Die Willenserklärung für den Notfall
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
Die Patientenverfügung beruht auf dem Recht, dass jede Person grundsätzlich das Recht hat, die eigene Behandlung selbst zu bestimmen. Somit steht es auch jedem Patienten frei auch medizinische Maßnahmen abzulehnen, obwohl sie aus ärztlicher Sicht dringend nötig sind. So können beispielsweise auch lebensrettende Operationen oder eine künstliche Ernährung abgelehnt werden. Selbst wenn die Entscheidung des Patienten kaum nachzuvollziehen ist, muss sich der Arzt in der Regel daran halten. Handelt der Arzt gegen den ausdrücklichen Willen des entscheidungsfähigen Patienten, macht er sich juristisch gesehen sogar einer Körperverletzung schuldig. Durch eine Patientenverfügung kann der Betroffene solche Entscheidungen wirksam treffen, bevor er nicht mehr entscheidungsfähig ist. In der Patientenverfügung kann zum Beispiel schon erklärt werden, dass im Falle einer irreversiblen Hirnschädigung keine lebensverlängernden Behandlungen erwünscht sind.
Die Aufgabe des Betreuers
Tipps zur optimalen Patientenverfügung
Damit die Verfügung des Patienten in einer Notsituation tatsächlich umgesetzt wird, sollten jedoch einige Dinge beachtet werden. Einzige gesetzliche Voraussetzung ist, dass die Patientenverfügung in schriftlicher Form verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Im Bestfall sollte die Unterschrift sowie Ort und Datum alle zwei Jahre aktualisiert werden, damit in der Notsituation erkennbar ist, dass es sich noch um den aktuellen Willen handelt. Generell ist es empfehlenswert, die Verfügung so konkret wie nur möglich zu formulieren. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit, dass die Patientenverfügung in der konkreten Situation anwendbar ist, erheblich gesteigert. Aus diesem Grund sind zudem Vordruckformulare, bei denen nur angekreuzt werden muss, keine gute Alternative. Im Zweifelsfall sollte eine Beratung durch einen Arzt oder einen anderen Experten wahrgenommen werden.