Skip to content

Patientenverfügung – Vorsorge für den medizinischen Notfall

Die Willenserklärung für den Notfall

patientenverfuegungMit Hilfe einer Patientenverfügung, die auch Patiententestament oder Patientenbrief genannt wird, kann für den Fall des Verlustes der eigenen Entscheidungsfähigkeit bestimmt werden, ob man im Krankheitsfall mit der Vornahme bestimmter Heilbehandlungen oder ärztlicher Eingriffe einverstanden ist. Es handelt sich hierbei um eine schriftliche Willenserklärung, die dem Betroffenen die Möglichkeit gibt auch nach seiner Einwilligungsunfähigkeit bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vornehmen zu lassen. Seit der Änderung des Betreuungsrechts vom 29.07.2009 und der daraus folgenden Einführung des § 1904 a BGB sind Patientenverfügungen für den Betreuer oder den Bevollmächtigten verbindlich.

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten

Die Patientenverfügung beruht auf dem Recht, dass jede Person grundsätzlich das Recht hat, die eigene Behandlung selbst zu bestimmen. Somit steht es auch jedem Patienten frei auch medizinische Maßnahmen abzulehnen, obwohl sie aus ärztlicher Sicht dringend nötig sind. So können beispielsweise auch lebensrettende Operationen oder eine künstliche Ernährung abgelehnt werden. Selbst wenn die Entscheidung des Patienten kaum nachzuvollziehen ist, muss sich der Arzt in der Regel daran halten. Handelt der Arzt gegen den ausdrücklichen Willen des entscheidungsfähigen Patienten, macht er sich juristisch gesehen sogar einer Körperverletzung schuldig. Durch eine Patientenverfügung kann der Betroffene solche Entscheidungen wirksam treffen, bevor er nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung kann zum Beispiel schon erklärt werden, dass im Falle einer irreversiblen Hirnschädigung keine lebensverlängernden Behandlungen erwünscht sind.

Die Aufgabe des Betreuers

Die Durchsetzung der Patientenverfügung obliegt im Normalfall dem Betreuer oder gegebenenfalls dem BevollmächtigtenNach den Vorgaben des Gesetzes kommt es bei Patienten, die nicht mehr selbst entscheiden können, auf deren mutmaßlichen Willen zum Zeitpunkt der Maßnahme an. Für den behandelnden Arzt kann eine Patientenverfügung also eine große Hilfe zur Ergründung des mutmaßlichen Willens sein. Auf diese Weise können somit Volljährige und einwilligungsfähige Personen im Voraus bestimmen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, falls sie zum Zeitpunkt der Behandlung ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können. Die Durchsetzung der Patientenverfügung obliegt im Normalfall dem Betreuer oder gegebenenfalls dem Bevollmächtigten. Zusammen mit den behandelnden Ärzten müssen sie dabei überprüfen, ob die Willenserklärung auch die konkrete Behandlungssituation erfasst. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten der Beteiligten muss das Betreuungsgericht angerufen werden. Um dies zu vermeiden sollten Patientenverfügungen möglichst konkret formuliert werden.

Tipps zur optimalen Patientenverfügung

Damit die Verfügung des Patienten in einer Notsituation tatsächlich umgesetzt wird, sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. Einzige gesetzliche Voraussetzung ist, dass die Patientenverfügung in schriftlicher Form verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Im Bestfall sollte die Unterschrift sowie Ort und Datum alle zwei Jahre aktualisiert werden, damit in der Notsituation erkennbar ist, dass es sich noch um den aktuellen Willen handelt. Generell ist es empfehlenswert, die Verfügung so konkret wie nur möglich zu formulieren. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Patientenverfügung in der konkreten Situation anwendbar ist, erheblich gesteigert. Aus diesem Grund sind zudem Vordruckformulare, bei denen nur angekreuzt werden muss, keine gute Alternative. Im Zweifelsfall sollte eine Beratung durch einen Arzt oder einen anderen Experten wahrgenommen werden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Erbrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Erbrecht. Vom rechtssicheren Testament über den Pflichtteilsanspruch bis hin zur Erbausschlagung.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Wissenswertes aus dem Erbrecht einfach erklärt

Erbrechtliche Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!