Ein Erbe hatte ein Zwangsgeld von 1.000 Euro gegen eine Erbin erwirkt, um ein als unvollständig empfundenes Nachlassverzeichnis zu ergänzen. Überraschend hob das Gericht die Strafe wieder auf, denn die Notarin musste nicht jedem vagen Verdacht nachgehen.
Urteile & Artikel
Eine Erbin gewann als Teil einer Erbengemeinschaft einen Prozess und wollte ihre kompletten Anwaltskosten vom Verlierer erstattet bekommen. Doch trotz des Sieges sprach ihr das Gericht nur exakt 237,76 Euro zu – der Grund lag in den getrennten Wegen der Miterben.
Ein Sohn verließ sich auf die Zusage seiner Stiefmutter, Geld für die Bestattung sei vorhanden, und wurde Erbe. Als dies ein Irrtum war, forderte sie über 7.100 Euro von ihm. Obwohl die gesetzliche Frist längst abgelaufen war, muss er die Kosten jetzt nicht tragen.
Ein Ehepaar in einer Patchworkfamilie hinterließ ein Berliner Testament, das sie gegenseitig als Erben einsetzte. Was für sie eindeutig schien, löste zwischen den Stieftöchtern einen erbitterten Erbstreit aus. Die eine Tochter glaubte ihr Erbe gesichert, doch das Gericht sah es anders – mit überraschenden Konsequenzen für die Erbfolge.
Ein Erbe forderte von der Enkelin seines verstorbenen Vaters detaillierte Auskunft über rund 60.000 Euro, die sie über 16 Monate hinweg abgehoben hatte. Ihr Einspruch gegen die Rechenschaftspflicht scheiterte überraschend an einem Wert von nur 120 Euro.
Einem Mann wurde gerichtlich auferlegt, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erstellen; dessen Fertigstellung zog sich monatelang hin. Obwohl das Dokument schließlich vorlag und der Zwangsgeldantrag zurückgezogen wurde, muss er die gesamten Verfahrenskosten tragen.
Nach dem Tod eines Mannes forderten dessen Erbinnen eine an eine andere Frau ausgezahlte Lebensversicherungssumme von 11.418 Euro zurück, da sie die Schenkung widerrufen hatten. Trotz einer klaren Einsetzung als Begünstigte und erfolgter Auszahlung sah das Gericht keinen gültigen Schenkungsgrund für die Empfängerin.
Ein Ehepaar heiratete 1987 in Jugoslawien und erwarb 1995 die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Erbfolge war nach dem Tod des Mannes wegen dieser Auslandsehe zunächst unklar. Doch trotz der ursprünglichen ausländischen Verbindung führte eine überraschende juristische Wendung zur Anwendung deutschen Erbrechts.
Als eine griechische Staatsbürgerin in Deutschland verstarb, stellte sich die entscheidende Frage, welches Erbrecht für ihren Nachlass gelten sollte. Das Amtsgericht Frankenthal entschied, dass selbst eine für deutsche Erbfälle übliche Erhöhung des Ehegattenerbteils hier nicht zur Anwendung kam.
Ein Erbvertrag, Jahre vor der Ehe geschlossen, sollte die Erbfolge regeln. Das Paar heiratete später und ließ sich nach über zwei Jahrzehnten scheiden. Trotz des Scheiterns der Ehe konnte der Ex-Mann nun überraschend das gesamte Erbe beanspruchen.
Ein Witwer stand nach dem Tod seiner Frau vor der Frage, wie transparent ihr gemeinschaftliches Testament sein müsse. Er begehrte, bestimmte Verfügungen, die den zweiten Erbfall betrafen, nicht offenlegen zu müssen. Doch sowohl das Nachlassgericht als auch das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden, dass das Testament vollständig zu eröffnen ist, da es sich um keine trennbaren Verfügungen handelte.
Ein Pflichtteilsberechtigter verlangte von den Erben die gerichtliche Pflichtteil Wertermittlung einer Nachlassimmobilie. Er hatte jedoch parallel bereits eine Zahlungsklage für seinen Pflichtteil anhängig gemacht, in der er den Immobilienwert eigenständig geschätzt hatte. Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis für die separate Wertermittlungsklage und auferlegte ihm die gesamten Prozesskosten.
