte ungeteilt in der Familie verbleiben können. Beachten sollte man beim Errichten eines Berliner Testaments allerdings, dass es gemäß § 2271 Abs. 2 BGB nach dem Tode des Ehegatten nicht mehr widerrufen werden kann.
Für wen ist ein Berliner Testament geeignet?

Grundsätzlich kann ein Berliner Testament nur aufsetzen, wer verheiratet ist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt. Wird die Ehe geschieden, führt dies automatisch zur Unwirksamkeit des Testaments nach § 2077 BGB. Grundsätzlich ist diese Testamentsform für Familien geeignet, in denen viele Personen der gesetzlichen Erbfolge nach zu Erben bestimmt würden und dadurch der Nachlass in viele Teile zerpflückt würde. Wem der finanzielle Schutz des Partners und der Erhaltung von Immobilien oder Firmen am Herzen liegt, ist mit dieser Testamentsform gut bedient.
Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?
Dadurch, dass der Ehegatte beim Berliner Testament zum Alleinerben bestimmt wird, werden die Kinder praktisch enterbt. Die Abkömmlinge können aber dennoch ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, was wiederum zu einer Teilung der Erbmasse führt. Durch bestimmte Gestaltungen des Testaments oder vorherige Absprachen mit den Erben, zunächst auf ihren Pflichtteil zu verzichten, kann dieses Risiko aber minimiert werden. Zusätzlich kann das Berliner Testament zu steuerlichen Nachteilen führen, da der Steuerfreibetrag der Kinder beim ersten Todesfall nicht genutzt wurde.