Zwei eheliche Söhne hatten sich bereits als alleinige Erben ihres Vaters gesehen und einen entsprechenden Erbschein erhalten. Doch wenige Monate nach dessen Tod meldete sich ein vorehelich geborener Stiefsohn zu Wort, beanspruchte ebenfalls einen Anteil und legte Widerspruch ein. Unerwartet erklärte das Gericht den gültigen Erbschein daraufhin für ungültig, da ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 1997 nun eine vollkommen andere Erbfolge als das spätere Einzeltestament des Vaters aufwarf.
Eine junge Frau mit Behinderung, deren Pflegekosten von über 7.000 Euro monatlich größtenteils das Sozialamt finanziert, erbte unerwartet 60.000 Euro. Ihre Eltern, als Betreuer, wollten dieses beträchtliche Erbe ausschlagen, da es nur für wenige Monate die hohen Pflegekosten decken würde. Das Sozialamt hingegen verlangte, die Summe anzunehmen und sah die Ablehnung als sittenwidrig an.
Ein alleinstehender Mann verstarb 2022 ohne nahe Angehörige, doch sein professioneller Betreuer beanspruchte, der alleinige Erbe zu sein. Als vermeintlichen letzten Willen legte dieser ein Testament vor, das der Betreute im Mai 2021 unterschrieben haben sollte – größtenteils gedruckt und nur lückenhaft handschriftlich ergänzt. Das süddeutsche Amtsgericht sah sich mit dem Verdacht konfrontiert, der gesundheitlich angeschlagene Mann habe dieses Schriftstück nicht selbst erstellt oder frei verfasst.
Nach dem Tod eines Familienvaters tauchte ein handschriftliches Testament auf, das eine andere Frau als Alleinerbin bestimmte, nicht die Ehefrau. Diese unerwartete Verfügung entzündete sofort einen erbitterten Streit unter den Hinterbliebenen. Seine Witwe zweifelte vehement die Echtheit des Testaments an und behauptete, der Verstorbene sei aufgrund eines Gehirntumors gar nicht mehr fähig gewesen, seinen letzten Willen zu äußern.
Ein alter Hausbesitzer verfasste ein Testament, das seine Familie enterben und eine fremde Frau als Alleinerbin einsetzen sollte. Doch ein mysteriöser Code im handgeschriebenen Dokument und die lange belegte Intelligenzminderung des Erblassers stellten dessen Gültigkeit infrage. War dieser letzte Wille tatsächlich der des Verstorbenen, oder entbehrte er jeder Grundlage?
Im Frühjahr 2021 erhielt ein Mann die Diagnose eines aggressiven Hirntumors und verstarb nur Wochen später. Kurz vor seinem Tod verfasste er ein Testament, das seine Schwester als Alleinerbin bestimmte. Doch seine Ehefrau und Tochter hegten sofort erhebliche Zweifel: Entsprach dieser letzte Wille tatsächlich seiner eigenhändigen Schrift und seinem freien Geisteszustand?
In seinem handschriftlichen Testament vom 9. März 2022 verfügte ein Sohn eine schockierende **Pflichtteilsentziehung** seines Vaters, indem er diesen wegen einer angeblichen Todesdrohung – O-Ton: "du sollst verrecken, oder ich mache es!" – enterbte. Doch nach dem Tod des Sohnes im Sommer 2023 forderte der Vater unbeirrt seinen gesetzlichen Pflichtteil vom Lebensgefährten des Sohnes ein. Damit stand ein letzter Wille, der auf tiefstem Hass beruhte, einem vermeintlich unantastbaren Erbanspruch gegenüber.
Im Jahr 1994 vermachte ein Mann seiner langjährigen Lebensgefährtin eine Eigentumswohnung als Vermächtnis, eine feste Zusage für die Zukunft. Fast 15 Jahre später kam eine Tochter zur Welt, die nach dem Tod des Vaters 2023 als Alleinerbin das Testament aus dem Nichts heraus anfocht. Damit geriet ein fast 30 Jahre altes Versprechen plötzlich in heftigen Streit.
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